Zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus bei der schrittweisen Lockerung der anlässlich der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen werden neue Regelungen getroffen.
Diese sind Bestandteil einer Allgemeinverfügung, die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlassen wurde
Die Allgemeinverfügung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 20. Mai 2020.
Weiterführende Informationen
zum Download:
https://crimmitschau.de/crm/module/isv/dateien/Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_202011.pdf
Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_202011.pdf