Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Zuwendung gewährt werden?
Die Zuwendung kann erfolgen, wenn der Antragsteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent prognostiziert. Die Rückzahlung des Darlehens muss bei normalem wirtschaftlichem Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein. Darüber hinaus darf das Darlehen nicht zur Umschuldung bestehender Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden.
In welcher Höhe ist das Darlehen zu erhalten?
Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht.
Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt. Es ist ein sogenanntes Staatsdarlehen, dessen Vorteil darin besteht, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.
Wo sind die Antragsformulare zu finden und bei wem ist der Antrag auf das Sachsen-Darlehen zu stellen?
Die Beantragung und Ausreichung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Die Anträge auf Förderung sind bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank –, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben.
Die SAB stellt die erforderlichen Formulare ab 23. März 2020 elektronisch bereit:
www.sab.sachsen.de
Quelle: Auszug einer Veröffentlichung des Wirtschaftsministeriums Sachsen vom 20.03.2020
Nachfolgend finden Sie das Formular zur Antragstellung bei der SAB.