Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 19.03.2020 fällt aus.
Gemeinderatssitzung am Donnerstag, den 19.03.2020 fällt aus.
Eine Notbetreuung kommt nur in Frage, wenn beide Personensorgeberechtigte oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in den Fällen von Umgangsregelungen der zur Antragsstellung aktuell Personensorgeberechtigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur (siehe Anlage) tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind.
Zusätzliche Voraussetzung für die Notbetreuung ist, dass die Kinder und deren Personensorgeberechtigten
1. keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, und
2. nicht in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder seit dem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der Krankheit Covid-19 aufweisen, und
3. sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das das Robert-Koch-Institut im Zeitpunkt
des Aufenthaltes als Risikogebiet zur Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen wurde oder seit der
Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Symptome der
Krankheit Covid-19 zeigen.
17.03.2020
Gesundheitsamt
Ab dem 1. März 2020 gilt die Impfpflicht gegen Masern. Das heißt, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule, den Kindergarten, den Kinderhort oder Kindertagespflege die gesetzlich geforderten Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig werden wollen, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Alle, die am 1. März 2020 bereits in den betroffenen Einrichtungen betreut werden oder tätig sind, müssen den Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.
Das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau geht davon aus, dass ca. 5 000 Personen der o. g. Gruppen über keinen oder nur über einen unzureichenden Impfschutz verfügen. Um diese Impflücken zu schließen, hat es seit Beginn dieses Jahres erweiterte Impfsprechstunden angeboten. Ab dem 1. März wird es sein Impfangebot nochmals erweitern. So wird es nicht nur am Dienstag von 14 bis 17:30 Uhr für Impfwillige da sein, sondern zusätzlich am Donnerstag von 12:30 bis 14:30 Uhr Maserimpfungen anbieten.
Natürlich kann auch bei jedem niedergelassenen Arzt zu Masernimpfungen nachgefragt werden. Die Impfung im Gesundheitsamt stellt lediglich eine Alternative dar.
Weitere Informationen unter www.landkreis-zwickau.de/masernimpfpflicht
Der derzeitige Stand der Bauarbeiten an der Kirche Niederschindmaas ist folgender: Im Altarraum werden zur Zeit Platten verlegt. Der Altar wurde neu verputzt und mit neuen Sandsteinplatten belegt. Die Stufen zum Altarraum wurden ebenfalls neu aufgebaut und mit Sandsteinplatten belegt. Die Elektroarbeiten für Altarraum und neue Bankheizung wurden begonnen.
Weitere anstehende Arbeiten sind das Aufstellen eines Gerüstes im Altarraum (für Deckenuntersuchungen durch den Restaurator), das Verlegen der Balken für Sitzbänke und Verlegung der Platten im Hauptgang.
Die Erstellung des Begegnungsplatzes vor der Kirche beginnt, je nach Wetterlage, im Frühjahr. Das Verputzen der Friedhofsmauer wird weitergeführt und das Eingangstor an der Äußeren Dorfstraße komplett erneuert.
Um alle Arbeiten zu finanzieren sind wir auch weiter auf Spenden angewiesen. Für bisher eingegangene Spenden möchte sich die Kirchgemeinde bei ihnen herzlich bedanken.
Friedbert Weise
Schnittverbotszeitraum beachten!
Bald beginnt wieder die Gartensaison.
In diesem Zusammenhang weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Zwickau auf Folgendes hin:
Es ist gesetzlich verboten, in der Vegetationszeit zwischen dem 1. März und dem 30. September Gehölze wie beispielsweise Bäume, Hecken, Sträucher oder Gebüsche abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Dies ergibt sich aus § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz.
Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Nähere Informationen sind bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Zwickau erhältlich oder können auf der Internetseite des Landratsamtes Zwickau, Umweltamt, nachgelesen werden.
Es handelt sich bei dem Verbot um eine Vorschrift des allgemeinen Artenschutzes, mit der ein Mindestschutz der auf Gehölze angewiesenen Tierarten erreicht werden soll.
