Unter dem Motto „Pfingsttage“ heißen wir alle Senioren unserer Gemeinde am Mittwoch, dem 31. Mai 14:30 Uhr im Gemeindezentrum Dennheritz, Wäschereiweg 4 auf das Herzlichste willkommen.
Unter dem Motto „Pfingsttage“ heißen wir alle Senioren unserer Gemeinde am Mittwoch, dem 31. Mai 14:30 Uhr im Gemeindezentrum Dennheritz, Wäschereiweg 4 auf das Herzlichste willkommen.
In der Gemeindeverwaltung können Sie ab März immer zu den Öffnungszeiten, je 10 m hochwertige Wimpelkette für 2,- € kaufen, um Ihre Grundstücke für die 700 Jahrfeier zu schmücken. Die Wimpelketten sind in den verschiedensten Farben erhältlich.
Weitere Informationen zur Planung des Festes im nächsten Anzeiger oder im Internet auf www.dennheritz.de. (MT)
Zeigen Sie Flagge mit der Logofahne 700 Jahre Dennheritz. Die Fahne aus Polyester 115 g/m², 150 x 90 cm waagerecht oder 90 x 150 cm senkrecht mit hochwertigem Logodruck ist umlaufend gesäumt und links oder oben mit PVC Ösen versehen.
Folgende Motive sind erhältlich:
Flagge quer mit Logo 150 x 90
Flagge hoch mit Logo 90 x 150
Flagge hoch mit Logo und Datum 90 x 150
Eine Flagge kostet 18,- EUR und kann bei Matthias Trenkel, Glauchauer Straße 5, 08393 Dennheritz, Telefon: 0171 1753504 oder per E-mail unter m.trenkel@t-lino.de bestellt werden. Andere Motive und Maße können auf Anfrage für Sie hergestellt werden. (MT)
Innovativ in die Zukunft, nachhaltig zur Natur, gern Leben und Arbeiten in unserer Region
Projektaufrufe für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Zwickauer Land
Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“
LEADER ist ein Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteurinnen und Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mitzugestalten. Die LEADER-Entwicklungsstrategie (kurz LES) einer Region ist die Grundlage zur Förderung von Vorhaben in ländlichen Räumen aus dem Landwirtschaftsfonds der EU. Die festgelegten Entwicklungsziele der Region bilden den Rahmen für die Handlungsfelder und Fördermaßnahmen.
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Vorhaben im Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“ auf. Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf der Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Die LEADER-Region Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit aus, anschließend prüft die Bewilligungsbehörde deren umfassende Förderfähigkeit. Die LEADER-Region selbst erteilt keinen Bewilligungsbescheid.
Nr. des Aufrufes: | 02-2017-C |
Datum des Aufrufes: | 27.03.2017, 09:00 Uhr |
Einreichfrist: | 22.05.2017, 16:00 Uhr |
Einzureichen bei: | Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau |
Aufruf im Handlungsfeld C „Freizeit, Kultur und Tourismus“
Ziele des Handlungsfeldes C:
Mit dem zur Verfügung stehenden Budget soll das touristische Angebot gestärkt und die Wertschöpfung in der Region erhöht werden. Auch die stärkere Anbindung der ländlichen Räume an die touristische Entwicklung unter der Marke „Zeitsprungland“ ist ein Ziel.
Für den Projektaufruf im Handlungsfeld C steht ein Budget von insgesamt 1.020.000 Euro zur Verfügung. In der gesamten Förderperiode sind im Handlungsfeld C 2.194.043 Euro eingeplant.
Inhalt des Aufrufes:
Der Aufruf umfasst die Unterstützung neuartiger Werbemaßnahmen, die Förderung bedeutender Destinationen, die qualitative Verbesserung touristischer Wege sowie Vorhaben zur Verbesserung klassischer touristischer Dienstleistungen wie Beherbergung und Gastronomie.
Für Vorhaben in diesen Bereichen kann ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden.
Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von der Rechtsform der antragstellenden Person, sowie bei Unternehmen von deren Vorsteuerabzugsberechtigung.
Für Vorhaben in diesem Handlungsfeld können Gebietskörperschaften, nicht gewerblichen Zusammenschlüssen und kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Eine Reduktion des Fördersatzes ist bei Vorliegen einer Beihilfe möglich.
