In diesem Jahr werden in allen Kirchengemeinden unserer Landeskirche die Kirchenvorstände durch Wahl und Berufung neu gebildet. In der Kirchengemeinde Dennheritz/Niederschindmaas sind dazu sechs Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen zu wählen.
Wann wird gewählt?
Am 14. September in Dennheritz im Anschluss an den Gottesdienst bis 13.00 Uhr in der Kirche; in Niederschindmaas, wo an diesem Tag kein Gottesdienst stattfindet, ist zwischen 14.00 und 15.00 Uhr die Stimmabgabe im Pfarrhaus möglich. Am Wahltag verhinderte Kirchengemeindeglieder können von der Briefwahl Gebrauch machen. In diesem Fall ist bis zum Dienstag, den 9. September 2014 mündlich oder schriftlich im Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.
Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen. Es geht um das Wohl unserer Kirchengemeinde, unserer Kirche.
Wer ist wahlberechtigt?
Ihre Stimme abgeben können alle konfirmierten oder als Erwachsene getauften Kirchengemeindeglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchliche Berechtigungen besitzen, insbesondere die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchengemeinde mittragen, soweit sie hierzu verpflichtet sind, und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist. Die Wählerliste wird vom 30. Juni bis 12. Juli 2014 im Pfarramt zu den Öffnungszeiten ausgelegt. Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 24. Juli 2014 an den Kirchenvorstand gerichtet werden. Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung von Wahlvorschlägen.
Wer kann als Kirchenvorsteher/in kandidieren?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Mitglieder unserer Kirchengemeinden, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und das 68. Lebensjahr nicht überschritten haben. Es sollen aktive Gemeindeglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchengemeinde zu stellen.
Welche formalen Kriterien muss ein Wahlvorschlag erfüllen?
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchengemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis zum 3. August 2014 im Pfarramt eingereicht werden. Die Vorgeschlagenen sind im Wahlvorschlag mit Familiennamen, Vornamen, Geburtstag, Beruf und Anschrift zu bezeichnen. Sie müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen, das folgenden Wortlaut hat:
„Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, und seid ihr bereit, Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.“
Wann erfahre ich, welche Kandidaten zur Wahl stehen?
Die Kandidaten für die neuen Kirchenvorstände erhalten vor der Wahl Gelegenheit, sich der Gemeinde vorzustellen. Der genaue Ort und Termin dafür wird noch bekannt gegeben.
Nun sind Sie an der Reihe. Wir bitten Sie, sich bei der Suche geeigneter Kirchenvorsteher und Kirchenvorsteherinnen für unsere Gemeinden lebhaft zu beteiligen.