Ab Mittwoch, den 05.03.2014 bis einschließlich Donnerstag, den 13.03.2014
werden an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz:
Gemeindeamt – Dennheritz, Hauptstraße 96, Dennheritz, Glauchauer Straße 21 A,
Oberschindmaas, Hauptstraße 28, Niederschindmaas, Äußere Dorfstraße 34,
folgende Beschlüsse bekannt gemacht:
Technischer Ausschuss am 25.02.2014:
1. Beschluss VL 893/14 Baumaßnahme (Ident.-Nr.: 2576) Ersatzneubau der Ufermauer entlang der „Inneren Dorfstraße“ im Ortsteil Niederschindmaas; Vergabe der Baugrunduntersuchung
2. Beschluss VL 894/14 Baumaßnahme (Ident.-Nr.: 2593) Ersatzneubau des Durchlasses „Plattenstraße“ (Rinderstall) im Ortsteil Niederschindmaas; Vergabe der Baugrunduntersuchung
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 durch öffentliche Bekanntmachung
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2013 veranlagten Betrag festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids.
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – Grundsteuer A – 330 v.H.
b) für die Grundstücke – Grundsteuer B – 380 v.H.
der Steuermessbeträge.
Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2014- wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.
Konto der Gemeindekasse:
Bank | IBAN | BIC |
Sparkasse Zwickau | DE31 8705 5000 2264 0001 58 | WELADED1ZWI |
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Crimmitschau, Fachbereich Finanzen- Steuern – , Postfach 39, 08441 Crimmitschau, schriftlich oder Markt 1 08451 Crimmitschau zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Gemeindeverwaltung Dennheritz
Taubert
Bürgermeister
PDF: AUSGABE_178 (ca. 6,5 MB)
Dennheritzer Anzeiger
Redaktionsschluss Erscheinungsdatum
23.01.2014 31.01.2014
25.02.2014 28.02.2014
25.03.2014 28.03.2014
29.04.2014 02.05.2014
27.05.2014 30.05.2014
24.06.2014 27.06.2014
Öffentliche Bekanntmachung
Ab Mittwoch, den 12.02.2014 bis einschließlich Mittwoch, den 19.02.2014 erfolgt an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz die öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Wahl zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen.
Dennheritz, den 23.01.2014 gez.
Frank Taubert Bürgermeister Gemeinde Dennheritz
PDF: DOWNLOAD AUSGABE 177 12_2013E (ca 7 MB)