Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des
Freistaates Sachsen das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches
Festpunktfeld). Bei den Raumbezugsfestpunkten (RBP) handelt es sich um vermarkte,
gesicherte und örtlich eingemessene Vermessungspunkte mit präzise bestimmten
Koordinaten und Höhen.
Um das Festpunktfeld zu erneuern und zu aktualisieren, führt das GeoSN im vierten
Quartal 2023 in Ihrer Gemeinde Überprüfungen von RBP durch.
In Abhängigkeit vom Zustand der RBP werden unter anderem folgende Arbeiten
ausgeführt:
– Aufgrabungen und Kontrollmessungen an RBP-Standorten,
– Einbringung von Sicherungsmarken in der unmittelbaren Umgebung von RBP,
– Entfernung von Ästen und Wildwuchs im Umfeld von RBP,
– Erneuerung des rot-weißen Farbanstriches bei Schutzsäulen,
– Entfernung von nicht mehr benötigten Schutzsäulen,
– Aufstellung neuer Schutzsäulen.
Rechtsgrundlage für diese Arbeiten ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen
und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517).
Die amtlichen Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die
im Besitz eines Dienstausweises sind. Gemäß § 5 SächsVermKatG sind sie befugt,
Flurstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen
Arbeiten vorzunehmen.
Entsprechend § 6 SächsVermKatG haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken
oder Gebäuden Vermessungsmarken auf ihren Grundstücken oder an ihren baulichen
Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und
Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Dresden, den 30. August 2023
Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
Aufgrund von Sanierungsarbeiten an der Schwarzdecke des Bahnwegs und der Hauptstraße am Gemeindeamt wird es auf der Glauchauer Straße zwischen dem 11. und 13.09. zu Einschränkungen kommen.
Eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung ist im Zeitraum vom 11.09. bis zum 13.09. 2023 auf der Glauchauer Straße zwischen dem Abzweig Am Bahnweg und dem Abzweig Hauptstraße zu erwarten. In diesem Zeitraum ist der Schlunziger Weg ab Gemeindeweg Einbahnstraße und nur vom Gemeindeweg aus befahrbar. Bitte planen Sie Ihre Route entsprechend und beachten Sie die Verkehrsregelungen vor Ort.
Das endgültige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl 2023 in Dennheritz liegt vor:
Link für Ergebnispräsentation zur Wahl des Bürgermeisters in Dennheritz am 11.06.2023:
https://wahlen.regioit.de/4/bm2023dennheritz/145245104/praesentation/index.html
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen 2022
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
In der Gemeinde Dennheritz erfolgte im Jahr 2022 die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen in Bereichen der Bundesautobahn A 4, der Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie der Staatsstraße S 289.
Nach § 7 der 34. BImSchV besteht mit Beendigung der Lärmkartierung die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren.
Durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erfolgt eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten im Internet. Unter folgender Internetadresse kann in die Ergebnisse der Lärmkartierung Einsicht genommen werden:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 können außerdem in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.