Pilot-Lärmaktionsplanung für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes abgeschlossen
Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig.
Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit das Ziel hat, die Lärmbelastung zu senken.
Um die Grundlage für Lärmaktionsplanungen zu schaffen, hat das Eisenbahn-Bundesamt einen ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken erstellt.
Im Rahmen der Pilot-Lärmaktionsplanung hat das Eisenbahn-Bundesamt nunmehr Teil B des aktuellen Lärmaktionsplanes veröffentlicht. Der im Oktober 2015 erschienene Teil A und der nun veröffentlichte Teil B ergeben zusammen den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan. Die Pilot-Lärmaktionsplanung ist damit abgeschlossen. Das Dokument ist im Internet unter dem folgenden Link abrufbar: http://www.eba.bund.de/lap.
Bis Mitte Dezember 2015 hatten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Verfahren, dem Pilot-Lärmaktionsplan Teil A und bestehenden Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Nach der Auswertung der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden nun die daraus hervorgehenden Ergebnisse ergänzend zu dem Hauptteil (Teil A) als Teil B veröffentlicht.
Ab 2018 wird das Eisenbahn-Bundesamt dann regelmäßig Lärmaktionsplanungen erstellen. Voraussichtlich im Jahr 2017 findet hierzu erneut eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hierüber wird das Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig über die Internetseite http://www.laermaktionsplanung-schiene.de informieren.