FÜHRUNGSZEUGNIS JETZT ONLINE IM INTERNET BEANTRAGEN
ebenso: Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Bonn. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.
Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis online im Internet beantragt.
Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkasten finden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags:
„Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen besonders engagiert, sieht in der Online Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de
September 2014
Umweltamt
Frist für Umrüstung Kleinkläranlagen abgelaufen
Gemäß § 10 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sind wasserrechtliche Erlaubnisse für Abwassereinleitungen mit Abwasseranlagen, die dem Stand der Technik nicht entsprechen, mit Ablauf des 31. Dezember 2015 erloschen. Die weitere Abwassereinleitung aus solchen Anlagen in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser) ist seit 1. Januar 2016 unerlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eigentümer von Grundstücken, die nicht an eine zentrale Abwasseranlage angeschlossen werden, haben die gesetzliche Pflicht, ihre Abwasseranlage an den Stand der Technik anzupassen.
Die Anpassung kann sowohl durch Nachrüstung der vorhandenen Anlage oder durch Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage erfolgen. Abflusslose Gruben sind ebenfalls zulässig, sofern diese dicht sind, alles anfallende Schmutzwasser in ihnen gesammelt und dieses dem Abwasserbeseitigungspflichtigen überlassen wird.
Die Anpassung der Altanlagen wird durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Zwickau zügig und konsequent mit allen Möglichkeiten des Verwaltungsrechtes durchgesetzt. Hierzu werden die Betreiber von nicht umgerüsteten Altanlagen in den nächsten Tagen schriftlich zum Stand der Anpassung angehört.
Sozialamt
Ausschreibung von Dienstleistungskonzession
Neue Verträge ab August 2016
Der Landkreis Zwickau ist als örtlicher Sozialhilfeträger u. a. für die Beförderung behinderter Kinder in Sondereinrichtungen der Behindertenhilfe zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe schreibt er aktuell Dienstleistungskonzessionen für Beförderungsleistungen aus.
Ab 6. August 2016 sollen diese für eine Anzahl von Touren vertraglich neu geregelt werden.
Die gesamte Ausschreibung ist bereits auf der Homepage des Landkreises Zwickau unter http://landkreis-zwickau.de/ausschreibung-beforderungsleistungen-dienstleistungskonzession.php nachzulesen und wird auch in der Februar-Ausgabe der Landkreisnachrichten zu finden sein.
Angebote bis zum 30. März 2016 an das
Landratsamt des Landkreises Zwickau
Sozialamt
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Fax: 0375 4402-22099
E-Mail-Adresse: sozialamt@landkreis-zwickau.de
Für Rückfragen steht den Anbietern im Sozialamt Sindi Schubert, Telefon 0375 4402-22132, zur Verfügung.
Die Zusammenstellung der Touren erfolgt durch das Sozialamt des Landkreises Zwickau.
Bekanntmachung
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und aktuelle Fortbildung
Eine Person darf nur dann beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben, wenn sie sachkundig ist.
Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz erfolgt ab dem 27. November 2015 nur noch anhand der Sachkundenachweiskarte.
Beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die berufliche Anwendung zugelassen ist, muss ebenfalls die Sachkundenachweiskarte vorgezeigt werden.
Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte ist weiterhin beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu beantragen.
Die Antragstellung sollte bevorzugt online erfolgen. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung im pdf-Format beizufügen.
Weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Informations- und Servicestelle Rötha,
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Telefon: 034206 589-15, -51, Telefax: 034206-589-60
E-Mail: pflanzenschutzsachkunde@smul.sachsen.de
Fortbildungspflicht
Sachkundige Personen sind verpflichtet jeweils innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen.
Für Sachkundige, die vor dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben, läuft der erste Dreijahreszeitraum vom
01.01.2013 bis 31.12.2015.
Für Sachkundige, die ab dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes auf der Karte ausgewiesen. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30331.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden-Klotzsche
Telefon: 0351 8928-3414, Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: andreas.burkhardt@smul.sachsen.de
robby.oehme@smul.sachsen.de