Technischer Ausschuss Gemeinderat
06.08.2015 20.08.2015 N
03.09.2015 24.09.2015 D
08.10.2015 22.10.2015 N
05.11.2015 19.11.2015 D
03.12.2015 10.12.2015 N
Technischer Ausschuss Gemeinderat
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Amt für Abfallwirtschaft
Bioabfallbehälter werden gereinigt
Termine der Reinigung
Die jährliche Reinigung der Bioabfallbehälter ist nach § 16 der Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau vom 12. Dezember 2013 (AGS 2015) Bestandteil der „Leistungsgebühr Bioabfall“. Somit fällt für diese Reinigung keine gesonderte Gebühr an.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nur die durch den Landkreis Zwickau bzw. in dessen Auftrag durch die KECL GmbH bzw. EGZ mbH aufgestellten und per Abfallgebührenbescheid des Landkreises Zwickau/der KECL GmbH abgerechneten Bioabfallbehälter gereinigt werden.
Diese Leistung gilt nicht für privatrechtlich aufgestellte und abgerechnete Bio-Abfallbehälter.
Alle zu reinigenden Bioabfallbehälter müssen am angegebenen Reinigungstag bis 07:00 Uhr am gewohnten Leerungsstandort bereitstehen. Die Reinigung kann sich in Ausnahmefällen bis in die Abendstunden verschieben.
Später bereitgestellte Bioabfallbehälter können nicht mit gereinigt werden.
Bei Fragen sind die Mitarbeiter des Amtes für Abfallwirtschaft unter den nachfolgenden Telefon-Nummern gern behilflich:
0375 4402-26111 (für das Gebiet ehem. Landkreis Zwickauer Land)
0375 4402-26117 (für das Gebiet der Stadt Zwickau)
03763 404-103 (für das Gebiet ehem. Landkreis Chemnitzer Land)
Termine ehemaliger Landkreis Zwickauer Land und Stadt Zwickau:
Reinigungstag | Stadt/Gemeinde/Ortsteil |
Donnerstag, 23. Juli 2015 | Dennheritz mit Ortsteilen |
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsgebieten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie zuständig. Bis Mitte 2016 wird das EBA den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan erstellen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich an der Erstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und sich zur Lärmsituation zu äußern. Die bundesweite Lärmaktionsplanung des EBA umfasst ca. 13.400 km Schienenstrecke und betrifft ca. 3.500 Kommunen bzw. etwa 4 Mio. Bürger. Sie ist ein langfristiger und kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplans wird unter dem Link
http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
mit Hilfe einer Online-basierten Befragung in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase dauert bis zum 30. Juni 2015.
Betroffene können sich hier am Verfahren beteiligen und Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Die Ergebnisse der vorher durchgeführten Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken sind auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes
zu finden.
Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die das EBA laut eigenen Angaben gesondert informieren wird. Durch die Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenenanalyse der durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Analyse und aufgrund der Betroffenheitsanalyse durch die Lärmkartierung können langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken.
Laut Information des Eisenbahn-Bundesamtes wird es jedoch aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung nicht möglich sein, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen. Der erste Lärmaktionsplan wird deshalb noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen.
Das wird wieder mal ein Mega-Wochenende für uns.
Wir laden Sie recht herzlich ein zum Feuerwehrfest in Dennheritz am Gemeindezentrum
Wir werden wieder richtig Spaß mit Euch haben.
Der Kartenvorverkauf für die Prinzenberger am Samstagabend hat bereits begonnen.
Infos entnehmen Sie bitte dem Flyer.
Veranstalltet durch die Freiwilligen Feuerwehren Dennheritz und Niederschindmaas.
enviaM unterstützt Dennheritz beim Energiesparen
Dennheritz erhält in diesem Jahr finanzielle Unterstützung für das Energiesparen vom enviaM.
Über den Fonds Energieeffizienz Kommunen fördert der Energieversorger die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in der Gemeinde mit 2.000 €.
„Der effiziente und sparsame Umgang mit Energie ist wesentlicher Bestandteil der Energiewende“,
sagt Reginald Fuchs, Projektleiter Fonds Energieeffizienz Kommunen bei enviaM und MITGAS.
„Für die Kommunen ist es jedoch nicht immer einfach, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.
Hier können wir als Energiedienstleister helfen. Nach wie vor steht die Modernisierung der Straßenbeleuchtung an vorderster Stelle der Anfragen.“
Die Gemeinde Dennheritz bedankt sich bei der
für Ihre Unterstützung bei der Modernisierung der Straßenbeleuchtung.
