Die Gemeinde Dennheritz sucht dringend Bundesersatzdienstleistende. In der Gemeinde Dennheritz gibt es Stellen im Bauhof und in der KITA. Zurzeit dauert die Besetzung der Stellen 1 Jahr. Die Bewerber müssen 18 Jahre alt sein und dürfen noch keinen Bundesersatzdienst geleistet haben. Interessenten melden sich bitte in der Gemeindeverwaltung Dennheritz.
FÜHRUNGSZEUGNIS JETZT ONLINE IM INTERNET BEANTRAGEN
ebenso: Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
Bonn. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zusammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.
Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungsvoll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Führungszeugnis online im Internet beantragt.
Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkasten finden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags:
„Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungszeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unterwegs oder sogar aus dem Ausland.“
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.
Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden.
Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen besonders engagiert, sieht in der Online Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Führungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister.
Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ gestellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Personal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:
www.bundesjustizamt.de
September 2014
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Jährlich werden im Freistaat Sachsen – wie im gesamten Bundesgebiet – der
Mikrozensus und die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt. Der
Mikrozensus („kleine Volkszählung“) ist eine gesetzlich angeordnete
Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der
sächsischen Haushalte (rund 20 000 Haushalte) zu Themen wie
Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder
Hochschule, Quellen des Lebensunterhalts usw. befragt werden. Der
Mikrozensus 2016 enthält zudem noch Fragen zum Pendlerverhalten (Schulbzw.
Arbeitsweg).
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines
objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen,
sondern Wohnungen ausgewählt. Die darin lebenden Haushalte werden
dann maximal in vier aufeinander folgenden Jahren befragt. Die Haushalte
können zwischen der zeitsparenden Befragung durch die Erhebungsbeauftragten
und einer schriftlichen Auskunftserteilung direkt an das
Statistische Landesamt wählen. Die Auswahlgrundlage bildet das
Gebäuderegister des Zensus 2011.
Die Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des
Statistischen Landesamtes. Sie sind zur Geheimhaltung aller ihnen bekannt
werdenden Informationen verpflichtet. Alle erfragten Daten werden
ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.
Auskunft erteilt: Ina Augustiniak, Tel.: 03578 33-2110
mikrozensus@statistik.sachsen.de
Informationen zur Ausbringung von Jauche und Gülle
Geruchsbelästigung stellt keinen Verstoß gegen geltendes Recht dar.
Das Umweltamt des Landkreises Zwickau teilt in Abstimmung mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Folgendes bezüglich der Ausbringung von Jauche und Gülle mit:
Unter Düngung versteht man die Zufuhr von Pflanzennährstoffen. Diese kann sowohl über mineralischen Dünger als auch über organische Düngemittel erfolgen.
Die Zugabe dieser Nährstoffe muss sich am Bedarf der Pflanzen orientieren. Deshalb ist vor der Düngung der entsprechende Bedarf zu ermitteln. Dieser besteht immer dann, wenn der Boden in der Vegetationszeit (von März bis November) nicht genügend Nährstoffe nachliefert.
Der Landwirt ist laut „Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubtraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis (Düngeverordnung – DüV)“ vom 10. Januar 2006, zuletzt geändert durch Art. 5, Abs. 36 G vom 24. Dezember 2012 berechtigt, in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Oktober (Ackerland) bzw. 15. November (Grünland) eines Jahres Düngemittel auszubringen, wenn bestimmte Bedingungen gegeben sind.
Dazu gehört es auch, organische Düngemittel (zum Beispiel Stalldung, Gülle oder Jauche) auf bestellte und unbestellte Flächen aufzubringen.
Allerdings gilt das nicht, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.
Die Ausbringung vor allem organischer Düngemittel ist oft mit Geruchsbelästigungen verbunden, die aber keinen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen. Bei Kulturen wie Mais oder Raps handelt es sich um einen kurzen befristeten Zeitraum im Jahr. Bei Flächen, die mit mehrschnittigen Futterpflanzen bestellt sind oder Grünlandflächen darstellen, kann sich die organische Düngung zwei- oder dreimal in der Vegetationszeit wiederholen.
Eine Anzeige bei der zuständigen Behörde ist nur dann sinnvoll, wenn über die übliche und meist unvermeidliche Geruchsbelästigung hinaus ein Verstoß gegen geltendes Recht vermutet wird.
Die zuständige Behörde für den Vollzug der Düngeverordnung im Landkreis Zwickau ist das Sächsische Landesamt für Umwelt und Geologie, Abteilung 3, Fachbildungs- und Förderzentrum Zwickau, Werdauer Straße 70, 08056 Zwickau. Ansprechpartnerinnen sind Frau Drese (Telefon: 0375 566532) und Frau Weber (Telefon: 0375 566519).
