Zur Sicherung der Trinkwassergüte führt der Regionale Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau in Dennheritz, Ober- und Niederschindmaas vom 05.05. bis 14.05.2014, in der Zeit von 07.30 bis 16.00 Uhr, planmäßige Netzpflegemaßnahmen durch.
Wir bitten um Beachtung der folgenden Termine und Hinweise.
Folgende Straßen sind betroffen:
05.05.-08.05.2014 – Dennheritz und Oberschindmaas
Bahnweg, Böhmerweg, Gemeindeweg, Glauchauer Straße außer HNr. 4, Hauptstraße 7-96, Im Wiesengrund, Meeraner Straße, Mittelweg 1, 1a, 2, 2a, 3, 4, 5, 7, Neue Siedlung, Schlunziger Weg, Wäschereiweg
09.05.2014 – Dennheritz
Glauchauer Straße 4, Harthauer Weg, Lauenhainer Straße, Mittelweg 9, Mühlweg, Schulgasse
12.05.2014 – Dennheritz
Höhenweg außer HNr. 50/ 53, Siedlerstraße 8, 16
12.05.-14.05.2014 – Dennheritz und Niederschindmaas
Äußere Dorfstraße, Bergstraße, Hauptstraße 1-5, 7, Innere Dorfstraße, Kirchwiesenweg, Siedlerstraße 1, 2, 4, 12, 14, Zwickauer Straße
Die Rohrnetzspülungen werden vorbeugend durchgeführt, um die unvermeidbaren Ablagerungen im Leitungsnetz (Sedimente) zielgerichtet auszutragen. Während der Spülung sind Trübungen des Trinkwassers, Druckschwankungen oder kurzzeitige Versorgungsunterbrechungen nicht zu vermeiden.
Wir bitten darum alle an das Trinkwassernetz angeschlossenen Geräte unter Kontrolle zu halten und nach Beendigung der Spülung Ihren Feinfilter rückzuspülen.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Zentrale Leitwarte (( 03763 405 405) zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!
Ihr Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau
1. Beschluss VL 893/14 Baumaßnahme (Ident.-Nr.: 2576) Ersatzneubau der Ufermauer entlang der „Inneren Dorfstraße“ im Ortsteil Niederschindmaas; Vergabe der Baugrunduntersuchung
2. Beschluss VL 894/14 Baumaßnahme (Ident.-Nr.: 2593) Ersatzneubau des Durchlasses „Plattenstraße“ (Rinderstall) im Ortsteil Niederschindmaas; Vergabe der Baugrunduntersuchung
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 durch öffentliche Bekanntmachung
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2014 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2014 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2013 veranlagten Betrag festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheids.
Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe – Grundsteuer A – 330 v.H.
b) für die Grundstücke – Grundsteuer B – 380 v.H.
der Steuermessbeträge.
Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein entsprechender Grundsteuerbescheid erteilt.
Zahlungsaufforderung:
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2014- wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten.
Konto der Gemeindekasse:
Bank | IBAN | BIC |
Sparkasse Zwickau | DE31 8705 5000 2264 0001 58 | WELADED1ZWI |
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Crimmitschau, Fachbereich Finanzen- Steuern – , Postfach 39, 08441 Crimmitschau, schriftlich oder Markt 1 08451 Crimmitschau zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie:
Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.
Gemeindeverwaltung Dennheritz
Taubert
Bürgermeister
PDF: AUSGABE_178 (ca. 6,5 MB)
Dennheritzer Anzeiger
Redaktionsschluss Erscheinungsdatum
23.01.2014 31.01.2014
25.02.2014 28.02.2014
25.03.2014 28.03.2014
29.04.2014 02.05.2014
27.05.2014 30.05.2014
24.06.2014 27.06.2014
Öffentliche Bekanntmachung
Ab Mittwoch, den 12.02.2014 bis einschließlich Mittwoch, den 19.02.2014 erfolgt an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz die öffentliche Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Wahl zum Europäischen Parlament und der Kommunalwahlen.
Dennheritz, den 23.01.2014 gez.
Frank Taubert Bürgermeister Gemeinde Dennheritz
PDF: DOWNLOAD AUSGABE 177 12_2013E (ca 7 MB)