Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Da es hin und wieder mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen Schwierigkeiten gibt, möchten wir folgenden Hinweis geben: Wer für die Wahlen am 9. Juni 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Meldeamt der Stadtverwaltung Crimmitschau (Tel.: 03762/90-3240, 03762/90-3241, 03762/90-3243, 03762/90-3244) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, denn nur dann ist er wahlberechtigt.
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch unter Vorlage eines Personaldokumentes wählen. Auch einen Wahlschein (in der Regel zum Zweck der Briefwahl) können Sie ohne Wahlbenachrichtigung beantragen. Die Antragstellung zur Erteilung von Wahlscheinen kann schriftlich, per E-Mail, mittels Online-Beantragung über die Homepage der Stadt oder mündlich erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist allerdings unzulässig.
In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum (also Angaben, die ohne Wahlbenachrichtigung bekannt sind) oder die laufende Nummer, unter der der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
(22.05.2024)