Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesautobahnverwaltung, bietet die in den Anlagen beschriebenen 3 Liegenschaften an der Bundesautobahn A4 zur Pacht ab dem 1.11.2024 an.
Pachtflächen an der Bundesautobahn A 4
14 – 01 – 1998 – 206 – A 4 – Pleißetalbrücke – AS Glauchau
Die Kompensationsflächen E028, E011 und E008, die zu dem o.g. Bauabschnitt gehören, sollen in einem Paket verpachtet werden.
Bei den oben bezeichneten Maßnahmenflächen handelt es sich um extensives Grünland, welche einer landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden sollen.
Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht möglich.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für die in den Anlagen 2 (Karten) und 3
(Flurstücksübersichten) aufgeführten Flurstücke als Pächter zu bewerben.
Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie die Flurstücke pachten würden.
Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:
– Fachliche Eignung/Kompetenz:
Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Flächen nach den Maßgaben der Maßnahmeblätter (Anlage 1) zu unterhalten.
– Technische Voraussetzung:
Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.
Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen.
– Des Weiteren ist zu prüfen:
Dient die Bewirtschaftung der Flächen als Existenzgrundlage?
Grenzen die angeführten Flächen an ihre Betriebsfläche an?
– sonstiges
Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0351/21298596 an.
gez. Ben Geißler
Abteilungsleiter
A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung
Der Sächsische Landtag hat am 30. Januar 2019 das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) beschlossen. Die Pflanzenabfallverordnung ist nach Artikel 3 Nr. 2 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz zum 22. März 2019 aufgehoben.
Damit ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Der Verstoß gegen das Verbot ist bußgeldbewehrt.
Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren erfolgen. Gegebenenfalls sind Pflanzenabfälle vorher durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern aufzubereiten.
Für haushaltsübliche Mengen wird die Nutzung der Biotonne empfohlen. In diese dürfen alle pflanzlichen Abfälle vom Grasschnitt bis zum Heckenverschnitt. Die Aufstellung ist vom Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung beim Amt für Abfallwirtschaft schriftlich zu beantragen. Die Entleerung der Biotonne erfolgt in der Regel 14-täglich. Große Mengen Grünabfälle können an den Annahmestellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachen (siehe https://www.landkreis-zwickau.de/kontakt-entsorgungsanlagen), an Wertstoffhöfen oder direkt bei Kompostieranlagen abgegeben werden.
Die Regelungen für Traditions-/Brauchtumsfeuer in Zuständigkeit der Kommunen als Ortspolizeibehörde bleiben hiervon unberührt.
Das Umweltamt des Landkreis Zwickau
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse können am 9. Juni ab 18 Uhr unter dem folgenden Link abgerufen werden
Wahlvorschlag | Kandidat/in | Mandat | Stimmen |
---|---|---|---|
Freie Wähler Dennheritz | Kauffmann, Florian | Personenwahl | 348 |
Freie Wähler Dennheritz | Jacob, Uwe | Personenwahl | 245 |
Freie Wähler Dennheritz | Schädel, Jörg | Personenwahl | 229 |
Freie Wähler Dennheritz | Uhlmann, Michael | Personenwahl | 141 |
Freie Wähler Dennheritz | Esche, Marko | Personenwahl | 131 |
Freie Wähler Dennheritz | Klein, Nicole | Personenwahl | 127 |
Freie Wähler Dennheritz | Dörr, Daniela | Personenwahl | 126 |
Freie Wähler Dennheritz | Franke, Christian | Personenwahl | 122 |
Freie Wähler Dennheritz | Pfeifer, Ulrich | Personenwahl | 117 |
Freie Wähler Dennheritz | Winkler, Jaqueline | Personenwahl | 112 |
Freie Wähler Dennheritz | Pfeifer, Hermann | Personenwahl | 110 |
AfD | Modrack, Michael | Personenwahl | 209 |
Vor 25 Jahren standen wir vor einer bedeutenden Entscheidung im Zuge der Gemeindegebietsreform, die durch den Gesetzgeber beschlossen wurde: die Auflösung unserer Einheitsgemeinde und die Frage nach Eigenständigkeit oder Eingemeindung. Für uns war klar, dass Eigenständigkeit unser großes Ziel war und ist, an dem wir auch heute weiterhin arbeiten. Innerhalb der Kreisgrenzen von Zwickau konnten wir dieses Ziel nur mit einem Partner aus dem Zwickauer Land erreichen, obwohl uns die Städte Glauchau und Meerane kulturell und infrastrukturell näher standen.
Am 21. Mai 1999 vereinbarten der Stadtrat von Crimmitschau und der Gemeinderat von Dennheritz die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft. Seitdem übernimmt die Stadt Crimmitschau für die Gemeinde Dennheritz die Aufgaben eines Verwaltungsverbandes, einschließlich Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen. Trotz dieser verwaltungstechnischen Regelungen blieb Dennheritz eine eigenständige Gemeinde mit Selbstverwaltungsrecht und einem eigenständigen Gemeinderat.
