Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Da es hin und wieder mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen Schwierigkeiten gibt, möchten wir folgenden Hinweis geben: Wer für die Wahlen am 9. Juni 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Meldeamt der Stadtverwaltung Crimmitschau (Tel.: 03762/90-3240, 03762/90-3241, 03762/90-3243, 03762/90-3244) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, denn nur dann ist er wahlberechtigt.
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch unter Vorlage eines Personaldokumentes wählen. Auch einen Wahlschein (in der Regel zum Zweck der Briefwahl) können Sie ohne Wahlbenachrichtigung beantragen. Die Antragstellung zur Erteilung von Wahlscheinen kann schriftlich, per E-Mail, mittels Online-Beantragung über die Homepage der Stadt oder mündlich erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist allerdings unzulässig.
In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum (also Angaben, die ohne Wahlbenachrichtigung bekannt sind) oder die laufende Nummer, unter der der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
(22.05.2024)
Büro Landrat informiert:
Förderung kommunaler bzw. lokaler Projekte aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren im Landkreis Zwickau
- Was ist das kommunale Bürgerbudget?
Kommunale Bürgerbudgets sind Mittel, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden, um Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können.
Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.
Gefördert werden Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen (ab 16 Jahren), die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken.
Für das Jahr 2024 stehen dem Landkreis Zwickau insgesamt 38.461,53 Euro zur Verfügung, um solche Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können. Diese Mittel werden vom Landkreis Zwickau auf insgesamt 40.000,00 Euro erhöht.
Rechtsgrundlage dafür bildet der § 1 des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungs-stärkungsgesetzes (SächsKomEigStärkG) i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden bereitgestellt durch Steuermittel des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.
- Wer ist antragsberechtigt?
Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und Initiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Der Sitz des Vereins oder Initiative muss dabei im Landkreis Zwickau sein.
Politische Vereinigungen und Parteien sind nicht antragsberechtigt.
- Welche Projekte sind förderfähig?
Über das Bürgerbudget können gemeinwohlorientierte Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umgesetzt werden, die das lokale Gemeinwesen stärken.
Förderbeispiele:
Anlegen von Streuobstwiesen/Blumenwiesen/Kräutergärten
- Bänke/Wanderwege
- Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches
- Spielplatzgestaltung
- Natur- und Klimaschutzprojekte
- Kostüme für Umzüge
- Nachbarschaftsprojekte
- Büchertauschtelefonzelle
- Unterstellmöglichkeit für den Skatepark/Fahrräder
- Zuschuss Dorf-, Gemeinde- oder Stadtteilfest
- Grillstellen/Feuerstellen/Orts-Pyramide.
Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
- Das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich).
- Es besteht ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort.
- Das Projekt dient der Stärkung des lokalen Gemeinwesens.
- Die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projektes (Die Gesamtausgaben des Projektes liegen unter 10.000,00 Euro)
- Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
- Es dürfen keine politischen Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgt werden.
- Welche Kosten sind förderfähig?
- Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden Kosten.
- Personalkosten sind nicht förderfähig (keine Eigenleistungen und Honorare an Projektverantwortliche und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler).
- Welche Förderkonditionen gelten?
- Bis zu einer Förderhöchstgrenze von 2.000,00 Euro können Projekte beantragt werden.
- Die Projektförderung wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht zurückzahlbaren Zuwendung gewährt.
- Es sind keine Eigenmittel erforderlich, eine Förderung bis 100 Prozent ist möglich.
- Wie kann ein Förderantrag gestellt werden?
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2024 sind im Zeitraum vom 24. April bis spätestens 9. Juni 2024 Zur Beantragung ist nur das auf der Internetseite des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de bereitgestellte Formular zugelassen.
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine kurze Stellungnahme der zuständigen Gemeinde.
- Auswahl und Bewilligung
- Alle eingereichten Anträge werden auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft.
- Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Projektförderung.
- Bei der Vergabe der Fördermittel achtet die Jury bei gleicher Eignung der Projekte auf eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Landkreises Zwickau.
- In die Bewertung fließen sowohl die Kreativität der Idee als auch der Innovationsgrad ein.
- Projektdurchführung
- Der Bewilligungszeitraum entspricht dem Durchführungszeitraum und ist befristet vom Tag der Bescheiderteilung bis zum 31. Dezember 2024.
- Die beantragte Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein (spätester Projektschluss).
- Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Zwickau.
- Verbot der Doppelförderung
- Die Zuwendungen können nur dann auf Antrag gewährt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungs-räumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
Im Bereich der Gemeinde Dennheritz wurden 2022 folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert: Bundesautobahn A 4 (1,7 km), Bundesstraße B 93 (3,5 km), Bundesstraße B 175 (0,7 km) sowie Staatsstraße S 289 (0,3 km).
