Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungs-räumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
Im Bereich der Gemeinde Dennheritz wurden 2022 folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert: Bundesautobahn A 4 (1,7 km), Bundesstraße B 93 (3,5 km), Bundesstraße B 175 (0,7 km) sowie Staatsstraße S 289 (0,3 km).
Zur Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung erfolgte durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten als interaktive Karte unter der Internetadresse https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html. Eine Einsichtnahme in die Lärmkarten ist ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Dennheritz möglich.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die kartierten Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen.
In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden zusätzlich für die kartierten Straßen Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) erstellt:
Für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern erarbeitet:
Im Rahmen einer Vorprüfung wurden belastete Bereiche – die sogenannten „Hot-Spots“ – einer näheren Untersuchung unterzogen.
Für die Gemeinde Dennheritz ist im Ergebnis der Lärmkartierung 2022 Folgendes festzustellen:
- Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde Dennheritz besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.
- Schulstandorte und Krankenhäuser sind nicht betroffen.
- Beim Ausbau der A 4 und beim Neubau der B 93 wurde im Rahmen der Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV bereits Schallschutz (Lärmschutzwände/-wälle und Schallschutzfenster) umgesetzt.
- Es ist geplant, die Trasse der B 175 im Bereich der Gemeinde Dennheritz zu verlegen und vierspurig auszubauen. Der Ausbau der B 175 wurde 2009 planfestgestellt. Beim Ausbau der B 175 sind Lärmvorsorgemaßnahmen gemäß 16. BImSchV durch den zuständigen Baulastträger vorzusehen.
- Lärmschutzmaßnahmen an allen kartierten Straßen liegen in der Verantwortung des zu-ständigen Baulastträgers (Bund bzw. Freistaat Sachsen). Dadurch ist der kommunale Handlungsspielraum eingeschränkt.
- Die Lärmaktionsplanung an der Haupteisenbahnstrecke Dresden – Zwickau – Hof im Be-reich Dennheritz obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Der am 23.08.2018 beschlossene Lärmaktionsplan der Gemeinde Dennheritz ist auf der Grundlage der Lärmkartierung fortzuschreiben. Nach Abwägung der Sachlage ist vorgesehen, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan zu erstellen.
In die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung kann hier Einsicht genommen werden:
Zusätzlich liegen sie im Zeitraum vom 3. April bis 3. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich einzubringen.