Dezentrale Abwasserentsorgung im Gebiet der WAD
Information an die Grundstückseigentümer von Dennheritz
Auf Grundlage der geforderte Umsetzung zur EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vom 22.12.2000 zur Verbesserung der Gewässerzustände und einer damit im sächsischen Wassergesetz (SächsWG) verankerten Frist bis zum 31.12.2015, wird für viele Grundstückseigentümer eine dezentrale Entwässerungslösung notwendig. Für die fristgemäße Umsetzung zur Errichtung einer vollbiologischen Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube ergeben sich für die Grundstückseigentümer Fragen rund um die dezentrale Entwässerung, die Rahmenbedingungen zum Förderverfahren, die technischen Reinigungsverfahren sowie die damit verbundenen Fristen. Durch die Vertreter der Gemeinde Dennheritz werden zur Unterstützung der Grundstückseigentümer gemeinsam mit der WAD GmbH zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt:
Ort: Feuerwehrhaus Niederschindmaas
Termine
Montag, 11.05.2015, 18:00 Uhr für folgende Straßen
Dienstag, 12.05.2015, 18:00Uhr für folgende Straßen
Landkreis Zwickau – Landratsamt, Untere Wasserbehörde
Berichtigung
In der Aprilausgabe des Amtsblattes des Landkreises Zwickau vom 22. April 2015 wurde der Beitrag der unteren Wasserbehörde zur Problematik Kleinkläranlagen versehentlich mit „Abwasser: Längere Fristen für Grundstücksbesitzer“ überschrieben. Diese Aussage ist falsch. Wie aus dem Beitrag inhaltlich richtig eindeutig hervorgeht, gibt es keine längeren Fristen.
Es wird darum gebeten, den redaktionellen Fehler zu entschuldigen.
Keine längeren Fristen für Grundstücksbesitzer
In der Verbandsversammlung des AZV Lungwitztal-Steegenwiesen am 27. November 2014 wurden Gebiete, die ehemals als zentral zu entsorgen ausgewiesen waren, nunmehr für die dezentrale Abwasserentsorgung vorgesehen. Das bedeutet für die betroffenen Bürger, dass sie eine vollbiologische Kläranlage errichten bzw. die bestehende Kläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe nachrüsten müssen.
Nach dem geltenden sächsischen Recht ist die Anpassung der Abwassereinleitung an den Stand der Technik bis zum 31. Dezember 2015 abzuschließen. Vorhandene wasserrechtliche Erlaubnisse für Kleineinleitungen, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, erlöschen gemäß § 10 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) zum 31. Dezember 2015. Die Einleitung aus solchen Anlagen ist ab dem
Fördermittel für die Anpassung der Abwasseranlagen an den Stand der Technik werden nur für bis zum 31. Dezember 2015 errichtete Anlagen gewährt. Die entsprechende Förderrichtlinie – RL SWW/2009 – läuft zum Jahresende aus und wird nach jetzigem Kenntnisstand auch nicht verlängert. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis mit Wartungsvertrag und die Bauabnahme durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen.
Die „ermessensleitenden Hinweise zur Umsetzung der §§ 10 und 52 SächsWG“ vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft regeln u. a. das Vorgehen der Behörde bei unerlaubten Einleitungen nach dem 31. Dezember 2015. Eine generelle Fristverlängerung für betroffene Bürger im Verbandsgebiet des AZV Lungwitztal-Steegenwiesen ist daraus nicht abzuleiten.
Die für die betroffenen Bürger infolge der Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) entstandene Zeitschiene wird jedoch durch die untere Wasserbehörde Berücksichtigung finden. Ihr ist durchaus bewusst, dass die Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes und der damit verbundene Wegfall eines zentralen Anschlusses für diese eine enorme Belastung darstellen. Die davon betroffenen Bürger sind daher gehalten, ohne schuldhaftes Verzögern nunmehr die Ertüchtigung ihrer Abwasseranlagen anzugehen.
Nicht alle im Abwasserbeseitigungskonzept des AZV Lungwitztal-Steegenwiesen vorgesehenen Maßnahmen zur Realisierung eines zentralen Anschlusses können bis 31. Dezember 2015 realisiert werden. Zur geordneten Abwicklung nach 2015 ist daher der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Zwickau und dem AZV Lungwitztal-Steegenwiesen vorgesehen. Die Grundlage dafür sind die bereits benannten „ermessensleitenden Hinweise“, die dafür einen Handlungsrahmen von drei bis maximal fünf Jahren eröffnen. Innerhalb dieses öffentlich-rechtlichen Vertrages werden auch Regelungen zum Umgang mit den vorhandenen Kleinkläranlagen im Geltungsbereich des Vertrages (Übergangsregelungen) getroffen.
Am 2. und 3. Mai 2015 wird sich im Parkteichgelände Gablenz wieder alles um Töpferscheibe und Tonkunst drehen. Der 24. Westsächsische Töpfermarkt wird an beiden Tagen von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Dabei können sich die Gäste wie gewohnt auf einen bunten Mix der verschiedensten Tonwaren freuen, wobei wie immer Wert auf echtes Traditionshandwerk gelegt wird.
