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Link zur Allgemeinverfügung vom 04.06.2020
2020-06-04_TB50_Anlage_2_SMS_Allgemeinverfügung_Kita_Schulen_2020_06_04
Pressemitteilung des Regionalmanagements der LEADER-Region „Zwickauer Land“ vom 19.05.2020
14.000 Euro Restbudget für eingetragene gemeinnützige Vereine
Die LEADER-Region Zwickauer Land bietet eingetragenen gemeinnützigen Vereinen in den ländlichen Räumen zwischen Crimmitschau und Crinitzberg letztmalig in diesem Jahr die Möglichkeit, Kleinprojekte zu beantragen.
Nachdem 93 Prozent des Budgets in Höhe von 200.000 Euro bereits an 33 Projekte vergeben wurden, stehen nun noch 14.000 € zur Verfügung. Davon können bspw. Dorfgemeinschaftshäuser, Vereinsstätten, Feuerwehren oder Jugendclubs profitieren, indem notwendige Ausstattung angeschafft wird.
Antragsberechtigt sind eingetragene gemeinnützige Vereine im Kern-Gebiet der LEADER-Region. Ausgeschlossen sind daher Projekte in Stadtzentren von Kirchberg, Wilkau-Haßlau, Zwickau, Werdau und Crimmitschau.
In einem einfachen Verfahren können Fördersummen zwischen 500 und 3.000 €, bei maximal 3.750 € Kosten, in die Region fließen.
Der Fördersatz beträgt 80 Prozent, wobei das Projekt zunächst vorfinanziert werden muss.
Die Auswahl der Projekte erfolgt in der ersten Augustwoche 2020 durch das Entscheidungsgremium. Die Grundlage dafür bieten eigene Kriterien für das Regionalbudget, die die Nachhaltigkeit, den Innovationsgehalt und das Ausmaß der Bürgerbeteiligung der Projekte bewerten.
Die Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Zeitraum vom 10. August 2020 bis zum 15. November 2020, als letzten Tag der Abrechnung. Die Fördergelder werden dann nach einer Prüfung bis Jahresende ausgereicht.
Die Förderanträge können zwischen dem 2. und 30. Juni 2020 bei der LEADER-Region Zwickauer Land gestellt werden: www.zukunftsregion-zwickau.eu/regionalbudget2020
Es empfiehlt sich ein vorheriger Kontakt mit dem Regionalmanagement: info@zukunftsregion-zwickau.de, Tel.: 0375/30354-104/-106.
Zum Hintergrund:
Das Regionalbudget wurde erstmals 2019 in Sachsen für LEADER-Regionen umgesetzt.
Es ist Teil der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“, die durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen finanziert wird.
Das Regionalbudget wird zudem mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Jede LEADER-Region muss vom Förderbudget in Höhe von 200.000 € zehn Prozent als Eigenanteil aufbringen. Im Zwickauer Land übernehmen das alle Städte und Gemeinden der LEADER-Region gemeinsam.
weitere Informationen: www.zukunftsregion-zwickau.eu
sowie bei Regionalmanagerin Isabel Schauer,
Tel.: 0375/30354-106
E-Mail: i.schauer@zukunftsregion-zwickau.de
Am 12.05.20 hat die Sächsische Staatsregierung die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen sowie Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.
Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.
Was erlaubt ist und was nicht, können Sie nachlesen unter:
vom 08.05.2020
Die Spielplätze der der Gemeinde Dennheritz können ab 08.05.2020 wieder genutzt werden. Der Bauhof hat begonnen, die Absperrrungen zu entfernen.
Auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 04.05.2020 dürfen Spielplätze, wenn ein spezielles hygienisches Nutzungskonzept vorliegt, wieder geöffnet werden. Dieses Konzept muss mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt sein.
Die Stadtverwaltung Crimmitschau hat auf Grundlage der Empfehlungen des Landratsamtes Zwickau ein hygienisches Nutzungskonzept erarbeitet, welches eine Öffnung der Spielplätze ermöglicht. Die Zustimmung dafür liegt nun vor.
Die hygienischen Maßnahmen sowie die maximale Personenanzahl werden als Aushang auf den jeweiligen Spielplätzen veröffentlicht.
Zu beachten sind auf allen städtischen Anlagen insbesondere folgende Regeln:
1. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist.
2. Den Spielplatz darf nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf COVID-19 hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen.
3. Der Kontakt zu Risikogruppen ist zu vermeiden. Zu Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre und Personen mit einer Vorerkrankung.
4. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist angeraten. Eltern sollten mit gutem Beispiel vorangehen und so andere schützen. Kinder können eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn es altersgerecht möglich ist. Darüber entscheiden die Eltern.
5. Nach dem Spielen sind zuhause Gesicht und Hände gründlich zu waschen.
Für die Einhaltung der Regeln sind die Eltern und Aufsichtspersonen verantwortlich.
Zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus bei der schrittweisen Lockerung der anlässlich der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen werden neue Regelungen getroffen.
Diese sind Bestandteil einer Allgemeinverfügung, die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erlassen wurde
Die Allgemeinverfügung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 20. Mai 2020.
Weiterführende Informationen
zum Download:
https://crimmitschau.de/crm/module/isv/dateien/Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_202011.pdf
Corona-AV_Hygienemassnahmen_30_April_202011.pdf