Projektaufrufe für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Zwickauer Land
Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER–Entwicklungsstrategie (kurz LES) einer Region ist die Grundlage zur Förderung von Projekten in ländlichen Räumen aus dem Landwirtschaftsfonds der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Fördermaßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“ auf. Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf der Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Die LEADER-Region Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit aus, anschließend prüft die Bewilligungsbehörde deren umfassende Förderfähigkeit und erteilt den Bewilligungsbescheid.
Nr. des Aufrufes: | 04-2016-D |
Datum des Aufrufes: | 17.10.2016, 09:00 Uhr |
Einreichfrist: | 12.12.2016, 16:00 Uhr |
Einzureichen bei: | Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau |
Rechtsgrundlagen:
- Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 (EPLR)
- http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3531.htm
- Richtlinie LEADER/2014 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3663.htm
- LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Zwickauer Land“ http://www.zukunftsregion-zwickau.de/Strategie.php
- Aktionsplan der LEADER–Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Zwickauer Land“ http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php (unter Auflistung der Aufrufe)
Ziele des Handlungsfeldes D
Die Region hat sich im Handlungsfeld D zum Ziel gesetzt, Dörfer und Städte als Wohnorte bedarfsgerecht zu entwickeln sowie die soziale Infrastruktur für alle Generationen zu erhalten und weiter auszubauen. Ein weiteres Ziel ist es, das bürgerliche Engagement zu unterstützen und die Solidargemeinschaft zu stärken.
Für den Projektaufruf im Handlungsfeld D steht 2016 ein Budget von insgesamt 1.399.399 Euro zur Verfügung. In der gesamten Förderperiode sind im Handlungsfeld D 7.425.990 Euro eingeplant.
Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst die Förderung von Vorhaben, die sich der Nach- und Umnutzung von leer stehender Gebäudesubstanz zu Hauptwohnzwecken oder der nicht gewerbliche Grundversorgung widmen. Für letzteres sind ebenso nur Außensanierungen möglich.
Zur Gestaltung des öffentlichen Raumes kann Unterstützung bei der Eingrünungen oder Schaffung von Grünstrukturen, der Errichtung von Spielplätzen oder auch Dorfplätze für das Miteinander der Generationen beantragt werden.
Eine konzeptionelle Grundlage kann dafür mit geförderten Dorfumbauplänen geschaffen werden.
Der Sicherung der Grundversorgung in den Gemeinden widmet sich eine weitere Fördermaßnahme und bietet Unterstützung für Dorf- und Hofläden oder die Bildung von Genossenschaften.
Ehrenamtliches Engagement kann in der Region strukturell und inhaltlich bspw. in den Bereichen Nachwuchsarbeit, Qualifizierungsangebote sowie Koordination und Vernetzung ehrenamtlicher Aktivitäten mittels Fördergelder gestützt werden.
Für Vorhaben in diesen Bereichen kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Rechtsform der antragstellenden Person, sowie bei Unternehmen von deren Größe und Vorsteuerabzugsberechtigung.
Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 €, zu beachten sind maximale Zuwendungsbeträge.
Aufgerufene Maßnahmen im Handlungsfeld D des Aktionsplans
Maßnahme | antragstellende Personen | Budget im Projektaufruf | Budget der ges. Förderperiode |
D 1.01 Um- Wiedernutzung leerstehender oder leerfallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken |
·Natürliche Personen | 425.823 € | 3.375.450 € |
D 1.03 Platzgestaltung, Aufwertung und Entwicklung v. Freiraumstrukturen |
·Gebietskörperschaften ·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse ·Träger von Unternehmen |
239.202 € | 1.068.993 € |
D 1.04 Dorfumbaupläne |
·Gebietskörperschaften | 50.632 € | 112.515 € |
D 2.01 |
·Gebietskörperschaften ·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse |
150.000 € | 675.090 € |
D 2.02 |
·Gebietskörperschaften ·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse |
270.036 € | 1.350.180 € |
D 2.03 Ausbau von Angeboten/ Infrastrukturen für die Grundversorgung |
·Gebietskörperschaften ·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse ·Träger von Unternehmen |
187.127 € | 450.060 € |
D 3.01 investive und nicht investive Vorhaben zum Ausbau und zur Qualifikation von Strukturen der Freiwilligenarbeit und des bürgerlichen Engagements |
·Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse | 76.580 € | 281.288 € |
Ausführungszeitraum:
Alle Vorhaben sollen 2017 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Zur Beantragung von Fördermitteln ist ein sog. Formblatt auszufüllen. Dieses finden Sie unter folgendem Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php
Dieses ist ausgefüllt mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bis 12.12.2016, 16:00 Uhr, im Regionalmanagement einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage. Eine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen nach dem 12.12.2016 besteht nicht.
Vorhabenauswahl:
Die Entscheidung, welche Projekte mittels der LEADER-Strategie gefördert werden, erfolgt anhand der Auswahlkriterien auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ und wird limitiert durch das aufgerufene Budget der Region. Grundlage der Prüfung sind Angaben der antragstellenden Personen im Formblatt sowie der Projektbeschreibung.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Die Kohärenz[1]– und Mehrwertprüfung als notwendig zu erfüllende Pflichtkriterien:
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den übergeordneten und eigenen Vorgaben der Region. Alle Kohärenzkriterien müssen bis zum Ende der Aufruffrist erfüllt sein.
Vorhaben, die diese nicht erfüllen, werden abgelehnt.
Fachprüfung als Ranking[2]kriterien: http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Rankingkriterien führen zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Rangfolge der eingereichten Vorhaben.
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl in öffentlicher Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 25.01.2017.
Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiger Prozess. VorhabenträgerInnen, deren/dessen Projekt durch die Region ausgewählt wurde, stellen anschließend bis zum 05.04.2017 den Hauptförderantrag bei der Bewilligungsbehörde. Später eingereichte Vorhaben können nicht weiter berücksichtigt werden.
Vorhaben, die die Kohärenz- oder Mehrwertprüfung nicht bestehen oder aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Beim nächsten Aufruf der entsprechenden Fördermaßnahme besteht die Möglichkeit, das Projekt nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für die Interessenten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartnerinnen: Frau Isabel Schauer/ Frau Damaris Falk/ Frau Linda Lempke
Bosestraße 1, 08056 Zwickau
info@zukunftsregion-zwickau.de
Tel: 0375/30354-106/104/-105 , Fax: 0375/30354
[1] Lateinisch für Zusammenhang – hier Übereinstimmung mit Vorgaben der EU, des Landes und der Region
[2] Englisch für Rangfolge