So werden auch in diesem Jahr 60 bereits bekannte und neue Töpfereien ihre Waren feil bieten. Die Auswahl des Tongutes und die Phantasie der TöpferInnen scheint dabei keine Grenzen zu kennen.
An beiden Tagen können Besucher sich auch auf ein abwechslungsreiches Unterhaltungsprogramm freuen, dass durch den Fachbereich Kultur-, Sport- und Freizeitstätten der Stadtverwaltung Crimmitschau organisiert wurde:
Musikalisch werden die Gäste bestens durch das Duo Liedfass aus Weimar unterhalten. Abseits vom „Mutantenstadl“ spielen sie ursprünglich ihre deftige Folklore, zartlyrischen Volkslieder, Zonenromantik und internationale Folkmusik.
Mit „Inflammati“ konnten drei weitere großartige Künstler gewonnen werden, welche mit Artistik, Jonglage und Gauklershows begeistern. Im letzten Jahr konnten wir bereits einige Duo-Programme von ihnen erleben und dieses Jahr haben wir gleich drei Artisten dieser Produktion auf dem Töpfermarkt, unter anderem mit dem Programm „Schrebers Erben“.
Ebenfalls an beiden Tagen dabei ist das Stelzentheater „Die Hüter“.
Auf dem Festplatz werden 17 Händler für die Bewirtung sorgen. Eine Weintaverne mit köstlichen frischen Weinen, Fladenbäckerei, Holzofenbäckerei mit frischen Broten, Fisch- und Käseräucherei, Crepes-Stand, mediterrane Spezialitäten, Langos und vielerlei weitere lukullische Angebote warten auf die Gäste.
Die Kinder kommen ebenfalls auf ihre Kosten: Ton modellieren, Keramik bemalen und schöne Muttertagsgeschenke am Stand von Jeannette Jacob („ Stillounge“ Crimmitschau) basteln.
Der Eintrittspreis liegt, wie in den vergangenen Jahren, bei 2 Euro pro Person.
Wer bereits am Samstag weiß, dass er den Markt auch am Sonntag noch ein Mal besuchen möchte, kann für 3,50 Euro eine Eintrittskarte erwerben, die an beiden Tagen Gültigkeit besitzt.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre haben freien Eintritt.
Das Parken auf den ausgewiesenen Plätzen ist ebenfalls kostenlos.
Foto: Archiv Stadtverwaltung Crimmitschau
Pressemitteilung
Radlersonntag in der Gemeinde Mülsen am 10. Mai 2015
Willkommen zum längsten Straßenfest Sachsens!
Den 10. Mai 2015 sollten sich alle Radfahrbegeisterten im Kalender vormerken. An diesem Sonntag ist im Mülsengrund der Radlersonntag zu erleben.
Gestartet wird in diesem Jahr in Dennheritz OT Niederschindmaas. Um 10.00 Uhr wird der Bürgermeister Hendric Freund gemeinsam mit dem Landrat die Strecke freigeben. Vorher findet um 9.00 Uhr der traditionelle Radlergottesdienst in der Niederschindmaaser Kirche statt.
Die rund 20 km lange Tour führt über den Zwickauer Stadtteil Schlunzig, Abzweig Wulm, Niedermülsen, Thurm, Stangendorf, Mülsen St. Micheln, Mülsen St. Jacob, Mülsen St. Niclas und Ortmannsdorf bis hin zum Ziel im Ortsteil Neuschönburg.
Entlang der Strecke erwartet die Besucher ein attraktives Angebot an Informationsständen, Ausstellungen und Sehenswürdigkeiten und auch für die kleinen Radler ist allerhand geplant. Zahlreiche Rastmöglichkeiten mit verschiedenen Leckerbissen und kühlen Erfrischungen laden immer wieder zu einer Pause ein.
Die Sächsische Orgelakademie organisiert zum wiederholten Male im Rahmen des Radlersonntages Orgelkonzerte in den einzelnen Kirchen zwischen Dennheritz und Ortmannsdorf.
Bei kleinen Pannen sorgen Fahrradreparaturstützpunkte entlang der Strecke für schnelle Hilfe.
Und noch ein Tipp:
Für die Radler wird wieder eine Tombola mit attraktiven Preisen vorbereitet. Wer an der Verlosung teilnehmen möchte, muss sich an allen zehn Stempelstellen die Teilnahme auf der im Flyer vorgesehenen Stempelkarte bestätigen lassen. Die ausgefüllten Stempelkarten können am Start und Ziel sowie am Stand der Gemeinde Mülsen am Verwaltungszentrum abgegeben werden.
Gemeinde Mülsen
St. Jacober Hauptstraße 128
08132 Mülsen Tel.: 037601 / 500 – 0
Fax: 037601 / 500 – 50
E-Mail: info@muelsen.de