Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 durch öffentliche Bekanntmachung
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2013 veranlagten Betrag festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids.
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – Grundsteuer A – 330 v.H.
b) für die Grundstücke – Grundsteuer B – 380 v.H.
der Steuermessbeträge.
Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2014- wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.
Konto der Gemeindekasse:
Bank | IBAN | BIC |
Sparkasse Zwickau | DE31 8705 5000 2264 0001 58 | WELADED1ZWI |
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Crimmitschau, Fachbereich Finanzen- Steuern – , Postfach 39, 08441 Crimmitschau, schriftlich oder Markt 1 08451 Crimmitschau zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Gemeindeverwaltung Dennheritz
Taubert
Bürgermeister