Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Im Rahmen der 3. Umsetzungsstufe der „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) wurden im Jahr 2017 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen / Jahr erarbeitet. In der Gemeinde Dennheritz erfolgte die Lärmkartierung in Bereichen der Bundesautobahn A 4, der Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie der Staatsstraße S 289.
Die Öffentlichkeit wurde nach § 7 der 34. BImSchV über die Ergebnisse der Lärmkartierung informiert.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen. Unter der Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Verminderung von Lärmbelastungen gemäß § 47d BImSchG für Bereiche mit relevanten Lärmbetroffenheiten zusammenzustellen.
Im Rahmen einer Vorprüfung wurden stark belastete Bereiche, die sogenannten „Hot-Spots“ einer näheren Untersuchung unterzogen und Steckbriefe angefertigt.
In die Untersuchungsergebnisse kann hier Einsicht genommen werden.
Eine Einsichtnahme ist ebenfalls bis 29. Juni 2018 in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten möglich.
Es besteht die Möglichkeit, während dieser Zeit Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich einzubringen.
Übersicht Hot-Spots Dennheritz
Steckbrief S 289 Glauchauer Straße
Steckbrief B 175 Zwickauer Straße
Erläuterung Steckbriefe Dennheritz
Ausschreibung aus dem Fachbereich Bau:
Planungsleistungen gem. HOAI zur Fahrbahndeckensanierung in Dennheritz
Die Gemeinde Dennheritz beabsichtigt, die Vergabe von Planungsleistungen für die
Fahrbahndeckensanierung des Gemeindeweges in Dennheritz
gemäß HOAI 2013 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen durchzuführen.
Ausführungszeitraum für die Leistungsphasen 1 – 4: 19.03. – 03.04.2018
Der Auftraggeber beabsichtigt anschließend die Weiterbeauftragung der Leistungsphasen
5 – 9 gemäß HOAI 2013.
Geplante Bauausführung: ab 2019
Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15.03.2018 einzureichen bei:
Gemeindeverwaltung Dennheritz
Hauptstraße 96
08393 Dennheritz
Ansprechpartner: Herr Kahnes, Tel. 03762/ 90-6605
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie –
Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen 2017
Im Rahmen der 3. Umsetzungsstufe der „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) wurden im Jahr 2017 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen / Jahr erarbeitet. In der Gemeinde Dennheritz erfolgte die Lärmkartierung in Bereichen der Bundesautobahn A 4, der Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie der Staatsstraße S 289.
Nach § 7 der 34. BImSchV besteht mit Beendigung der Lärmkartierung die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren.
Durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erfolgt eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten im Internet. Unter folgender Internetadresse kann in die Ergebnisse der Lärmkartierung Einsicht genommen werden:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 können außerdem in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.
Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt hat im vergangenen Jahr mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Im Rahmen dieser Lärmaktionsplanung fand von Juni bis August 2017 die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
Das Eisenbahn-Bundesamt startete im Januar nunmehr die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die bis zum 7. März 2018 gehen wird. In der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist es möglich, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Resonanz zu der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, dem bereits veröffentlichten Lärmaktionsplan Teil A und bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben. Der Teil A des Lärmaktionsplanes ist im Internet über die Informations- und Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de oder direkt unter dem folgenden Link abrufbar: www.eba.bund.de/lap
Auf Wunsch ist er auch in gedruckter Form erhältlich.
Nochmals zur Erinnerung der Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt. Nachdem der Öffentlichkeit in der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Gelegenheit gegeben wurde, die jeweils persönliche Lärmsituation zu schildern und in einer Karte zu verorten, bietet das Eisenbahn-Bundesamt in der nun aktuellen zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit, das Verfahren selbst zu bewerten.
Ab sofort besteht die Möglichkeit, über eine entsprechende Anwendung auf der Informationsplattform an der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mitzuwirken. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.
Hintergründe und Inhalt der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Weitere Informationen und Fragen:
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter folgender Adresse: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt unter lap@eba.bund.de oder postalisch an oben genannte Adresse richten.
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