Aus der Zweckgemeinschaft ist in den letzten 25 Jahren eine tiefe Freundschaft erwachsen. Wie es Frank Taubert nach 15 Jahren mal im Anzeiger geschrieben hat.
„Nach kleineren kurzen Anfangsschwierigkeiten der Verwaltungsgemeinschaft wurden Lösungen für eine sehr gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen und Mitarbeitern der Crimmitschauer Stadtverwaltung und der Gemeinde Dennheritz gefunden.“
Beide Parteien haben gelernt, dass wahre Partnerschaft nicht durch geografische Nähe definiert wird, sondern durch gemeinsame Ziele, Vertrauen und gegenseitige Unterstützung.
In diesen 25 Jahren haben wir in der Gemeinde durch die Unterstützung der Verwaltung und der Bürgermeister Manfred Olschok, Bernd Voigt und Frank Taubert viel erreicht. Wir haben unsere Straßen und Kitas ausgebaut, Projekte realisiert und das Leben in unserem Dorf durch zahlreiche Feste bereichert und vertieft. Es ist ein starkes Band der Zusammenarbeit und des Respekts zwischen den Gemeinden entstanden. Ich denke, Crimmitschau hat auch genügend Erfahrung im Umgang mit ländlichem Raum durch seine zahlreichen Ortsteile Blankenhain, Großpillingsdorf, Frankenhausen, Gablenz, Langenreinsdorf, Lauenhain, Mannichswalde und Rudelswalde.
In Hinblick auf die Gemeinde Mülsen hat eine Eingemeindung einen ganz anderen Zweck, nämlich das Solidarprinzip. Ohne die starken Ortsteile könnten die kleineren Orte sich kaum entwickeln. Doch was unseren Ort und seine Zukunft angeht, kann ich nur für unseren Ort sprechen.
Ich hoffe, dass Eingemeindungen in Sachsen nicht nur vom Tisch sind oder in der Schublade verschwinden, sondern dauerhaft in Betracht gezogen werden. Auf das Erreichte und auf unsere Stärke als Gemeinschaft bin ich stolz, auch wenn ich diese nur geerbt habe. Ich hoffe, dass wir auch in Zukunft mit unseren Projekten und Vorhaben unsere Ziele erreichen können.
Ich freue mich auf die nächsten 25 Jahre gemeinsamer Erfolge und Partnerschaft! Vielen Dank an alle Crimmitschauer Fraktionen, den Oberbürgermeister, die Verwaltung und alle ihre Mitarbeiter!
Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
Foto: Oberbürgermeister André Raphael und Bürgermeister Matthias Trenkel mit Vertretern des Stadtrates der Großen Kreisstadt Crimmitschau und des Gemeinderates von Dennheritz.
Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Da es hin und wieder mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen Schwierigkeiten gibt, möchten wir folgenden Hinweis geben: Wer für die Wahlen am 9. Juni 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im Meldeamt der Stadtverwaltung Crimmitschau (Tel.: 03762/90-3240, 03762/90-3241, 03762/90-3243, 03762/90-3244) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, denn nur dann ist er wahlberechtigt.
Wenn Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch unter Vorlage eines Personaldokumentes wählen. Auch einen Wahlschein (in der Regel zum Zweck der Briefwahl) können Sie ohne Wahlbenachrichtigung beantragen. Die Antragstellung zur Erteilung von Wahlscheinen kann schriftlich, per E-Mail, mittels Online-Beantragung über die Homepage der Stadt oder mündlich erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist allerdings unzulässig.
In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum (also Angaben, die ohne Wahlbenachrichtigung bekannt sind) oder die laufende Nummer, unter der der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
(22.05.2024)
Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen 2024
Im Rahmen der 4. Umsetzungsstufe der „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) hat der Gemeinderat Dennheritz in seiner Sitzung am 23.05.2024 nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen beschlossen.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert. Im Bereich der Gemeinde Dennheritz wurden 2022 folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert: Bundesautobahn A 4 (1,7 km), Bundesstraße B 93 (3,5 km), Bundesstraße B 175 (0,7 km) sowie Staatsstraße S 289 (0,3 km). Die Ergebnisse der landeszentralen Lärmkartierung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie sind als interaktive Karte unter der Internetadresse https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html veröffentlicht. Zusätzlich wurden für die kartierten Straßen Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) erstellt: Für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern erarbeitet: Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die kartierten Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47d BImSchG. In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden belastete Bereiche – die sogenannten „Hot-Spots“ – einer näheren Untersuchung unterzogen: Downloads: Für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern erarbeitet. Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen 2024 Dennheritz ▽
Mit Beschluss des Gemeinderates ist der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen in Kraft getreten.
Lärmkarten nach RLS-19 ▽
Hot-Spot-Karten ▽
Lärmaktionsplanung Steckbrief ▽
Lärmkarten nach RLS-19
Übersichtskarte
Karte_1_Nacht
Karte_1_Tag
Karte_2_Nacht
Karte_2_Tag
Karte_3_Nacht
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Karte_5_Nacht
Karte_5_Tag
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Karte_6_Tag
Lärmaktionsplan 2024
Hot-Spot-Karten
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