Behördlicher Ansprechpartner für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie:
Herr Ralf-Peter Napierala
Behördlicher Ansprechpartner für die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie:
Jugendamt
Notfallkarte für Kinder, Jugendliche und Eltern in Notsituationen
Meist kommen kleine und große Notfälle unverhofft. Gerade wenn Kinder mit betroffen sind, ist schnelles Handeln das A und O. Um zu wissen, wer wann hilft und wie zu erreichen ist, gibt es seit 2008 die handliche Notfallkarte. So bleibt einem das mühselige Suchen und Durchtelefonieren erspart und es geht keine wertvolle Zeit verloren.
Um die Notfallkarte immer auf den neusten Stand zu halten, wurde sie nun bereits zum dritten Mal aktualisiert. Hinzugekommen sind diesmal Bereitschaftsnummern des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und des Apothekennotdienstfinders. Aber auch neue Ansprechpartner, wenn man Sorgen hat oder Unterstützung bei Gewalttaten benötigt, sind auf der Karte verzeichnet. Ihren festen Platz haben die Notrufnummern für familiäre Krisen, wenn Kinder von Vernachlässigung und Gewalt betroffen sind. Hier sollte das Jugendamt direkt um Hilfe gebeten werden.
Da sich auch Telefonnummern geändert haben, besteht die dringende Bitte, die alte Notfallkarte gegen eine neue Notfallkarte auszutauschen. Sie ist in den Bürgerservicestellen des Landkreises Zwickau erhältlich bzw. kann hier ausgeschnitten werden.
Weitere Informationen zur Koordinierungsstelle und zum Netzwerk Kindeswohl, Ihrem Ansprechpartner für frühzeitige Hilfen und Kinderschutz, können auf den Internetseiten des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de/kindeswohl.html abgerufen werden.
Notfallkarte:
Notfallkarte des Landkreis Zwickau 2013
Bekanntmachung
Pflicht zur Beantragung einer Sachkundenachweiskarte im Pflanzenschutz
Personen, die gewerblich Pflanzenschutzmittel anwenden, abgeben oder zum Pflanzenschutz beraten, benötigen künftig auf der Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes vom 14.02.2012 eine Sachkundenachweiskarte. Zu dem Personenkreis der Anwender zählen neben den Landwirten und Gärtnern auch Mitarbeiter der Kommunen, Hausmeister sowie alle Dienstleister, die Pflanzenschutzmittel ausbringen.
Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte kann ab sofort beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragt werden. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung in Kopie beizufügen.
Personen, die derzeit sachkundig sind, müssen bis spätestens 26. Mai 2015 den Antrag an das LfULG senden. Der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Bei der elektronischen Zusendung sind die Nachweise in lesbarer Form einzuscannen. Das Antragsformular und die Übersicht zu den anerkannten Berufsabschlüssen für eine Sachkundenachweiskarte sind im Internet abrufbar. Wird bis 26. Mai 2015 kein Antrag eingereicht, gilt die bisherige Sachkunde nur noch bis zum 26. November 2015.
Für die Bearbeitung des Antrages, den Druck und den Versand der Karte werden Kosten von 30 Euro erhoben.
Link: Hinweise zur Pflanzenschutzsachkunde und das Antragsformular für die Sachkundenachweiskarte finden Sie unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/11900.htm
Antragstelle Sachkundenachweiskarte:
LfULG, Außenstelle Rötha
Frau Schuster (Tel.: 034206 589-15), Frau Groß-Ophoff (Tel.: 034206 589-51)
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Fax: 034206-589-60
E-Mail: Pflanzenschutzsachkunde.LfULG@smul.sachsen.de
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Trinkwasser Tel.: 03763 – 405 0
RZV Regionaler Zweckverband Wasserversorgung Fax: 03763 – 405 222
Bereich Lugau-Glauchau
Obere Muldenstraße 63
08371 Glauchau
Auf der Ausstellung präsentiert der Züchter die von ihm im zurückliegenden Jahr geleistete Arbeit, er stellt sich auf der Schau den kritischen Blicken der Preisrichter und der Konkurrenz anderer Züchter, um die Früchte dieser Arbeit zu ernten.
Je nach Qualität der Elterntiere, der Zuchtlinienführung und dem züchterischen Geschick bekommen die Tiere höhere oder tiefere Noten, diese dient als Hinweis für den Zuchtwert des Tieres selbst. So fand die 20. Kreisrassegeflügelausstellung vom 11. bis 12. Januar 2014 mit angeschlossener 21. Erweiterter Vereinsaus-stellung Kaninchen in Dennheritz statt. Nach einem Jahr der Vorbereitung präsentierten 121 Züchter aus dem ehemaligen Kreisgebiet Chemnitzer Land 800 Nummern Geflügel und 200 Kaninchen.