Zur Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung erfolgte durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten als interaktive Karte unter der Internetadresse https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html. Eine Einsichtnahme in die Lärmkarten ist ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Dennheritz möglich.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die kartierten Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen.
In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden zusätzlich für die kartierten Straßen Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) erstellt:
Für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern erarbeitet:
Im Rahmen einer Vorprüfung wurden belastete Bereiche – die sogenannten „Hot-Spots“ – einer näheren Untersuchung unterzogen.
Für die Gemeinde Dennheritz ist im Ergebnis der Lärmkartierung 2022 Folgendes festzustellen:
- Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde Dennheritz besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.
- Schulstandorte und Krankenhäuser sind nicht betroffen.
- Beim Ausbau der A 4 und beim Neubau der B 93 wurde im Rahmen der Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV bereits Schallschutz (Lärmschutzwände/-wälle und Schallschutzfenster) umgesetzt.
- Es ist geplant, die Trasse der B 175 im Bereich der Gemeinde Dennheritz zu verlegen und vierspurig auszubauen. Der Ausbau der B 175 wurde 2009 planfestgestellt. Beim Ausbau der B 175 sind Lärmvorsorgemaßnahmen gemäß 16. BImSchV durch den zuständigen Baulastträger vorzusehen.
- Lärmschutzmaßnahmen an allen kartierten Straßen liegen in der Verantwortung des zu-ständigen Baulastträgers (Bund bzw. Freistaat Sachsen). Dadurch ist der kommunale Handlungsspielraum eingeschränkt.
- Die Lärmaktionsplanung an der Haupteisenbahnstrecke Dresden – Zwickau – Hof im Be-reich Dennheritz obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Der am 23.08.2018 beschlossene Lärmaktionsplan der Gemeinde Dennheritz ist auf der Grundlage der Lärmkartierung fortzuschreiben. Nach Abwägung der Sachlage ist vorgesehen, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan zu erstellen.
In die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung kann hier Einsicht genommen werden:
Zusätzlich liegen sie im Zeitraum vom 3. April bis 3. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich einzubringen.
Die LEADER-Region Zwickauer Land startet am 26. Februar 2024 den zweiten Projektaufruf der noch jungen EU-Förderperiode 2023-2027.
Gesucht sind weiterhin tolle Projekte zur Belebung der ländlichen Räume zwischen Crimmitschau und Crinitzberg sowie Fraureuth und Hartenstein.
Insgesamt steht ein Förderbudget von über 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses stammt im Wesentlichen von der Europäischen Union, mit einem Anteil des Freistaates Sachsen.
Gesucht werden qualifizierte Projekte in allen sechs Handlungsfeldern:
• Wirtschaft & Arbeit
• Bilden
• Tourismus & Naherholung
• Grundversorgung & Lebensqualität
• Natur & Umwelt
• Wohnen
Der Projektaufruf richtet sich, je nach Fördermaßnahme, an eingetragene gemeinnützige Vereine, kleine und mittelständische Unternehmen, Kirchgemeinden, natürliche Personen und Gebietskörperschaften, deren Projekte in der Gebietskulisse umgesetzt werden.
Der Mindestzuschuss für ein LEADER-Vorhaben beträgt 5.000 Euro. Die Fördersätze können bis zu 80 % der Kosten betragen, müssen jedoch, wie das gesamte Vorhaben, vorfinanziert werden. Einreichfrist für Anträge ist der 08. April 2024, 15:00 Uhr.
Wichtig zu wissen: LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Das Entscheidungsgremium der LEADERRegion Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit am 13. Juni 2024 in öffentlicher Sitzung aus. Die Grundlage bilden dafür die Vollständigkeit des Antrags sowie Qualitätskriterien, die für alle Vorhaben eine Bewertung mit einer Punktzahl ermöglichen. Die besten Projekte stellen anschließend noch den Hauptantrag bei der Bewilligungsbehörde, die nach Prüfung der Förderfähigkeit die Bewilligungsbescheide ausstellt.
Das Regionalmanagement der LEADER-Region berät alle Interessierten von der Idee bis zur Umsetzung und ist wie folgt erreichbar: info@zukunftsregion-zwickau.de, 0375/30354-106, -105 oder -104.
Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Interessierte unter: https://www.zukunftsregionzwickau.eu/aktuelles/projektaufrufe/
Hintergrund LEADER
Mit der erneuten Anerkennung als LEADER-Region im Zeitraum 2023-2027 stehen dem Zwickauer Land weiterhin viele Möglichkeiten zur Entwicklung der ländlichen Räume offen. Die LEADER-Methode ist dabei der Inbegriff beteiligender Regionalentwicklung. Sie fußt auf einer selbst erarbeiteten Entwicklungsstrategie, von der Region, für die Region, mit einem großen thematischen Spielraum und eigenem Förderbudget. Das hohe Maß an Selbstbestimmung wissen derzeit 51 Vereinsmitglieder aus dem öffentlichen Sektor, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und engagierte Bürgerinnen zu schätzen, die gemeinsam als öffentlich-private Schnittstelle vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten anbieten. Durch LEADER wirkt das Motto der Europäischen Union, in Vielfalt geeint, weiterhin im Zwickauer Land.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: LEADER-Managerin lsabel Schauer, 0375/30354-
i. schauer@zukunftsregion-zwickau.de
Landwirtschaftsfläche in Dennheritz – die Ausschreibung ist bis zum 10.05.2024 verlängert!
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an:
Die LEADER-Region Zwickauer Land startet am 08. Januar 2024 ihren neuen Ideenwettbewerb für eingetragene gemeinnützige Vereine aus dem Zwickauer Land. Unter dem Motto „Vereinslust – Engagierte für unseren Verein“ werden noch nicht umgesetzte Ideen gesucht, durch die Vereine engagierte Personen gewinnen können, entweder durch neuen jungen oder auch erfahrenen Nachwuchs, durch Aktivierung stiller Mitglieder oder durch Nachfolge in der Vorstandsarbeit.
Für die besten Ideen stellt die Region ein Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung, wobei pro Idee bis zu 2.500 Euro vergeben werden.
Einsendeschluss ist Montag, der 18. März 2024, 15:30 Uhr.
Zu beachten gilt, dass ein inhaltlicher Mehrwert der Idee erkennbar sein muss. Die alleinige Anschaffung von Gegenständen oder Baumaßnahmen soll dabei nicht im Vordergrund stehen. Wichtig ist zudem, dass die Wirkungsstätte der Vereine in den ländlichen Räumen der LEADER-Region Zwickauer Land liegen muss. Ausgeschlossen ist aus diesem Grund das Stadtzentrum von Zwickau.
Vereine sind bedeutende Orte der Selbstverwirklichung, Geselligkeit und wichtige Orte für mehr Teilhabe an der Gesellschaft. Die Vereinslandschaft im Zwickauer Land ist vielfältig und ein wichtiger Pfeiler der Demokratie, weil Engagierte Verantwortung übernehmen und Dinge, die ihnen wichtig sind, voranbringen.
Doch vielen Vereinen fehlen zunehmend Personen, die sich aktiv in das Vereinsleben einbringen, als Übungsleitung, bei Veranstaltungen oder innerhalb des Vorstandes. Umso wichtiger sind daher Ideen, wie auf die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessenslagen eingegangen werden kann, um neue Mitglieder zu finden und bestehende zu aktivieren.
Mit dem neuen Ideenwettbewerb möchte die LEADER-Region Zwickauer Land die Vereine bei dieser Aufgabe unterstützen und die besten Ideen mit Preisgeldern belohnen.
Ziele des Wettbewerbes sind die Stärkung der Vereinslandschaft und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der LEADER-Region, sowie die Vernetzung der Vereine untereinander. Die LEADER-Region setzt den Wettbewerb als Teil der Öffentlichkeitsarbeit ein.
Alle Ideen werden durch eine Jury bewertet. Diese setzt sich zusammen aus Stefan Czarnecki (Vorsitzender LEADER-Region Zwickauer Land), Kathrin Fiebig (Vorsitzende Aktiv ab 50 e. V.), Tom Heilmann (Jugendring Westsachsen e. V.), Jens Juraschka (Präsident Kreissportbund Zwickau) und Claudia Vater (Koordinatorin Sächsisches Landeskuratorium Ländlicher Raum e. V.).
Die Preisverleihung erfolgt Ende April 2024 öffentlichkeitswirksam mit allen Teilnehmenden. Ort und Datum der Veranstaltung wird noch rechtzeitig bekannt gegeben. Alle Informationen und Teilnahmeformular unter: https://www.zukunftsregion-zwickau.eu/leader-2023-2027/ideenwettbewerbe/
Zum Hintergrund:
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. engagiert sich für die Entwicklung der ländlichen Räume im „Zwickauer Land“ und ist Träger der LEADER-Region. Diese bietet neben Vernetzungs-, insbesondere Fördermöglichkeiten durch Zuschüsse für investive und nicht-investive Vorhaben. Weitere Informationen zur LEADER-Region „Zwickauer Land“: www.zukunftsregion-zwickau.de
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
als Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz stehe ich vor einer wichtigen Entscheidung, die in enger Abstimmung mit dem Gemeinderat getroffen wurde. Aufgrund der hohen Kosten und Unwirtschaftlichkeit haben wir beschlossen, die Gemeindebibliothek zum Jahresende zu schließen. Die bisherige Form der Bibliothek entspricht nicht mehr den Anforderungen unserer kleinen Gemeinde und ist daher nicht mehr zeitgemäß.
