Aus gegebenem Anlass weißt der Kirchenvorstand darauf hin, dass Hunde auf den Friedhöfen in Dennheritz, Niederschindmaas und Schlunzig an der Leine geführt werden müssen. Freilaufende Hunde sind nicht gestattet! Zudem sind Hundehalter verpflichtet, den Kot ihres Vierbeiners zu entfernen. Es ist eine Frage des Anstandes, Rücksicht auf andere Friedhofsbesucher zu nehmen und die Pietät dieses Ortes und das Andenken unserer Verstorbenen respektvoll zu wahren.
Der Kirchenvorstand
Ein wichtiger Bestandteil für das Zusammenleben und Information in unserer Gemeinde
In einer Zeit, in der digitale Medien die Schlagzeilen dominieren und die Informationslandschaft überfluten, gibt es einen Platz, der weiterhin als verlässliche Quelle für lokale Nachrichten und Gemeindeereignisse dient: der DENNHERITZER ANZEIGER. Mit stolzen 300 Ausgaben feiert dieses Blatt nicht nur ein bemerkenswertes Jubiläum, sondern unterstreicht auch die unersetzliche Rolle in der Gemeinde.
Der DENNHERITZER ANZEIGER ist weit mehr als nur ein gedrucktes Blatt Papier. Er ist das Herzstück der Gemeindearbeit, ein Bindeglied zwischen den Bewohnern und den Ereignissen, die ihr tägliches Leben prägen. Von Ankündigungen über lokale Feste und Vereinstreffen bis hin zu Berichten über Konzerte und Gemeinderatsbeschlüssen – der Anzeiger ist eine Fundgrube für Informationen, die das Leben in der Gemeinde prägen.
Die Bedeutung einer solchen Zeitung geht weit über die bloße Verbreitung von Nachrichten hinaus. Der DENNHERITZER ANZEIGER schafft ein Gefühl der Verbundenheit und des Zusammenhalts. Er erinnert unsere Bewohner daran, dass sie Teil einer lebendigen Gemeinschaft sind, in der ihre Stimmen gehört, ihre Leistungen geehrt werden und das Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt wird.
In einer Zeit, in der die Welt zunehmend digitalisiert wird, bleibt der Gemeindeanzeiger ein Symbol für Tradition und Gemeinschaftssinn. Die 300. Jubiläumsausgabe ist ein Anlass zum Jubeln und zugleich eine Erinnerung an die unermüdliche Arbeit all jener, die dazu beitragen, dass er Monat für Monat mit Inhalt gefüllt wird. Hier erfahren Sie zum Beispiel, dass die Firma Gerüstbau Jacob letzte Woche bereits ihr 33-jähriges Jubiläum feierte, der Gasthof Gambrinus im Sommer sein 150-jähriges Bestehen feiert und die Verwaltungsgemeinschaft mit der Vertragsunterzeichnung am 21.05.1999 der Stadt Crimmitschau nun schon seit 25 Jahren besteht.
Möge der DENNHERITZER ANZEIGER auch in den kommenden Jahren weiterhin das Band sein, das die Bewohner unserer Gemeinde zusammenhält und ihr Zusammenleben bereichert. Und mögen die Jubiläen Ausdruck für Beständigkeit und gesunde Transformation sein.
Matthias Trenkel
Bürgermeister ihrer Gemeinde
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) schreibt seit 2007 vor, in fünfjährigem Turnus Lärmkarten in Ballungs-räumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu erstellen. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der vom Lärm betroffenen Bewohner dokumentiert.
Im Bereich der Gemeinde Dennheritz wurden 2022 folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert: Bundesautobahn A 4 (1,7 km), Bundesstraße B 93 (3,5 km), Bundesstraße B 175 (0,7 km) sowie Staatsstraße S 289 (0,3 km).
Zur Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung erfolgte durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten als interaktive Karte unter der Internetadresse https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html. Eine Einsichtnahme in die Lärmkarten ist ebenfalls über die Webseite der Gemeinde Dennheritz möglich.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die kartierten Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen.
In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden zusätzlich für die kartierten Straßen Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) erstellt:
Für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung wurden Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern erarbeitet:
Im Rahmen einer Vorprüfung wurden belastete Bereiche – die sogenannten „Hot-Spots“ – einer näheren Untersuchung unterzogen.
Für die Gemeinde Dennheritz ist im Ergebnis der Lärmkartierung 2022 Folgendes festzustellen:
- Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Gemeinde Dennheritz besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit.
- Schulstandorte und Krankenhäuser sind nicht betroffen.
- Beim Ausbau der A 4 und beim Neubau der B 93 wurde im Rahmen der Lärmvorsorge nach der 16. BImSchV bereits Schallschutz (Lärmschutzwände/-wälle und Schallschutzfenster) umgesetzt.
- Es ist geplant, die Trasse der B 175 im Bereich der Gemeinde Dennheritz zu verlegen und vierspurig auszubauen. Der Ausbau der B 175 wurde 2009 planfestgestellt. Beim Ausbau der B 175 sind Lärmvorsorgemaßnahmen gemäß 16. BImSchV durch den zuständigen Baulastträger vorzusehen.
- Lärmschutzmaßnahmen an allen kartierten Straßen liegen in der Verantwortung des zu-ständigen Baulastträgers (Bund bzw. Freistaat Sachsen). Dadurch ist der kommunale Handlungsspielraum eingeschränkt.