Der hohe Ausstellerandrang zeugt von der Wertigkeit welches eine in Dennheritz durchgeführte Ausstellung bei den lokalen und überregionalen Züchtern einnimmt. Die zahlreichen Besucher der Kreisgeflügelschau und angeschlossenen 21. Erweiterten Vereinsschau der Kleintierzüchter aus Dennheritz konnten wieder eine Ausstellung auf hohem Niveau genießen. So waren viele sehr gute Ausstellungstiere zu sehen und konnten auch käuflich für die eigene Zucht erwerben. Thomas Müller eröffnete die Veranstaltung am Samstagmorgen, begrüßte die Ehrengäste und beglückwünschte im Namen des Vereins alle Preisträger. Es folgten Grußworte von Bürgermeister Frank Taubert und anwesenden Ehrengästen. Anschließend wurden die Ehrengäste durch die Ausstellung geführt und dem gewogenen Zuhörer Interessantes zu den präsentierten Kaninchen, Tauben, und Hühnern erklärt. Die große Resonanz durch Besucher und kaufinteressierten Züchtern brachte dieser Veranstaltung wieder einmal den Erfolg. Die ganze Mühe hat sich gelohnt sagte der stellvertretende Vereinsvorsitzende Thomas Müller. Fast eine ganze Woche haben die Vereinsmitglieder in der Maschinenhalle auf dem Gelände des Pflegestützpunktes gewirkt. Käfigaufbau, Schutzfolienkleben, Dekorieren, Tierannahme, Fütterung, Preisrichten, Ehrungen, Publikumsverkehr, Tombola, Tierverkauf, Käfigabbau und Verpflegung über die gesamte Ausstellungs-woche. Dafür an alle meinen herzlichen Dank für die gezeigte Einsatzbereitschaft.
Angeschlossen hatte sich im Gedenken an unseren viel zu früh verstorbenen Vorsitzenden Manfred Meyer der Sonderverein der Brünner Kröpfer, deshalb unser Dank auch an den für ihre Teilnahme.
Quelle: Dennheritzer Anzeiger vom 31. Januar 2014
Bilder: Peter Gross
Schwerpunkte bei den Investitionen, Anschaffungen und Bauvorhaben in der
Gemeinde waren in diesem Jahr folgende:
– Für den Kindergarten unserer Gemeinde wrude eine Geschwindigkeitsinformationstafel errichtet.
– Der Bauhof der Gemeinde erhielt einen neuen Multicar, incl. Ladekran, desweiteren einen
Vorbauschneepflug und einen Heck-Anbau-Schleuderstreuer.
– Folgende Technik wurde 2013 neu angeschafft: Rüttelplatte, Stampfer und Frontbesen (für Multicar)
– Neuanschaffung von 2 Stück Tragkraftspritzen für die FFW Dennheritz und Niederschindmaas.
– Erneuerung der Fahrbahn in der Schulgasse.
– Fahrbahnsanierung und Straßenentwässerung der Inneren Dorfstraße 1-17 in Niederschindmaas.
– Anschluss der Schulgasse und der Glauchauer Straße an die Kläranlage AZV Götzenthal.
– Einbau einer vollbiologischen Kleinkläranlage im Haus Hauptstraße 73.
– Einbau einer Pumpenanlage in der Lauenhainer Straße 31.
– Umbau des Sportraumes in der Kindertagesstätte „Pfiffikus“.
– Neuanschaffung von Möbeln für die Erweiterung der Kindertagesstätte auf 83 Plätze.
– Der Bauhof der Gemeinde war 2,5 Monate mit der Schadensbeseitigung an den Gewässern II. Ordnung (Bäche) beschäftigt.
– Die Planung für das Hochwasserbeseitigungskonzept „Hochwasser 2013“ wurden an Ingenieurbüros vergeben.
– Vergabe der Heizungsinstandsetzung im Gemeindezentrum Wäschereiweg 4.
– Unterstützung der Kirchgemeinde Dennheritz, Umstellung der Heizung in der Redehalle und Rollstuhlgerechter Zugang zur Kirche.
Die Westsäschsische Abwasserentsorgung- und Dienstleistungsgesellschaft (WAD GmbH) informiert ihre Kunden, dass ab dem 01.01.2015 beabsichtigt ist, getrennte Entgelte für die Schmutz- und Niederschlagswasser einzuführen. Die Abwasserentgelte wurden bei der sog. Vollentsorgung, d. h. der Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser, bisher einheitlich nach dem modifizierten Wasserverbrauchsmaßstab erhoben. Hinzu kommt der Grundpreis. Auf Grund einer Änderung der Rechtslage und einer verursachungsgerechteren Kostenverteilung, ist ein separater Entgeltsatz für die Niederschlagswasserbeseitigung einzuführen. Der Mengenpreis für Schmutzwasser wird wie bisher auf Basis des Trinkwasserverbrauchs berechnet. Die Berechnung des Niederschlagsentwässerungsentgeltes erfolgt nach dem Umfang der bebauten und befestigten Flächen auf dem jeweiligen Grundstücken, über die Niederschlagswasser mittelbar oder unmittelbar in die Kanalisation eingeleitet wird. Die Einführung der getrennten Entgelte für die Schmutz- und Niederschlagswasser ist für die WAD GmbH selbst neutral. Es entstehen keine zusätzlichen Einnahmen. Die Gesamtkosten der Abwasserentsorgung werden künftig verursachungsgerecht auf den Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser verteilt. Grundsätzlich wird aus Praktikabilitätsgründen die entwässerungsrelevante versiegelte Fläche nach einem pauschalen Maßstab ermittelt. Um eine Benachteiligung einzelner Anschlussnehmer zu vermeiden, sieht die Neuregelung jedoch vor, dass in Fällen, in denen die tatsächliche Versiegelung geringer ist als pauschal veranschlagt, auf Antrag eine nachgewiesene geringere versiegelte Fläche der Entgeltbemessung zugrunde gelegt wird. In den nächsten Wochen werden alle Kunden angeschrieben. Jeder Kunde wird über die ihm zugerechnete versiegelte Fläche informiert. Gleichzeitig wird ein Antragsformular übersandt, wodurch der Kunde geltend machen kann, dass in seinem Fall die versiegelte Fläche geringer ist, als sie pauschal ermittelt wurde. Die Zusendung erfolgt ortsweise und wird Ende April 2014 abgeschlossen sein.
Remse, OT Weidensdorf 22. Januar 2014
WAD GmbH