Einladung zum Traktoren und Oldtimertreffen am Sonntag, 26. Juni 2016 in der Meeraner Straße
Auf dem Gelände des ehemaligen Pflegestützpunktes der Agrarproduktion in der
Meeraner Straße 3 werden die Oldtimerfreunde Dennheritz ihr Fest durchführen.
Einladung zum Traktoren und Oldtimertreffen am Sonntag, 26. Juni 2016 in der Meeraner Straße
Auf dem Gelände des ehemaligen Pflegestützpunktes der Agrarproduktion in der
Meeraner Straße 3 werden die Oldtimerfreunde Dennheritz ihr Fest durchführen.
Danksagung der Gemeinde an den Redakteur und Verleger des Dennheritzer Anzeigers, Herrn Peter Groß.
Der Bürgermeister Herr Taubert, die Gemeindeverwaltung Dennheritz und alle Vereine der Gemeinde möchten sich hiermit ganz herzlich für die erfolgreiche und zuverlässige Arbeit der vergangenen 17 Jahre, bedanken.
Seit der 1. Ausgabe am 23.04.1999 bis zur 201. Ausgabe am 18.12.2015 unterhielt und informierte uns Herr Groß über das aktuelle Geschehen im Dorf, aber auch die amtlichen Mitteilungen konnten so den Einwohnern gut verständlich mitgeteilt werden. So erhält jeder Haushalt einmal im Monat unseren Anzeiger. Sein Engagement war bemerkenswert, so besuchte er viele Veranstaltungen, Jubiläen, Vereinsausfahrten und die jährlich wiederkehrenden Ereignisse, machte schöne Fotos und schrieb aktuelle Texte dazu. Wir sagen nochmals Danke, auch im Namen unserer Bürger.
Zukünftig, also ab Januar 2016 übernimmt diesen Part, die Firma „cedeko“ von Claudia Frank aus Kirchberg. Ansprechpartner ist Herr Matthias Trenkel, Glauchauer Str. 5 aus Dennheritz. Er wird die Aufgabe von Herrn Groß übernehmen und uns zukünftig über das Geschehen im Ort informieren. Besonders erfreut sind wir über den Umstand, dass der Dennheritzer Anzeiger nun in Farbe erscheint und somit ein neues Aussehen erhält.
Vielen Dank und beste Grüße,
die Gemeindeverwaltung, der Gemeinderat und Ihr Bürgermeister Frank Taubert.
Um das Erscheinungsbild von Dennheritz noch attraktiver zu gestalten wurde im letzten Jahr in Dennheritz, Ober- und Niederschindmaas je ein Begrüßungsschild aufgestellt. Zu sehen sind unter anderem der Name des Ortsteils, das Wappen und die Ortsansicht. Die Schilder stehen solide auf einem gemauerten Sockel und einem Holzgestell mit Überdachung, der vom Bauhof der Gemeinde Dennheritz errichtet worden ist. Die einzelnen Schilder wurden von der Gemeinde und Spenden von Bürgern und Vereinen finanziert.
Die Gemeinde Dennheritz ist allen Bürgern und Vereinen dankbar, dass Sie unser gemeinsames Vorhaben zur Verschönerung unserer Ortsteile unterstützt haben.
Mit bestem Dank Frank Taubert (Bürgermeister)
Noch ist es nicht sicht- oder hörbar, aber die Sanierungsarbeiten an der Dennheritzer Orgel sind angelaufen. Im neuen Jahr werden dann Pfeifen und Co ausgebaut und erneuert bzw. ersetzt. Zu den Weihnachtsgottesdiensten wird unsere „kranke Königin“ noch wie gewohnt erklingen.
Bevor sie dann für etwa ein halbes Jahr verstummt, lädt die Kirchengemeinde an Silvester zu einem kleinen Orgel-Abschied. Dann wollen wir um 18.00 Uhr den Jahresausklang vor allem musikalisch begehen. Dazu wird der Meeraner Kantor Norbert Ranft, der das Sanierungsvorhaben als Orgelsachverständiger begleitet, die mehr als 1000 Pfeifen noch einmal zum Klingen bringen. Seien Sie dazu herzlich eingeladen!
Änderung des Meldegesetzes ab 01. November 2015
Das Bundesmeldegesetz (BMG) ersetzt ab dem 1. November 2015 das bisherige Sächsische Meldegesetz und das Melderechtsrahmengesetz.
Das Wichtigste in Kürze:
Wohnungsgeberbestätigung
Neu eingeführt wird die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers (§ 19 Abs. 1 BMG) bei der Anmeldung und – wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird – bei der Abmeldung. Damit sollen Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden.
Zu § 19 BMG (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
Die Regelung ist neu und verpflichtet den Wohnungsgeber, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken.
Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat künftig der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug (wenn keine Wohnung im Inland bezogen wird) schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 (14 Tage nach Beziehen der Wohnung) oder Absatz 2 (14 Tage nach Auszug aus der Wohnung bei Wegzug ins Ausland) BMG genannten Fristen mittels einer Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen (siehe § 23 Absatz 1 Satz 1 BMG). Für die Wohnungsgeberbescheinigung wird ein bundeseinheitlich zu verwendendes Muster bereitgestellt. Die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie unter der Internetseite www.crimmitschau.de – Bürgerservice – Formularservice – Melderecht.
19.1 § 19 Absatz 1
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.