- Die Lärmaktionsplanung an der Haupteisenbahnstrecke Dresden – Zwickau – Hof im Be-reich Dennheritz obliegt dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Der am 23.08.2018 beschlossene Lärmaktionsplan der Gemeinde Dennheritz ist auf der Grundlage der Lärmkartierung fortzuschreiben. Nach Abwägung der Sachlage ist vorgesehen, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan zu erstellen.
In die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung kann hier Einsicht genommen werden:
Zusätzlich liegen sie im Zeitraum vom 3. April bis 3. Mai 2024 in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung schriftlich einzubringen.
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Crimmitschau schließt krankheitsbedingt an folgenden Tagen früher:
Dienstag, 19.03.2024 9:00 Uhr – 12:30 Uhr & 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch, 20.03.2024 geschlossen
Donnerstag, 21.03.24 9:00 Uhr – 12:30 Uhr & 13:30 Uhr – 15:00 Uhr
Freitag, 22.03.24 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Liebe Einwohner der Gemeinde Dennheritz,
wir suchen für die Wahlen am 09. Juni und 01. September wieder Wahlhelfer für die Wahllokale, der Wahltag wird in 2 Schichten aufgeteilt, die Wahlleiter leiten Sie an. Es gibt wie immer eine kleine Entschädigung für die Versorgung. Wir würden uns sehr freuen, wenn nun auch die jüngere Generation die Älteren und bereits langjährig Aktiven unterstützen. Vielen Dank im Voraus.
Ein Anruf in der Gemeinde Dennheritz genügt: 03763-78541
In den kommenden Tagen kommt es zu einer temporären Straßensperrung in der Inneren Dorfstraße, in Höhe der Hausnummer 9, in Niederschindmaas. Diese Sperrung wird von Montag, dem 18. März 2024, bis zum 28. März 2024 dauern.
Der Grund für diese Maßnahme ist die Herstellung eines neuen Stromanschlusses. Wir bitten alle Anwohner und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten und empfehlen, alternative Routen während dieser Zeit in Betracht zu ziehen.
Die LEADER-Region Zwickauer Land startet am 26. Februar 2024 den zweiten Projektaufruf der noch jungen EU-Förderperiode 2023-2027.
Gesucht sind weiterhin tolle Projekte zur Belebung der ländlichen Räume zwischen Crimmitschau und Crinitzberg sowie Fraureuth und Hartenstein.
Insgesamt steht ein Förderbudget von über 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Dieses stammt im Wesentlichen von der Europäischen Union, mit einem Anteil des Freistaates Sachsen.
Gesucht werden qualifizierte Projekte in allen sechs Handlungsfeldern:
• Wirtschaft & Arbeit
• Bilden
• Tourismus & Naherholung
• Grundversorgung & Lebensqualität
• Natur & Umwelt
• Wohnen
Der Projektaufruf richtet sich, je nach Fördermaßnahme, an eingetragene gemeinnützige Vereine, kleine und mittelständische Unternehmen, Kirchgemeinden, natürliche Personen und Gebietskörperschaften, deren Projekte in der Gebietskulisse umgesetzt werden.
Der Mindestzuschuss für ein LEADER-Vorhaben beträgt 5.000 Euro. Die Fördersätze können bis zu 80 % der Kosten betragen, müssen jedoch, wie das gesamte Vorhaben, vorfinanziert werden. Einreichfrist für Anträge ist der 08. April 2024, 15:00 Uhr.
Wichtig zu wissen: LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Das Entscheidungsgremium der LEADERRegion Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit am 13. Juni 2024 in öffentlicher Sitzung aus. Die Grundlage bilden dafür die Vollständigkeit des Antrags sowie Qualitätskriterien, die für alle Vorhaben eine Bewertung mit einer Punktzahl ermöglichen. Die besten Projekte stellen anschließend noch den Hauptantrag bei der Bewilligungsbehörde, die nach Prüfung der Förderfähigkeit die Bewilligungsbescheide ausstellt.
Das Regionalmanagement der LEADER-Region berät alle Interessierten von der Idee bis zur Umsetzung und ist wie folgt erreichbar: info@zukunftsregion-zwickau.de, 0375/30354-106, -105 oder -104.
Alle Informationen und Antragsunterlagen finden Interessierte unter: https://www.zukunftsregionzwickau.eu/aktuelles/projektaufrufe/
Hintergrund LEADER
Mit der erneuten Anerkennung als LEADER-Region im Zeitraum 2023-2027 stehen dem Zwickauer Land weiterhin viele Möglichkeiten zur Entwicklung der ländlichen Räume offen. Die LEADER-Methode ist dabei der Inbegriff beteiligender Regionalentwicklung. Sie fußt auf einer selbst erarbeiteten Entwicklungsstrategie, von der Region, für die Region, mit einem großen thematischen Spielraum und eigenem Förderbudget. Das hohe Maß an Selbstbestimmung wissen derzeit 51 Vereinsmitglieder aus dem öffentlichen Sektor, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft und engagierte Bürgerinnen zu schätzen, die gemeinsam als öffentlich-private Schnittstelle vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten anbieten. Durch LEADER wirkt das Motto der Europäischen Union, in Vielfalt geeint, weiterhin im Zwickauer Land.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: LEADER-Managerin lsabel Schauer, 0375/30354-
i. schauer@zukunftsregion-zwickau.de
Landwirtschaftsfläche in Dennheritz – die Ausschreibung ist bis zum 10.05.2024 verlängert!
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Geschäftsbereich Zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM), bietet nachfolgende Landwirtschaftsflächen zur Pacht an: