Technischer Ausschuss Gemeinderat
06.08.2015 20.08.2015 N
03.09.2015 24.09.2015 D
08.10.2015 22.10.2015 N
05.11.2015 19.11.2015 D
03.12.2015 10.12.2015 N
Technischer Ausschuss Gemeinderat
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Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsgebieten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie zuständig. Bis Mitte 2016 wird das EBA den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan erstellen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich an der Erstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und sich zur Lärmsituation zu äußern. Die bundesweite Lärmaktionsplanung des EBA umfasst ca. 13.400 km Schienenstrecke und betrifft ca. 3.500 Kommunen bzw. etwa 4 Mio. Bürger. Sie ist ein langfristiger und kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplans wird unter dem Link
http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
mit Hilfe einer Online-basierten Befragung in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase dauert bis zum 30. Juni 2015.
Betroffene können sich hier am Verfahren beteiligen und Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Die Ergebnisse der vorher durchgeführten Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken sind auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes
zu finden.
Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die das EBA laut eigenen Angaben gesondert informieren wird. Durch die Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenenanalyse der durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Analyse und aufgrund der Betroffenheitsanalyse durch die Lärmkartierung können langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken.
Laut Information des Eisenbahn-Bundesamtes wird es jedoch aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung nicht möglich sein, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen. Der erste Lärmaktionsplan wird deshalb noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen.
Download AUSGABE_194 (PDF ca. 3,5 MB)
Die aktuellsten Bodenrichtwerte finden Sie hier: Bodenrichtwerte zum 31.12.2014
Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Crimmitschau
hier handelnd für die Gemeinde Dennheritz
Die „Öffentliche Bekanntmachung über den Beginn und das Ende der Wahlzeit, die Wahlbezirke und Wahlräume sowie die Art und Weise der Stimmabgabe für die Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau am 07. Juni 2015“ erfolgt ab Mittwoch, den 20.05.2015 bis einschließlich Mittwoch, den 27.05.2015 an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz.
Crimmitschau, den 28.04.2015
gez. Holm Günther
Oberbürgermeister
hier handelnd für die Gemeinde Dennheritz
der Großen Kreisstadt Crimmitschau
hier handelnd für die Gemeinde Dennheritz
Die „Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau am 07. Juni 2015“ erfolgt ab Mittwoch, den 06.05.2015 bis einschließlich Mittwoch, den 13.05.2015 an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz.
Crimmitschau, den 22.04.2015
gez. Holm Günther
Oberbürgermeister
hier handelnd für die Gemeinde Dennheritz
Öffentliche Bekanntmachung
Die Bekanntmachung der „Polizeiverordnung der Gemeinde Dennheritz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung während des Feuerwehrfestes der Freiwilligen Feuerwehr Dennheritz und der Freiwilligen Feuerwehr Niederschindmaas am 29., 30. und 31. Mai 2015“ erfolgt ab Mittwoch, den 06.05.2015 bis einschließlich Freitag, den 15.05.2015 an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz.
Dennheritz, den 16.04.2015
gez. Frank Taubert
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Ab Mittwoch, den 06.05.2015 bis einschließlich, den 15.05.2015 werden an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Dennheritz:
Gemeindeamt – Dennheritz, Hauptstraße 96, Dennheritz, Glauchauer Straße 21 A,
Oberschindmaas, Hauptstraße 28, Niederschindmaas, Äußere Dorfstraße 34,
folgende Beschlüsse öffentlich bekannt gemacht: Gemeinderat am 23.04.2015:
gez. Frank Taubert
Bürgermeister