Wohnungsgeber ist zum Beispiel der Eigentümer oder Nießbraucher, der die Wohnung vermietet, oder die vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. So können zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften Eigentümer sein und durch vertretungsberechtigte Mitarbeiter die Wohnungsgeberbestätigung abgeben, während Hausverwaltungen in der Regel als Beauftragte für den Eigentümer tätig werden.
Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber. Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder lediglich gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.
Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 elektronisch jeweils innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen (14 Tage) zu bestätigen.
Sofern das von der meldepflichtigen Person mitgeteilte Datum des Ein- oder Auszugs vom durch den Wohnungsgeber mitgeteilten Datum abweicht, soll in der Regel das von der meldepflichtigen Person mitgeteilte Datum im Melderegister gespeichert werden.
Bei einer Anmeldung bedarf es keiner Bestätigung des bisherigen Wohnungsgebers über den Auszug aus der bisherigen Wohnung. Dies ergibt sich aus der Regelung des § 17 Absatz 2 BMG, wonach eine Abmeldung nur erforderlich ist, sofern eine meldepflichtige Person aus einer Wohnung auszieht, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen. Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Ein Wohnungsgeberregister darf nicht erstellt werden.
Pressemitteilung des Regionalmanagements der LEADER-Region Zwickauer Land vom: 20. November 2015
Zukunft fördern
Informationsveranstaltung zur LEADER-Strategie am 14.12.
Die Zukunftsregion Zwickau lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dennheritz, der Stadt Crimmitschau sowie aus Neukirchen zur LEADER-Informationsveranstaltung am Montag, den 14.12.2015, ab 18 Uhr, in das Feuerwehrgerätehaus Crimmitschau (Fabrikstraße 3) ein.
Das Wort LEADER, französisch im Ursprung, jedoch englisch betont, bezeichnet einen Ansatz der Europäischen Union, die Bevölkerung an der Entwicklung ihrer ländlichen Regionen teilhaben zu lassen. Dies passiert mittels der Möglichkeit, über die LEADER-Zusammenschlüsse in Netzwerken an der Entwicklung der Region mitzuwirken, oder auch selbst von den Fördergeldern der Europäischen Union und des Landes Sachsen zu profitieren.
Die LEADER-Region Zwickauer Land ist eine Partnerschaft zahlreicher privater und 18 kommunaler Akteurinnen und Akteure der ländlichen Räume in und um Zwickau herum und adressiert mit der Veranstaltung am 14. Dezember 2015 insbesondere Privatpersonen, Vereine und Unternehmen, die Wege zur Umsetzung ihrer Ideen suchen.
In sechs Handlungsfeldern sieht die Region Entwicklungsbedarf bis 2020 und offeriert bspw. Unterstützung für Handwerksbetriebe bei der Fachkräftegewinnung, ermöglicht den Ausbau touristischer Angebote oder die Sicherung dörflicher Infrastrukturen.
Das Regionalmanagement der Zukunftsregion organisiert daher für Dennheritz, Crimmitschau und Neukirchen am 14. Dezember 2015 in Crimmitschau einen informativen Abend mit praktischen Beispielen, eingängigen Erklärungen und der Möglichkeit, eigene Ideen in einer Schnellberatungsrunde prüfen zu lassen.
Weitere Informationen zur LEADER-Region bereits vorab unter www.zukunftsregion-zwickau.de oder im persönlichen Kontakt mit dem Regionalmanagement unter der Telefonnummer: 0375/30354-104/ -105/ -106.
weitere Informationen: www.zukunftsregion.zwickau.de sowie
Regionalmanagerin Isabel Schauer, Tel.: 0375/30354-106 oder i.schauer@zukunftsregion.zwickau.de
Bekanntmachung
Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und aktuelle Fortbildung
Eine Person darf nur dann beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden, über den Pflanzenschutz beraten oder Pflanzenschutzmittel vertreiben, wenn sie sachkundig ist.
Der Nachweis der Sachkunde im Pflanzenschutz erfolgt ab dem 27. November 2015 nur noch anhand der Sachkundenachweiskarte.
Beim Kauf eines Pflanzenschutzmittels, das nur für die berufliche Anwendung zugelassen ist, muss ebenfalls die Sachkundenachweiskarte vorgezeigt werden.
Keinen Sachkundenachweis benötigen Anwender im Haus- und Kleingartenbereich bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die für nicht berufliche Anwender zugelassen sind.
Sachkundenachweiskarte beantragen
Die Sachkundenachweiskarte ist weiterhin beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zu beantragen.
Die Antragstellung sollte bevorzugt online erfolgen. Dem Antrag sind die Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss bzw. das Zeugnis über die Sachkundeprüfung im pdf-Format beizufügen.
Weitere Hinweise sind im Internet abrufbar unter:
http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30333.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Informations- und Servicestelle Rötha,
Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 04571 Rötha
Telefon: 034206 589-15, -51, Telefax: 034206-589-60
E-Mail: pflanzenschutzsachkunde@smul.sachsen.de
Fortbildungspflicht
Sachkundige Personen sind verpflichtet jeweils innerhalb von Dreijahreszeiträumen an einer anerkannten Fortbildung teilzunehmen.
Für Sachkundige, die vor dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14.02.2012 ihre Sachkunde erworben haben, läuft der erste Dreijahreszeitraum vom
01.01.2013 bis 31.12.2015.
Für Sachkundige, die ab dem 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, ist der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes auf der Karte ausgewiesen. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/30331.htm
Ansprechpartner:
LfULG, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden-Klotzsche
Telefon: 0351 8928-3414, Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: andreas.burkhardt@smul.sachsen.de
robby.oehme@smul.sachsen.de