Ostern zum Lebensretter werden:
Viele regelmäßige Blutspender nutzen die Osterferien für eine Urlaubsreise und stehen dann in ihrer Heimatregion für Blutspenden nicht zur Verfügung. Die Patienten sind jedoch auch während der Ferien und über die Osterfeiertage auf die Blutspenden ihrer Mitbürger angewiesen. Grund ist, dass die aus dem Spenderblut hergestellten Blutpräparate nur kurze Zeit haltbar sind; teilweise lediglich vier, maximal bis zu 42 Tage. Bei spezialisierten Behandlungen, z.B. in der Krebstherapie, müssen jedoch über Wochen begleitend Blutpräparate verabreicht werden. Alle Menschen, die in der Ferienzeit oder vor und direkt nach den Ostertagen Blut spenden, leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Patientenversorgung in ihrer Region.
Alle Spenderinnen und Spender, die sich auf DRK-Blutspendeterminen rund um die Osterfeiertage am 24.03. (Gründonnerstag) oder am Samstag, 26.03. mit einer Blutspende für schwer kranke oder verletzte Mitmenschen einsetzen, erhalten eine kleine Osterüberraschung als Dankeschön für ihr Engagement.
Wer darf Blut spenden?
Blutspender müssen mindestens 18 Jahre alt und gesund sein. Bei der ersten Spende sollte ein Alter von 65 nicht überschritten werden. Bis zum 73. Geburtstag ist derzeit eine Blutspende möglich, vorausgesetzt, der Gesundheitszustand lässt dies zu.
Bei einer ärztlichen Voruntersuchung wird die Eignung zur Blutspende jeweils tagesaktuell auf dem Termin geprüft. Bis zu sechs Mal innerhalb eines Jahres dürfen gesunde Männer spenden, Frauen bis zu vier Mal innerhalb von 12 Monaten. Zwischen zwei Spenden liegen mindestens acht Wochen. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Alle Blutspendetermine finden Sie im Internet unter www.blutspende.de (bitte das jeweilige Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost auf Facebook
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Blog http://www.blutspende-nordost.de/startseite/index.php
Mitmach-Aktion www.blutspenden-verbindet.de Aktion: www.mutspende.de
Ihr DRK-Blutspendedienst
Amt für Abfallwirtschaft
Geänderte Abfallentsorgung im März 2016
Nachentsorgung für die Osterfeiertage
Aufgrund der Osterfeiertage kommt es zu folgenden Änderungen bei der Leerung der Restabfall- und Bio-Tonnen sowie der blauen und gelben Wertstoffbehälter.
So wird für den Karfreitag am Samstag, dem 26. März 2016, entsorgt.
Die Entsorgung für Ostermontag, den 28. März 2016, verschiebt sich auf Dienstag, den 29. März 2016.
Innerhalb der 13. Kalenderwoche 2016 kann es zu Verschiebungen kommen, da die Entleerung auflaufend stattfindet.
Das Amt für Abfallwirtschaft bittet darum, die Abfallbehälter immer am eigentlichen Leerungstag – außer am gesetzlichen Feiertag – ab 7:00 Uhr bereitzustellen.
Umweltamt
Frist für Umrüstung Kleinkläranlagen abgelaufen
Gemäß § 10 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) sind wasserrechtliche Erlaubnisse für Abwassereinleitungen mit Abwasseranlagen, die dem Stand der Technik nicht entsprechen, mit Ablauf des 31. Dezember 2015 erloschen. Die weitere Abwassereinleitung aus solchen Anlagen in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser) ist seit 1. Januar 2016 unerlaubt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Eigentümer von Grundstücken, die nicht an eine zentrale Abwasseranlage angeschlossen werden, haben die gesetzliche Pflicht, ihre Abwasseranlage an den Stand der Technik anzupassen.
Die Anpassung kann sowohl durch Nachrüstung der vorhandenen Anlage oder durch Neubau einer vollbiologischen Kleinkläranlage erfolgen. Abflusslose Gruben sind ebenfalls zulässig, sofern diese dicht sind, alles anfallende Schmutzwasser in ihnen gesammelt und dieses dem Abwasserbeseitigungspflichtigen überlassen wird.
Die Anpassung der Altanlagen wird durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Zwickau zügig und konsequent mit allen Möglichkeiten des Verwaltungsrechtes durchgesetzt. Hierzu werden die Betreiber von nicht umgerüsteten Altanlagen in den nächsten Tagen schriftlich zum Stand der Anpassung angehört.
Sozialamt
Ausschreibung von Dienstleistungskonzession
Neue Verträge ab August 2016
Der Landkreis Zwickau ist als örtlicher Sozialhilfeträger u. a. für die Beförderung behinderter Kinder in Sondereinrichtungen der Behindertenhilfe zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe schreibt er aktuell Dienstleistungskonzessionen für Beförderungsleistungen aus.
