Am 17. Januar 2017 werden im Gebiet ehemaliger Landkreis Zwickauer Land die ausgedienten Weihnachtsbäume grundstücksnah entsorgt. Dazu sind diese bis 07:00 Uhr am Abholtag an den Stellen, an denen üblicherweise die Abfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden, abzulegen.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
– Die Bäume müssen restlos abgeschmückt werden und dürfen nicht in Folien oder Säcken verpackt sein.
– Sie sind so abzulegen, dass sie die Bewohner bzw. die Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
– Es werden nur natürliche Weihnachtsbäume bis zu zwei Metern Höhe oder zur Dekoration genutztes, gebündeltes Reißig entsorgt.
– Sonstiger Baum- oder Strauchverschnitt wird nicht mitgenommen.
Dienstag, 17. Januar 2017 Dennheritz, gesamter Ort mit Ortsteilen