Umweltamt des Landkreises Zwickau
Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013
Frist zur Beantragung der privaten Schäden läuft 2014 ab
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag finanzielle Hilfen für Private, Vereine, Kirchen und Unternehmen nach Maßgabe der Richtlinie Hochwasserschäden 2013. Anträge hierfür können noch bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Die Hochwasserhilfe kann bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf der Grundlage der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 nach Teil B bzw. C beantragt werden. Es erfolgt in der Regel eine Förderung bis zu 80 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Zuwendungszweck ist die Schadensbeseitigung sowie der nachhaltige Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Hochwasser 2013 beschädigt worden sind und sich in der festgestellten Gebietskulisse befinden. Dies schließt auch Schäden von wild abfließendem Wasser, Sturzflut, aufsteigendem Grundwasser, überlaufender Regenwasser- und Mischkanalisation sowie Hangrutsch ein.
Der Verfahrensablauf:
Dem Antrag ist u. a. das Formular „Bestätigung der Gemeinde und Stellungnahme des Landkreises“ beizufügen. Der vollständige Antrag ist bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese erteilt die Bestätigung und gibt den Antrag an den Wiederaufbaustab des Landkreises.
Mit der Stellungnahme des Landratsamtes geht der Antrag an die SAB. Diese erstellt dann eine Eingangsbestätigung für den Antragsteller.
Liegt die Bestätigung der Gemeinde bereits vor, kann der vollständige Antrag direkt im Landratsamt eingereicht werden:
Landratsamt Zwickau
Hochwasserteam
Königswalder Straße 18
08412 Werdau.
Die Beteiligung bzw. Beauftragung eines Sachverständigen ist eine Pflicht für alle Förderantragsteller. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der Richtlinie Hochwasserschäden 2013.
Mit der Antragstellung sind vom Antragsteller und vom Sachverständigen die Formulare, welche die SAB speziell für das Förderverfahren ausgegeben hat, zwingend zu verwenden.
Anhand dieser Formulare entscheidet dann die SAB in Dresden über den jeweiligen Förderantrag.
Weiterführende Informationen können der Internetseite des Landratsamtes Zwickau (http://www.landkreis-zwickau.de/16027.html) und der SAB (http://www.sab.sachsen.de/de/hochwasser_2013/hochwasser_2013.jsp) entnommen werden.
Bei Fragen zur Förderfähigkeit bietet die SAB weiterhin eine Infohotline unter der Telefonnummer 0351 4910-4966.