Ab 6. August 2016 sollen diese für eine Anzahl von Touren vertraglich neu geregelt werden.
Die gesamte Ausschreibung ist bereits auf der Homepage des Landkreises Zwickau unter http://landkreis-zwickau.de/ausschreibung-beforderungsleistungen-dienstleistungskonzession.php nachzulesen und wird auch in der Februar-Ausgabe der Landkreisnachrichten zu finden sein.
Angebote bis zum 30. März 2016 an das
Landratsamt des Landkreises Zwickau
Sozialamt
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau
Fax: 0375 4402-22099
E-Mail-Adresse: sozialamt@landkreis-zwickau.de
Für Rückfragen steht den Anbietern im Sozialamt Sindi Schubert, Telefon 0375 4402-22132, zur Verfügung.
Die Zusammenstellung der Touren erfolgt durch das Sozialamt des Landkreises Zwickau.
Pressemitteilung des Regionalmanagements vom: 02. Februar 2016
LEADER-Region „Zwickauer Land“ wählt 17 Vorhaben zur Förderung aus
Das Entscheidungsgremium der Zukunftsregion Zwickau wählte auf seiner Sitzung am 1. Februar 2016 17 Vorhaben zur Förderung durch die LEADER-Strategie aus.
40 Vorhaben hatten bis Ende Dezember 2015 ihre Antragsunterlagen im Rahmen des Projektaufrufs eingereicht. Ein Budget von 1,8 Millionen Euro stand im Handlungsfeld „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“ zur Verfügung, das nun zu 86% mit Vorhaben untersetzt werden konnte.
Drei Stunden dauerte der Auswahlprozess durch die 15 Mitglieder des Entscheidungsgremiums, die sich intensiv mit den Unterlagen beschäftigt hatten und die Beurteilung einiger Projekte teils bis auf einzelne Kriterien herunterbrachen.
Das Interesse war insbesondere bei der „Um- und Wiedernutzung leerstehender Gebäude zu Hauptwohnzwecken“ sehr groß. Zahlreiche der insgesamt 23 antragstellenden Familien verfolgten die öffentliche Sitzung im Bürgersaal des Rathauses Zwickau und erfuhren so umgehend, ob ihr Projekt eines der neun Vorhaben ist, welches mit dem zur Verfügung stehenden Budget in diesem Jahr umgesetzt werden kann.
Da sich die Zukunftsregion Zwickau der Bedeutung dieser Fördermaßnahme bewusst ist, beschloss das Entscheidungsgremium am Ende der Sitzung zum nächsten Projektaufruf des Handlungsfeldes „Freizeit, Kultur und Tourismus“ ebenso noch einmal die Maßnahmen zur „Um- und Wiedernutzung leerstehender Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken“ (D1.01), wie auch zur „nicht gewerblichen Grundversorgung“ (D2.01) erneut mit Budget zu untersetzen. Anträge können dann nochmals ab 4. April 2016 bis zum 30.05.2016 eingereicht werden. Ursprünglich sollte jedes Handlungsfeld nur einmal im Jahr aufgerufen werden.
Denn auch im Bereich der Maßnahme D2.01 zur Wiederbelebung von Bausubstanz für die sogenannte nicht gewerbliche Grundversorgung hatten sich weit mehr Projekte beworben, als Budget zur Verfügung stand. Mit der Umsetzung starten kann nun der Landschaftspflegeverband Westsachsen e.V., der die „Gräfenmühle“ in Neukirchen Stück für Stück zum Naturschutzzentrum des Landkreises entwickeln möchte. Der Startschuss dafür ergeht nun mit dem Umbau eines Seitengebäudes für Umweltbildung mittels zweier Seminarräume und einer Lehrküche.
Ebenso los geht’s in Härtensdorf und Reinsdorf mit der Sanierung der Kirchen sowie – im teils auf Hartmannsdorfer Flur befindlichen KiEZ in Schneeberg – mit der Dachsanierung des Mehrzweckgebäudes und der barrierefreien Neugestaltung des Eingangsbereiches im Gemeindehaus von Ortmannsdorf.
Neue Begegnungsmöglichkeiten werden geschaffen in Werdau/Ortsteil Königswalde sowie die Erneuerung des ehemaligen „Platzes der Begegnung“ in Mülsen St. Niclas.
Aktuell können bis 21.03.2016 Förderprojekte im Handlungsfeld „Wirtschaft, Forschung und Entwicklung“ eingereicht werden. Ferner auch bis 08.02.2016 Vorhaben für Maßnahmen des Straßen- und Wegebaus.
Alle Informationen dazu wie auch zum Förderverfahren unter www.zukunftsregion-zwickau.de.
weitere Informationen: www.zukunftsregion.zwickau.de
Regionalmanagerin Isabel Schauer, Tel.: 0375/30354-106, i.schauer@zukunftsregion-zwickau.de