Der Mindestzuschuss liegt bei 5.000 €, zu beachten sind maximale Zuwendungsbeträge.
Aufgerufene Maßnahmen im Handlungsfeld C des Aktionsplans:
Fördermaßnahmen | Zuwendungs-empfängerInnen | Budget im Projektaufruf | Budget der ges. Förderperiode |
C1.01
Innovative touristische Marketingprojekte und Konzepte |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse – · Trägerinnen von Unternehmen – 50 % |
90.000 € | 450.060 € |
C2.01
Aufwertung bestehender Objekte mit regionaler oder überregionaler Bedeutsamkeit |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse –
|
480.000 € | 843.863 € |
Zusätzliche Voraussetzungen neben den allgemeinen Kohärenzkriterien:
· Das Vorhaben bezieht sich auf ein Objekt, das eine überörtliche touristische Ausstrahlungskraft besitzt. (Stellungnahme Tourismusregion Zwickau e.V. und ggf. Kommune) · Anbauten und Erweiterungen zulässig, wenn für Nutzbarkeit der Gebäudefunktion wichtig, sich harmonisch in Gebäude Ortsbild fügen und nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes ausmachen (Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten) Hinweise: o Aufwertung = verbesserte Wertschöpfung im Tourismus- oder Freizeitbereich o Regionale Bedeutsamkeit = Anziehungspunkt im Zwickauer Land o Maximale Zuschusssumme je Vorhaben: 120.000 € |
|||
C2.02
Erhalt und Neuanlage der linienhaften touristischen Infrastruktur |
· Gebietskörperschaften – 65 %
· Nicht gewerbliche Zusammenschlüsse – 70 % · TrägerInnen von Unternehmen – 50 % |
100.000 € | 506.318 € |
Hinweis:
– Maximale Zuschusssumme je Vorhaben: 100.000 €, bei TrägerInnen von Unternehmen 20.000 € |
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C2.03
Verbesserung des Angebotes im Bereich Beherbergung, Gastronomie und touristischer Dienstleistungen (Angebotsergänzung, Unterstützung von Coaching-Programmen,…) |
· TrägerInnen von Unternehmen – 50 % | 350.000 € | 393.803 € |
Zusätzliche Voraussetzungen neben den allgemeinen Kohärenzkriterien:
· Das Vorhaben ‐ erfolgt dort, wo ein wirklicher Bedarf besteht, · Sanierung oder Ausbau von Gebäuden nur bei Objekten mit hoher Ortsbildprägung (Stellungnahme der Kommune) · Anbauten und Erweiterungen zulässig, wenn für Nutzbarkeit der Gebäudefunktion wichtig, sich harmonisch in Gebäude Ortsbild fügen und nicht mehr als 50% der Kubatur des schon bestehenden Gebäudes ausmachen (Stellungnahme der/des Bauvorlageberechtigten) · Bei der Schaffung von Beherbergungsangeboten sind mindestens 5 Gästebetten notwendig (Stellungnahme antragstellende Person) Hinweis: |
Ausführungszeitraum:
Alle Vorhaben sollen 2017 begonnen werden und innerhalb von zwei Jahren ab Bewilligung abgeschlossen sein.
Zur Beantragung von Fördermitteln ist ein sog. Formblatt auszufüllen. Dieses finden Sie unter folgendem Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php
Dieses ist ausgefüllt mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bis 22.05.2017, 16:00 Uhr, im Regionalmanagement einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage zur Förderwürdigkeit. Eine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen nach dem 22.05.2017 besteht nicht.
Vorhabenauswahl:
Die Entscheidung, welche Vorhaben mittels der LEADER-Strategie gefördert werden, erfolgt anhand der Auswahlkriterien auf Grundlage der LEADER-Entwicklungsstrategie „Zwickauer Land“ und wird limitiert durch das aufgerufene Budget der Region. Grundlage der Prüfung sind Angaben der antragstellenden Personen im Formblatt sowie der Vorhabensbeschreibung.
Alle zum vorgegebenen Stichtag eingereichten Vorhaben werden stufenweise geprüft:
Die Kohärenz[1]– und Mehrwertprüfung als notwendig zu erfüllende Pflichtkriterien:
http://www.zukunftsregion-zwickau.de/massnahmen_foerdermoeglichkeiten.php (unter Informationsmaterial und Antragsformulare) (Prüfformular, nicht auszufüllen)
Die Aufstellung der Kohärenzkriterien dient der Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit entsprechend den übergeordneten und eigenen Vorgaben der Region. Alle Kohärenzkriterien müssen bis zum Ende der Aufruffrist erfüllt sein. Der regionale Mehrwert ist ab einer Punktzahl von 10 gegeben.
Vorhaben, die die Prüfung nicht bestehen, werden abgelehnt.
Die Rankingkriterien führen in Summe mit den Punkten der Mehrwertprüfung zu einem Punktwert und somit zur Aufstellung einer Rangfolge der eingereichten Vorhaben.
Zu beachten sind außerdem die ebenso veröffentlichten Hinweise und Erläuterungen zu den Fördermaßnahmen.
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl in öffentlicher Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 19.06.2017.
Hinweis:
Eingereichte Vorhaben werden vor der Sitzung des Entscheidungsgremiums auf der Internetseite www.zukunftsregion-zwickau.de mit Name, Ort sowie Bezeichnung des Vorhabens veröffentlicht. Die Auswahlentscheidung wird für alle förderwürdigen Vorhaben ebenfalls auf der Homepage bekannt gegeben.
Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiger Prozess. VorhabenträgerInnen, deren/dessen Vorhaben durch die Region ausgewählt wurde, stellen anschließend bis zum 28.08.2017 den Hauptförderantrag bei der Bewilligungsbehörde. Später eingereichte Vorhaben können nicht weiter berücksichtigt werden und verlieren das positive Votum der Region.
Vorhaben, die die Kohärenz- oder Mehrwertprüfung nicht bestehen oder aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Beim nächsten Aufruf der entsprechenden Fördermaßnahme besteht die Möglichkeit, das Vorhaben nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für die Interessenten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der LEADER- Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartnerinnen: Frau Isabel Schauer/ Frau Damaris Falk
Bosestraße 1, 08056 Zwickau
info@zukunftsregion-zwickau.de
Tel: 0375/30354-106/-104 , Fax: 0375/30354-107
Rechtsgrundlagen:
[1] Lateinisch für Zusammenhang – hier Übereinstimmung mit Vorgaben der EU, des Landes und der Region
[2] Englisch für Rangfolge
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
gemeinnützige GmbH
Berlin | Brandenburg | Hamburg
Sachsen | Schleswig-Holstein
Medieninformation für Amtsblätter April 2017
Mit einer guten Tat ins Osterwochenende starten: DRK bietet Sonderblutspendetermine am Ostersamstag
Krankheiten machen keine Pause, die Behandlung der Patienten in Kliniken und anderen medizinischen Versorgungszentren geht auch in Ferienzeiten weiter! Zahlreiche Patienten, vertrauen auf das Engagement ihrer gesunden Mitmenschen – an 365 Tagen im Jahr. Es ist besonders wichtig, dass auch rund um Feiertage und in Urlaubszeiten stets genügend Blutspenden geleistet werden.
Der DRK-Blutspendedienst bietet deshalb zusätzlich zu den regulär stattfindenden Spendeterminen (auch am Gründonnerstag, 13.04.) am Ostersamstag, 15.04. Blutspendetermine an. Alle Spenderinnen und Spender, die sich auf diesen Terminen mit einer Blutspende für schwerkranke oder verletzte Mitmenschen einsetzen, erhalten eine kleine Osterüberraschung als Dankeschön für ihr Engagement.
Alle DRK-Blutspendetermine finden Sie unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Blutspenden ist einfach. Jeder Spender leistet mit seiner Spende dreifache Hilfe. Denn aus dem halben Liter einer Spende können bis zu drei Präparate gewonnen werden, die bereits 24 Stunden nach der Blutspende für die Patienten bereit stehen. Darunter sind auch Thrombozytenkonzentrate, die häufig im Rahmen der Behandlung von Krebserkrankungen zum Einsatz kommen und lediglich vier bis fünf Tage haltbar sind. Nur wenn an jedem Tag möglichst viele Menschen eine Blutspende leisten, kann die Patientenversorgung kontinuierlich sichergestellt werden.
