Öffentliche Bekanntmachung über die Planfeststellung für die „B 175 – Ausbau nördlich Mosel“-Planfeststellungsbeschluss
Ab Freitag, den 26.09.2014 bis einschließlich Montag, den 06.10.2014 erfolgt der Aushang zur ortsüblichen Bekanntmachung über den Planfeststellungsbeschluss zum Bauvorhaben für die B 175 – Ausbau nördlich Mosel an den Bekanntmachungstafeln von Dennheritz.
gez.
Frank Taubert
Bürgermeister
Bekanntmachung
der Landesdirektion Sachsen
über die Planfeststellung B 175 – Ausbau nördlich Mosel
vom 5. September 2014
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 5. September 2014 – Az.: C32-0513.26/32/16 -, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
vom 6. Oktober 2014 bis einschließlich 20. Oktober 2014
in der Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Zimmer 304, Haus 2, Werdauer Straße 62 in 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag | 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
in der Stadtverwaltung Crimmitschau, Bereich Stadtplanung, 2. OG, Kirchplatz 4 in 08451 Crimmitschau, während der Dienststunden
Montag | 09:00 – 12:30 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr |
Mittwoch | 09:00 – 12:30 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 – 12:30 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Erdgeschoss, Hauptstraße 96 in 08393 Dennheritz, während der Dienststunden
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 10:00 – 17:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142) in Verbindung mit § 17 Satz 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), das durch Art. 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) geändert worden ist, § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist.
Durch die Planfeststellungsbehörde wurde gemäß § 3 a Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2744) geändert worden ist, festgestellt, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Chemnitz, den 11. September 2014
gez. Godehard Kamps
Abteilungsleiter Infrastruktur
Ab Mittwoch, den 01.10.2014 bis einschließlich Freitag, den 10.10.2014 werden an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz:
Gemeindeamt – Dennheritz, Hauptstraße 96, Dennheritz, Glauchauer Straße 21 A,
Oberschindmaas, Hauptstraße 28, Niederschindmaas, Äußere Dorfstraße 34,
folgende Beschlüsse bekannt gemacht:
Gemeinderatssitzung am 18.09.2014:
- Beschluss VL 921/14 Annahme von Spenden vom 08.07.2014 – 02.09.2014
- Beschluss VL 922/14 Vergabebeschluss zur Sanierung „Weg nach Meerane“ in Dennheritz
- Beschluss VL 923/14 Annahme einer Schenkung – Immobilie Zwickauer Straße 1
- Beschluss VL 924/14 Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen für den Erwerb eines Baggers
Ab Mittwoch, den 03.09.2014 bis einschließlich Donnerstag, den 11.09.2014 werden an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz:
Gemeindeamt – Dennheritz, Hauptstraße 96, Dennheritz, Glauchauer Straße 21 A,
Oberschindmaas, Hauptstraße 28, Niederschindmaas, Äußere Dorfstraße 34,
folgende Beschlüsse bekannt gemacht:
Gemeinderatssitzung am 17.07.2014:
- Beschluss 907/14 Bestellung der Stellvertreter des Bürgermeisters
- Beschluss 908/14 Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und deren persönlicher Stellvertreter
- Beschluss 909/14 Bestellung der Mitglieder des Technischen Ausschusses und deren persönlicher Stellvertreter
- Beschluss 910/14 Bestellung der weiteren Vertreter der Gemeinde Dennheritz und deren Stellvertreter für den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Crimmitschau –Dennheritz
- Beschluss 911/14 Bestellung der weiteren Vertreter der Gemeinde Dennheritz und deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Götzenthal
- Beschluss VL 912/14 Abschluss Mietvertrag – Wohnung im Gebäude Hauptstraße 96
- Beschluss VL 913/14 Annahme von Spenden vom 04.06.2014-07.07.2014
- Beschluss VL 914/14 Bereitstellung außerplanmäßiger Auszahlungen für den Erwerb eines Rettungsbootes
- Beschluss VL 915/14 Bericht zum Stand des Haushaltsplanes 2014 zum 03.07.2014
Gemeinderatssitzung am 21.08.2014:
- Beschluss VL 917/14 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Technik an ausgewählten Straßen
- Beschluss VL 918/14 Baubeschluss zur Sanierung des „Weg nach Meerane“ in Dennheritz und Deckung der überplanmäßigen Ausgaben
- Beschluss VL 919/14 Beschluss zu Durchführung und Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen zur Sanierung des Querweges im Bereich Zufahrten Innere Dorfstraße 7b, 7c und Kälberstall bis zum Brückenersatzneubau
- Beschluss VL 920/14 Vergabe der Lieferleistung für die Beschaffung eines Rettungsbootes für die FF Dennheritz
Umweltamt des Landkreises Zwickau
Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013
Frist zur Beantragung der privaten Schäden läuft 2014 ab
Der Freistaat Sachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag finanzielle Hilfen für Private, Vereine, Kirchen und Unternehmen nach Maßgabe der Richtlinie Hochwasserschäden 2013. Anträge hierfür können noch bis zum 31. Dezember 2014 gestellt werden. Die Hochwasserhilfe kann bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) auf der Grundlage der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 nach Teil B bzw. C beantragt werden. Es erfolgt in der Regel eine Förderung bis zu 80 Prozent in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Zuwendungszweck ist die Schadensbeseitigung sowie der nachhaltige Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch das Hochwasser 2013 beschädigt worden sind und sich in der festgestellten Gebietskulisse befinden. Dies schließt auch Schäden von wild abfließendem Wasser, Sturzflut, aufsteigendem Grundwasser, überlaufender Regenwasser- und Mischkanalisation sowie Hangrutsch ein.
Der Verfahrensablauf:
Dem Antrag ist u. a. das Formular „Bestätigung der Gemeinde und Stellungnahme des Landkreises“ beizufügen. Der vollständige Antrag ist bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese erteilt die Bestätigung und gibt den Antrag an den Wiederaufbaustab des Landkreises.
Mit der Stellungnahme des Landratsamtes geht der Antrag an die SAB. Diese erstellt dann eine Eingangsbestätigung für den Antragsteller.
Liegt die Bestätigung der Gemeinde bereits vor, kann der vollständige Antrag direkt im Landratsamt eingereicht werden:
Landratsamt Zwickau
Hochwasserteam
Königswalder Straße 18
08412 Werdau.
Die Beteiligung bzw. Beauftragung eines Sachverständigen ist eine Pflicht für alle Förderantragsteller. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der Richtlinie Hochwasserschäden 2013.
Mit der Antragstellung sind vom Antragsteller und vom Sachverständigen die Formulare, welche die SAB speziell für das Förderverfahren ausgegeben hat, zwingend zu verwenden.
Anhand dieser Formulare entscheidet dann die SAB in Dresden über den jeweiligen Förderantrag.
Weiterführende Informationen können der Internetseite des Landratsamtes Zwickau (http://www.landkreis-zwickau.de/16027.html) und der SAB (http://www.sab.sachsen.de/de/hochwasser_2013/hochwasser_2013.jsp) entnommen werden.
Bei Fragen zur Förderfähigkeit bietet die SAB weiterhin eine Infohotline unter der Telefonnummer 0351 4910-4966.