Der Freistaat Sachsen schließt per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt ebenso alle Veranstaltungen.
Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, um 0:00 Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.
Grundsätzlich sind alle Geschäfte geschlossen.
Geöffnet bleiben:
Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Hier sind nur Liefer- und Abholdienste für Nahrungsmittel gemeint. Zum Beispiel ein Blumenlieferdienst ist daher geschlossen zu halten.
Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen:
– Einzelhandel für Lebensmittel,
– Wochenmärkte,
– Abhol- und Lieferdienste,
– Getränkemärkte,
– Apotheken,
– Sanitätshäuser,
– Drogerien,
– Tankstellen,
– Banken und Sparkassen,
– Poststellen,
– Frisöre,
– Reinigungen,
– Waschsalons,
– der Zeitungsverkauf,
– Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
– und der Großhandel.
Nagelstudios und Kosmetiksalons sind keine Frisörbetriebe und daher geschlossen zu halten.
Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Für den Publikusmverkehr werden geschlossen:
– Theater,
– Musiktheater,
– Kinos,
– Konzerthäuser,
– Opern, Museen,
– Ausstellungshäuser,
– Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern,
– Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit,
– öffentliche Bibliotheken,
– Planetarien,
– zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen,
– Angebote von Volkshochschulen,
– Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger,
– Angebote von Musikschulen,
– Angebote in Literaturhäusern,
– Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen,
– Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder,
– Fitness- und Sportstudios,
– Spielplätze,
– Seniorentreffpunkte,
– Mensen und Cafés der Studentenwerke,
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften,
– Sportanlagen
– sowie Reisebusreisen.
– Der Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen wird untersagt.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter
www.staatsregierung.sachsen.de
Für Fragen steht der telefonische Bürgerservice im Rathaus unter 03762/901012 zur Verfügung.