Eine Befreiung vom Schnittverbot in der Vegetationszeit kann von der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes auf Antrag erteilt werden, wenn Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall vorliegen. Dies muss ausreichend begründet sein. Der Antrag kann formlos bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.
In den meisten Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau gibt es auch Gehölz- oder Baumschutzsatzungen. Diese sind unabhängig von der allgemeinen Verbotsregelung des § 39 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Deshalb ist es ratsam, sich zuerst bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde nach der Notwendigkeit einer Fällgenehmigung zu erkundigen.
Wer dennoch ohne die erforderlichen Zustimmungen der Behörde gegen die vorgenannten Grundsätze verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.
Fotos und Videos richtig nutzen
Nächste Vereinsschulung am 5. Februar 2020
Der Zukunftsregion Zwickau e.V. organisiert am 5. Februar 2020 eine weitere Schulung als Treff der Digitalen Nachbarschaft im Zwickauer Land. Zielgruppen sind Vereine, Initiativen und engagierte Personen.
Dieses Mal geht es um die Rechte und Pflichten bei der Nutzung von Medien. Angefangen bei den Grundsätzen der Mediennutzung über das Zitieren nach den Regeln des Urheberechtgesetzes bis hin zu den Voraussetzungen bei öffentlichen Vorführungen von Filmen und Sendungen, vermittelt der Workshop allgemeine Grundlagen im Umgang mit Fotos und Videos.
Die kostenfreie Schulung findet von 16 bis 19 Uhr im Alten Gasometer Zwickau statt.
Die Zahl der Teilnehmenden ist auf 25 begrenzt, Anmeldungen sind möglich unter: https://www.zukunftsregion-zwickau.eu/dina-treff
Zum Hintergrund:
Die Digitalen Nachbarschaft (DiNa) und ein Teilprojekt des Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN), der 2006 auf dem ersten Nationalen IT-Gipfel gegründet wurde. Als gemeinnütziges Bündnis unterstützt DsiN VerbraucherInnen und kleinere Unternehmen im sicheren und souveränen Umgang mit der digitalen Welt. Dafür werden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern und PartnerInnen konkrete Hilfestellungen sowie Mitmach- und Lernangebote im privaten und beruflichen Umfeld angeboten. Schirmherr des Vereins ist der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Die Digitale Nachbarschaft wird umgesetzt in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und gefördert vom Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat, unterstützt von der Deutschen Telekom. Weitere Informationen unter: www.digitale-nachbarschaft.de
Bekannt als Träger der LEADER-Region Zwickauer Land, offeriert der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. als DiNa-Treff bis Ende 2022 mit dem neuen Angebot kostenfreie Schulungen zu wichtigen Fragen wie: Was kommt ins Impressum meiner Vereinshomepage? Was muss ich beachten, wenn ich Fotos vom Sommerfest auf Social Media-Kanälen posten? Wie kann ich datensparsam mit meinen Mitgliedern kommunizieren? Was muss ich beim Online-Fundraising beachten?
Mit dem digitalen Wandel sind neue Formen der Kooperation und der Kommunikation entstanden – davon können Vereine, Initiativen und freiwillig engagierte BürgerInnen profitieren. Doch damit sind auch neue Herausforderungen verbunden, bei denen der Zukunftsregion Zwickau e.V. als einer von bundesweit 50 Treffpunkten fortan unterstützt und vernetzt.
Neben den Schulungen stehen Interessierten zahlreiche Informationsmaterialien in der Geschäftsstelle in der Bosestraße 1 zur Verfügung, außerdem die Möglichkeit, an Webinaren teilzunehmen oder sich mit Lernvideos fortzubilden.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
im Namen der Gemeindeverwaltung und des Gemeinderates wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde ein erholsames und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das Jahr 2020 verbunden mit den besten Wünschen für Gesundheit, Erfolg und Wohlergehen.
Frank Taubert
Bürgermeister