Besonders eisenhaltig sind zum Beispiel Schweineleber (14,7 mg/100 g) oder Kalbsleberwurst (7,3 mg/100 g) oder Gemüse wie Spinat (2,9 mg/100 g) oder Mangold (2,0 mg/ 100 g). Auch Haselnüsse, Erdnüsse und Mandeln tragen zu einer eisenreichen Ernährung bei.
Informationen zum Thema „Was tun bei Eisenmangel“ finden Sie auch unter
Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz).
Auf Grund von Krankheit hat die Stadtverwaltung Crimmitschau die Öffnungs- und Sprechzeiten des Meldeamtes vorübergehend eingeschränkt:
Ab Donnerstag, den 23. März 2017 gelten bis auf Weiteres folgende Öffnungszeiten:
Montag 09:00 bis 12:30 Uhr
Dienstag 13:30 bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Wir bitten um Verständnis.
Die Vorbereitungen für die große Party „700 Jahre Dennheritz“ am 10. Juni laufen auf Hochtouren. „Der Plan für den Festumzug steht, jetzt geht um die Feinabstimmung“, sagt Matthias Trenkel, der die Öffentlichkeitsarbeit für die Veranstaltung verantwortet. Die Feinabstimmung ist eine echte Mammut-Aufgabe, schließlich beteiligen sich rund 300 der insgesamt 1.200 Einwohner an dem rund zweistündigen und 2,5 Kilometer langen Umzug, der in mehr als 70 Schaubildern über die bewegte Geschichte des Dorfes informiert. Weitere personelle Hilfe kommt von den umliegenden Gemeinden.
„Weil dabei früher wie heute die Bauern eine bedeutende Rolle spielen, ist es kein Wunder, dass nahezu alle Landwirte des Ortes am Festumzug teilnehmen – unter anderem mit Pferdewagen, historischer Landtechnik, Schubkarren und traditionellen Gerätschaften“, sagt Matthias Trenkel. Daneben werden viele weitere alte Gefährte zu sehen sein, zum Beispiel ein Hochrad, Oldtimer-Seifenkisten, ein altes Löschfahrzeug, knatternde Simson-Rennmopeds, ein Postfahrrad und eine historische Postkutsche.
Und auch wenn nicht jeder persönlich beim Festumzug mitlaufen kann, wird im wahrsten Sinne des Wortes der gesamte Ort zum großen Jubiläum auf den Beinen sein. Schließlich beginnt die 700-Jahr-Feier bereits 11 Uhr auf dem Festgelände an der Meeraner Straße mit einem musikalischem Frühschoppen und zahlreichen Ausstellern und Händlern der Region. Und im Anschluss an den Umzug wird nach altem Brauch ausgelassen und mit Sicherheit bis in die Morgenstunden mit Ochse am Spieß gefeiert. „Ab 20 Uhr sorgen die Liveband ROCK Ambulanz, die MEETA Girls und weitere Höhepunkte für zusätzliche Stimmung im großen Festzelt“, verspricht das Festkomitee unter der Leitung von Kai Poser und Jörg Schädel.
vom: 13.02.2017
Ideen für lebendige ländliche Räume gesucht
LEADER-Region ruft zur Einreichung von Vorhaben auf
Vom 13. Februar bis 10. April 2017 ruft die LEADER-Region Zwickauer Land erneut zur Einreichung von Projektideen zur Entwicklung der ländlichen Räume im Zwickauer Land auf.
Dieses Mal sind Ideen in verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens, von der Infrastruktur, der Ortsentwicklung oder der regionalen Identität bis hin zur Wirtschaft gefragt. Insgesamt stehen knapp 5,2 Millionen Euro Fördermittel in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse in Höhe von 40%- 80% der förderfähigen Gesamtkosen zur Verfügung. Mehr Fördermaßnahmen, mehr Fördergelder- die neue Aufrufstrategie der Region macht es möglich.
