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Projektaufruf für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie Zwickauer Land
Handlungsfeld D Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER – Entwicklungsstrategie ist die Grundlage zur Förderung von Projekten in ländlichen Räumen aus dem LEADER Programm der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Maßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales“ auf. Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf unserer Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
Nr. des Aufrufes: 02-2015-D OSG
Datum des Aufrufes: 26.10.2015, 09:00 Uhr
Einreichfrist: 21.12.2015 16:00 Uhr
Einzureichen bei: Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau
Rechtsgrundlagen: Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020
(EPLR) http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
Richtlinie Leader/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) Region „Zwickauer Land“
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/show_document.php?id=425
Aktionsplan der LEADER – Entwicklungsstrategie (LES) Region „Zwickauer Land“
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/show_document.php?id=427
Das entsprechende Formblatt der Region finden Sie unter folgenden Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php 4. Quartal 2015 Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales zum Download. Dieses ist ausgefüllt im Projektbüro einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage. Später eingesendete Formblätter können nicht bearbeitet werden.
Ziele des Handlungsfeldes D
In diesem Handlungsfeld konzentrieren sich Vorhaben auf die bedarfsgerechte Entwicklung der einzelnen Siedlungen. Um einem Leerstand vorzubeugen, werden vorrangig Vorhaben unterstützt, die sich auf Nachnutzung und Umnutzung von leer stehender Gebäudesubstanz konzentrieren. Bedeutsam ist ebenso der Erhalt von öffentlichen Gebäuden. Maßnahmen wie z.B. Eingrünungen, Grünstrukturen, Spielplätze, Dorfplätze für das Miteinander der Generationen, erhalten ebenfalls Unterstützung.
Für den Projektaufruf im Handlungsfeld D steht ein Budget von insgesamt 1.856.498 Millionen Euro zur Verfügung. In der gesamten Förderperiode sind im Handlungsfeld D 7.425.990 Millionen Euro eingeplant.
Inhalt des Aufrufes: Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von Investitionen im Bereich Ortsentwicklung, Grundversorgung und Soziales. Für Investitionen in diesem Bereich kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden, welcher je nach Zuwendungsempfänger/in bei einem Prozentsatz von 15% -70% liegen kann. Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 €.
Voraussetzung: Die antragstellende Person ist Eigentümer/in oder in gleichgestellten Eigentumsverhältnissen, eine Gebietskörperschaft, ein nicht gewerblicher Zusammenschluss, eine Natürliche Person oder Träger/in eines Unternehmens.
Ausführungszeitraum: Das Vorhaben sollte im Jahr 2016 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Aufgerufene Maßnahmen im Handlungsfeld D des Aktionsplans
Maßnahme | antragstellende Personen | Budget im Projektaufruf | Budget der ges. Förderperiode |
D 1.01
Um- Wiedernutzung leerstehender oder leerfallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken |
· Natürliche Personen | 843.863 € | 3.375.450 € |
D 1.02
Abriss und Rückbau von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz, Renaturierung von Brachflächen
|
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbl. Zusammenschlüsse · Natürliche Personen · Träger von Unternehmen |
28.129 € | 112.515 € |
D 1.03
Platzgestaltung, Aufwertung und Entwicklung v. Freiraumstrukturen
|
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse · Träger von Unternehmen |
267.223 € | 1.068.993 € |
D 1.04
Dorfumbaupläne |
· Gebietskörperschaften | 28.129 € | 112.515 € |
D 2.01
Um-und Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz für die nicht gewerbliche Grundversorgung |
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse
|
168.773 € | 675.090 € |
D 2.02
Außensanierung bestehender ländlicher Bausubstanz für die nicht gewerbliche Grundversorgung |
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse |
337.545 € | 1.350.180 € |
D 2.03
Ausbau von Angeboten/ Infrastrukturen für die Grundversorgung |
· Gebietskörperschaften
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse · Träger von Unternehmen |
112.515 € | 450.060 € |
D 3.01
investive und nicht investive Vorhaben zum Ausbau und zur Qualifikation von Strukturen der Freiwilligenarbeit und des bürgerlichen Engagements |
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse | 70.322 € | 281.288 € |
Vorhabenauswahl: Diese erfolgt auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ anhand der Auswahlkriterien und wird limitiert durch das Budget der Region.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Kohärenzkriterien: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/download/Checkliste-Kohaerenzpruefung- Mehrwert.pdf
Fachprüfung: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/download/Checkliste-Fachpruefung.pdf
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den CLLD-Anforderungen, den Vorgaben des EPLR und der LES. Alle Kohärenzkriterien müssen zum Zeitpunkt der Einreichfrist erfüllt sein.
Vorhaben, die diese nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Die Rankingkriterien führen zu einem Punktwert und somit zu einer Aufstellung einer Reihenfolge der eingereichten Vorhaben.
Vorhaben, die aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Bei einem weiteren Aufruf des Handlungsfeldes besteht die Möglichkeit, das Projekt nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für die Begünstigten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartner: Frau Isabel Schauer /Frau Damaris Falk/Frau Angela Zieger
Bosestraße 1
08056 Zwickau
Tel: 0375/30354-106/105/104
Fax: 0375/30354-107
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl und Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 01.02.2016.