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Projektaufrufe für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Zwickauer Land
Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER-Entwicklungsstrategie (kurz LES) einer Region ist die Grundlage zur Förderung von Vorhaben in ländlichen Räumen aus dem Landwirtschaftsfonds der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Fördermaßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“ auf. Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf der Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Die LEADER-Region Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit aus, anschließend prüft die Bewilligungsbehörde deren umfassende Förderfähigkeit. Die LEADER-Region selbst erteilt keinen Bewilligungsbescheid.
Nr. des Aufrufes: | 02-2017-C |
Datum des Aufrufes: | 27.03.2017, 09:00 Uhr |
Einreichfrist: | 22.05.2017, 16:00 Uhr |
Einzureichen bei: | Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau |
Aufruf im Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“
Ziele des Handlungsfeldes C:
Mit dem zur Verfügung stehenden Budget soll das touristische Angebot gestärkt und die Wertschöpfung in der Region erhöht werden. Auch die stärkere Anbindung der ländlichen Räume an die touristische Entwicklung unter der Marke „Zeitsprungland“ ist ein Ziel.
Für den Projektaufruf im Handlungsfeld C steht ein Budget von insgesamt 1.020.000 Euro zur Verfügung. In der gesamten Förderperiode sind im Handlungsfeld C 2.194.043 Euro eingeplant.
Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst die Unterstützung neuartiger Werbemaßnahmen, die Förderung bedeutender Destinationen, die qualitative Verbesserung touristischer Wege sowie Vorhaben zur Verbesserung klassischer touristischer Dienstleistungen wie Beherbergung und Gastronomie.
Für Vorhaben in diesen Bereichen kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Rechtsform der antragstellenden Person, sowie bei Unternehmen von deren Vorsteuerabzugsberechtigung.
Für Vorhaben in diesem Handlungsfeld können Gebietskörperschaften, nicht gewerblichen Zusammenschlüssen und kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Eine Reduktion des Fördersatzes ist bei Vorliegen einer Beihilfe möglich.
Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 €, zu beachten sind maximale Zuwendungsbeträge.
Aufgerufene Maßnahmen im Handlungsfeld C des Aktionsplans:
Fördermaßnahmen | Zuwendungs-empfängerInnen | Budget im Projektaufruf | Budget der ges. Förderperiode |
C1.01
Innovative touristische Marketingprojekte und Konzepte |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse – · Trägerinnen von Unternehmen – 50 % |
90.000 € | 450.060 € |
C2.01
Aufwertung bestehender Objekte mit regionaler oder überregionaler Bedeutsamkeit |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse –
|
480.000 € | 843.863 € |
Zusätzliche Voraussetzungen neben den allgemeinen Kohärenzkriterien:
· Das Vorhaben bezieht sich auf ein Objekt, das eine überörtliche touristische Ausstrahlungskraft besitzt. (Stellungnahme Tourismusregion Zwickau e.V. und ggf. Kommune) · Anbauten und Erweiterungen zulässig, wenn für Nutzbarkeit der Gebäudefunktion wichtig, sich harmonisch in Gebäude Ortsbild fügen und nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes ausmachen (Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten) Hinweise: o Aufwertung = verbesserte Wertschöpfung im Tourismus- oder Freizeitbereich o Regionale Bedeutsamkeit = Anziehungspunkt im Zwickauer Land o Maximale Zuschusssumme je Vorhaben: 120.000 € |
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C2.02
Erhalt und Neuanlage der linienhaften touristischen Infrastruktur |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse – 70 % · TrägerInnen von Unternehmen – 50 % |
100.000 € | 506.318 € |
Hinweis:
– Maximale Zuschusssumme je Vorhaben: 100.000 €, bei TrägerInnen von Unternehmen 20.000 € |
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C2.03
Verbesserung des Angebotes im Bereich Beherbergung, Gastronomie und touristischer Dienstleistungen (Angebotsergänzung, Unterstützung von Coaching-Programmen,…) |
· TrägerInnen von Unternehmen – 50 % | 350.000 € | 393.803 € |
Zusätzliche Voraussetzungen neben den allgemeinen Kohärenzkriterien:
· Das Vorhaben ‐ erfolgt dort, wo ein wirklicher Bedarf besteht, · Sanierung oder Ausbau von Gebäuden nur bei Objekten mit hoher Ortsbildprägung (Stellungnahme der Kommune) · Anbauten und Erweiterungen zulässig, wenn für Nutzbarkeit der Gebäudefunktion wichtig, sich harmonisch in Gebäude Ortsbild fügen und nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes ausmachen (Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten) · Bei der Schaffung von Beherbergungsangeboten sind mindestens 5 Gästebetten notwendig (Stellungnahme antragstellende Person) Hinweis: |
Ausführungszeitraum:
Alle Vorhaben sollen 2017 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Zur Beantragung von Fördermitteln ist ein sog. Formblatt auszufüllen. Dieses finden Sie unter folgendem Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php
Dieses ist ausgefüllt mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bis 22.05.2017, 16:00 Uhr, im Regionalmanagement einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage zur Förderwürdigkeit. Eine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen nach dem 22.05.2017 besteht nicht.