Wir sind uns bewusst, dass dies keine schöne Entscheidung ist, aber sie war aus finanziellen Erwägungen und dem Bestreben nach effizienter Ressourcennutzung notwendig.
Um den Zugang zu Büchern und Wissen weiterhin zu gewährleisten, arbeiten wir bereits an einer Übergangslösung. Zu Beginn des neuen Jahres wird eine Bücherzelle am Kindergarten eingerichtet, die von allen Mitgliedern unserer Gemeinde jederzeit genutzt werden kann und ein stetig wechselndes Angebot bietet. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Bücher und Zeitschriften weiterhin leicht zugänglich sind. Zudem haben wir weiterhin die Möglichkeit, die umfassenden Angebote einer richtigen Bibliothek in Crimmitschau zu nutzen.
Es gibt auch erfreuliche Pläne für die zukünftige bibliothekarische Versorgung in Dennheritz. Mit der Fertigstellung des neuen Gemeindezentrums in der Meeraner Straße ist eine dauerhafte Lösung für den Zugang zu Büchern geplant. Dieses zukünftige Konzept wird den modernen Anforderungen gerecht und sichert einen festen Platz für Bildung und Kultur an zentraler Stelle in unserer Gemeinde.
Ich blicke mit Zuversicht in die Zukunft und bin überzeugt, dass diese Neuausrichtung der Bibliotheksstruktur langfristig den Bedürfnissen und Möglichkeiten unsere Gemeinde entsprechen wird.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
Einreichung von Anträgen bis zum 20. Dezember 2023 möglich
Die LEADER-Region Zwickauer Land startet am 25. Oktober 2023 den ersten Projektaufruf der neuen LEADER-Förderperiode 2023-2027. Gesucht sind tolle Projekte zur Belebung der ländlichen Räume zwischen Crimmitschau und Crinitzberg sowie Fraureuth und Hartenstein.
Insgesamt steht ein Förderbudget von knapp 3 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses stammt im Wesentlichen von der Europäischen Union, mit einem Anteil des Freistaates Sachsen.
Zur Bewerbung der vielfältigen Möglichkeiten von LEADER werden zum Auftakt alle 21 Fördermaßnahmen mit einem Förderbudget untersetzt. Gesucht werden daher qualifizierte Projekte in allen sechs Handlungsfeldern:
• Wirtschaft & Arbeit
• Bilden
• Tourismus & Naherholung
• Grundversorgung & Lebensqualität
• Natur & Umwelt
• Wohnen
Die wichtigsten Infos entnehmen Sie der PDF … hier Download (PDF ca. 750 KB)
oder der Webseite: Projektaufrufe – Zukunftsregion Zwickau (zukunftsregion-zwickau.eu)
In Dennheritz gibt es eine Veränderung, die unsere Anerkennung verdient. Nach vielen Jahren in der Leitung unserer Bibliothek tritt Regina Pfeiffer in den wohlverdienten Ruhestand. Wir schätzen ihre Hingabe und ihr Engagement sowohl in ihrer beruflichen Rolle als auch in ihrem umfangreichen ehrenamtlichen Einsatz.
Wir bedanken uns herzlich im Namen der Gemeinde für ihre wertvolle Arbeit und wünschen ihr Gesundheit für die Zukunft. Wir freuen uns, dass sie sich weiterhin im Feuerwehrverein Dennheritz engagiert und uns damit erhalten bleibt.
Die Leitung der Bibliothek wird bis zum Jahreswechsel von Frau Barbara Groß übernommen. Wir danken Frau Groß herzlich für ihre Bereitschaft, diese Aufgabe kurzfristig zu übernehmen und wünschen ihr viel Erfolg.
Während des Jahreswechsels können ausgeliehene Bücher in der Gemeindeverwaltung abgegeben oder in der Bücherzelle getauscht werden.
Dank an Regina Pfeiffer und herzlich Willkommen an Frau Barbara Groß!
Der Gemeinderat und
der Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
Text und Foto: Gemeinde Dennheritz