Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der
Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der
Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete
Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der
sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie
Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder
Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der
Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten (Schulbzw.
Arbeitsweg).
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines
objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen,
sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden
dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte
können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten
und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das
Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das
Gebäuderegister des Zensus 2011.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des
Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt
werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden
ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 33-2110
mikrozensus@statistik.sachsen.de