Vorhabenauswahl:
Die Entscheidung, welche Vorhaben mittels der LEADER-Strategie gefördert werden, erfolgt anhand der Auswahlkriterien auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ und wird limitiert durch das aufgerufene Budget der Region. Grundlage der Prüfung sind Angaben der antragstellenden Personen im Formblatt sowie der Vorhabensbeschreibung.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Die Kohärenz[1]– und Mehrwertprüfung als notwendig zu erfüllende Pflichtkriterien:
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den übergeordneten und eigenen Vorgaben der Region. Alle Kohärenzkriterien müssen bis zum Ende der Aufruffrist erfüllt sein. Der regionale Mehrwert ist ab einer Punktzahl von 10 gegeben.
Vorhaben, die die Prüfung nicht bestehen, werden abgelehnt.
- Fachprüfung als Ranking[2]kriterien: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Rankingkriterien führen in Summe mit den Punkten der Mehrwertprüfung zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Rangfolge der eingereichten Vorhaben.
Zu beachten sind außerdem die ebenso veröffentlichten Hinweise und Erläuterungen zu den Fördermaßnahmen.
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl in öffentlicher Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 19.06.2017.
Hinweis:
Eingereichte Vorhaben werden vor der Sitzung des Entscheidungsgremiums auf der Internetseite www.zukunftsregion-zwickau.de mit Name, Ort sowie Bezeichnung des Vorhabens veröffentlicht. Die Auswahlentscheidung wird für alle förderwürdigen Vorhaben ebenfalls auf der Homepage bekannt gegeben.
Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiger Prozess. VorhabenträgerInnen, deren/dessen Vorhaben durch die Region ausgewählt wurde, stellen anschließend bis zum 28.08.2017 den Hauptförderantrag bei der Bewilligungsbehörde. Später eingereichte Vorhaben können nicht weiter berücksichtigt werden und verlieren das positive Votum der Region.
Vorhaben, die die Kohärenz- oder Mehrwertprüfung nicht bestehen oder aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Beim nächsten Aufruf der entsprechenden Fördermaßnahme besteht die Möglichkeit, das Vorhaben nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für die Interessenten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der LEADER- Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartnerinnen: Frau Isabel Schauer/ Frau Damaris Falk
Bosestraße 1, 08056 Zwickau
info@zukunftsregion-zwickau.de
Tel: 0375/30354-106/-104 , Fax: 0375/30354-107
Rechtsgrundlagen:
- Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 (EPLR)
- http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
- Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Zwickauer Land“ http://www.zukunftsregion-zwickau.de/Strategie.php
- Aktionsplan der LEADER–Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Zwickauer Land“ http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php (unter Auflistung der Aufrufe)
[1] Lateinisch für Zusammenhang – hier Übereinstimmung mit Vorgaben der EU, des Landes und der Region
[2] Englisch für Rangfolge