Geänderte Abfallentsorgung durch Weihnachten und Neujahr
Leerung der Abfallbehälter verschiebt sich aufgrund von Feiertagen
Bedingt durch Weihnachten und den Jahreswechsel ändern sich die Termine bei der Abholung der Wertstoffe und Abfälle.
Die Leerung aller Abfallsammelbehälter für
- Montag, den 25. Dezember 2017 (1. Weihnachtsfeiertag) sowie Dienstag, den 26. Dezember 2017 (2. Weihnachtsfeiertag) erfolgt ab Mittwoch, den 27. Dezember 2017
- Montag, den 1. Januar 2018 (Neujahr) erfolgt ab Dienstag, den 2. Januar 2018
Entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Zwickau wird nach Feiertagen jeweils ab dem darauffolgenden Werktag entsorgt. Weitere Abholtermine können sich ggf. bis zum Samstag der jeweiligen Woche verschieben.
Die Behälter sind nach dem Feiertag immer am eigentlichen Entsorgungstag (außer am Feiertag) bis 07:00 Uhr zur Leerung bereitzustellen.
Im Abfallkalender des Landkreises Zwickau sind für das Jahr 2018 alle Termine der Nachholung der Abfallentsorgung für die Feiertage bereits vermerkt.
Ausgediente Weihnachtsbäume werden entsorgt
Weihnachtsbäume werden kompostiert
Am 17. Januar 2018 werden im gesamten Landkreis die ausgedienten Weihnachtsbäume grundstücksnah entsorgt. Dazu sind diese bis 07:00 Uhr am von der Restabfallentsorgung gewohnten Standort bereitzulegen.
Es ist zu beachten, dass die ausgedienten Weihnachtsbäume einer Kompostierung zugeführt werden und daher nur restlos abgeschmückt und unverpackt angenommen werden können.
Sonstiger Baum- oder Strauchverschnitt, der im Garten angefallen ist, wird nicht mitgenommen.
Ort/Ortsteil und Stadt/Stadtteil: | Termin: |
Dennheritz mit allen Ortsteilen | Mittwoch, 17. Januar 2018 |
Amt für Abfallwirtschaft
Schwerkraftschlösser und Mülltonnen-Clips bieten Alternativen
Künftig werden bereitgestellte Abfallbehälter, an denen Ketten, Schlösser, Ösen, Haken oder Ähnliches befestigt sind, nicht mehr entleert, teilt das Amt für Abfallwirtschaft mit.
„Die losen Metallteile stören nicht nur beim Einhängen der Abfallbehälter am Entsorgungsfahrzeug, sondern stellen auch eine erhebliche Unfallgefahr für das Entsorgungspersonal dar“ begründet Carmen Nowatzky, Leiterin des Abfallwirtschaftsamtes, diese Maßnahme.
„Unabhängig davon“ weist sie darauf hin, „sind alle Abfalltonnen nach der Abfallwirtschaftssatzung pfleglich zu behandeln und dürfen nur sachgemäß verwendet werden. Folglich sind Beschädigungen zu unterlassen bzw. zu verhindern. Eine Beschädigung liegt auch dann vor, wenn Tonnen von Fremdkörpern durchbohrt werden, zumal dadurch die eingebauten Transponder zerstört werden können!“
Sie zeigt Verständnis, dass sich die Nutzer mit dem Anbringen von Schlössern vor dem Einbringen fremder Abfälle schützen wollen. Sie empfiehlt jedoch den Einbau von Schwerkraftschlössern oder sogenannte Mülltonnen-Clips als risikolose Alternative.
„Der Einbau eines Schwerkraftschlosses kann beim Amt für Abfallwirtschaft schriftlich oder per E-Mail an abfallwirtschaft@landkreis-zwickau.de beantragt werden. Der preisgünstigere Mülltonnen-Clip ist im Fachhandel erhältlich. Beide Varianten werden passgenau für die jeweiligen Tonnen produziert, beschädigen die Gefäße nicht und enthalten keine losen Teile. “ so die Amtsleiterin.
Wenn der Winter die Abfalltonne fest im Griff hat
Entgegenkommen erleichtert die Arbeit des Entsorgungspersonals
Machen Eisglätte und Schneewände eine Anfahrt der Entsorgungsfahrzeuge unmöglich, müssen die Abfallbehälter an einer für sie erreichbaren Stelle zur Entleerung bereitgestellt werden. Dabei hilft es enorm, wenn die Standplätze der Tonnen auf dem Gehweg sowie deren Weg zur Fahrbahn am Entleerungstag vollständig von Schnee beräumt sind.
Gibt es hinsichtlich der Anfahrbarkeit keine Hindernisse, so liegt auch die vollständige Entleerung in der Hand der Tonnen-Nutzer. So sollten festgefrorene Abfälle am Entleerungstag vom Behälterrand entfernt sein. Ein Stellplatz am bzw. im Haus oder der Garage ist optimal, um dem Anfrieren vorzubeugen. Zusätzlich können Bioabfälle in Küchen- oder Zeitungspapier, Restabfälle in Tüten verpackt werden.
Die ordnungsgemäße Entleerung im Winter und vor allem über die Feiertage ist im Interesse aller Beteiligten. Mit ein bisschen Entgegenkommen wird dem Entsorgungspersonal die Entleerung der Tonnen erheblich erleichtert. Es wird um Verständnis gebeten, sollte trotz aller Bemühungen einmal eine Entsorgung nicht möglich sein!
In diesem Fall können zugelassene Restabfallsäcke benutzt werden, die bei der nächsten Abholung selbstverständlich mitgenommen werden.
Die Verkaufsstellen sind im Terminteil des Abfallkalenders 2018 sowie auf der Homepage des Amtes für Abfallwirtschaft unter www.landkreis-zwickau.de/abfall zu finden.