Im aufgerufenen Handlungsfeld „Wirtschaft, Forschung und Entwicklung“ werden drei verschiedene Fördermaßnahmen unterstützt. Dabei sollen kleine und mittlere Unternehmen erstmals von höheren Fördersätzen profitieren. Dieser liegt in der Regel bei 50 % der förderfähigen Kosten, wenn von Vorhaben keine wettbewerbsverzerrende Wirkung auszugehen droht. Andernfalls gelten die bekannten Fördersätze ab 15 und bis 35 Prozent. Ziel aller Fördermaßnahmen in diesem Handlungsfeld ist es, insbesondere Kleinst- und Kleinunternehmen bei der Sicherung ihrer Standorte im Ort zu unterstützen. Dies umfasst die Umnutzung leer stehender Bausubstanz für bestehende oder neu gegründete Unternehmen, sowie den Erhalt und die Modernisierung der Außenhülle als Beitrag zur Standortsicherung. Die Förderung von Ausstattungsgegenständen kann dabei im Rahmen von technischen Anlagen und Maschinen erfolgen. Zur Begegnung des Fachkräftemangels können Unternehmen zudem Unterstützung bei der Sicherung und der Gewinnung von MitarbeiterInnen erhalten, bspw. durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit oder den Ausbau von Willkommenskultur und Familienfreundlichkeit.
Für den Erhalt und der Entwicklung einer bedarfsgerechten Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum stehen ebenfalls Fördermittel zur Verfügung. Die im Handlungsfeld „Infrastruktur, Mobilität und Bildung“ verankerte Maßnahme umfasst konkret Vorhaben der Gebietskörperschaften für Gemeindestraßen, für Fuß- bzw. Radwege sowie für den landwirtschaftlichen Wegebau.
Im Handlungsfeld „Prozessbegleitung, Identität und Kommunikation“ sucht die Region Vorhaben zur Erhöhung der Bleibebereitschaft und der Willkommenskultur in der Region sowie zur Stärkung der regionalen Identität. Vorhaben nicht gewerblicher Zusammenschlüsse können dazu Öffentlichkeitsarbeit, verschiedene Präsentationsformen sowie Vorhaben im Bereich Regionalmarketing umfassen.
Aufgrund großer Nachfrage stellt die Region erneut Fördermittel für die Umnutzung alter Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken im Handlungsfeld „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“ zur Verfügung. Zu beachten ist, dass aufgrund der aktualisierten Entwicklungsstrategie der Maximalzuschuss auf 75.000 € gesenkt wurde, dafür das Budget 1,2 Millionen Euro umfasst. Vor dem gleichen Hintergrund wird auch die Fördermaßnahme zur Außensanierung von Gebäuden gefördert, die der nicht gewerblichen Grundversorgung zuzurechnen sind, bspw. Kirchen, Jugendclubs oder Dorfgemeinschaftshäuser.
Erstmals aufgerufen wird die neue Kombinationsmaßnahme aus Abriss und Platzgestaltung. Die Verschmelzung zweier einst eigenständiger Fördermaßnahmen soll das Erreichen des nötigen Mehrwerts der Vorhaben zur Erreichung der Entwicklungsziele der LEADER-Region ermöglichen. Die Antragstellung für natürliche Personen ist jedoch nicht möglich.
Welche eingereichten Projekte in den verschiedenen Fördermaßnahmen die Ziele der LEADER-Region am besten umsetzen, darüber befindet das Entscheidungsgremium in öffentlicher Sitzung am 15. Mai 2017. Ausgewählte Vorhaben müssen anschließend noch einen Hauptantrag beim Landratsamt in Glauchau als zuständige Bewilligungsbehörde stellen.
Das Regionalmanagement der LEADER-Region hilft allen Interessierten kostenfrei und unabhängig von der Idee bis zur Umsetzung. Wichtig ist dabei insbesondere, dass Anträge bis zum Ende des achtwöchigen Aufrufes am 10. April 2017 vollständig vorliegen müssen. Eine Nachreichung von Unterlagen ist nicht möglich. Daher empfiehlt sich eine frühe Kontaktaufnahme unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/kontakt_ansprechpartner.php.
Alle Informationen zu Fördermaßnahmen, Voraussetzungen und Anforderungen unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php.
weitere Informationen: www.zukunftsregion-zwickau.de sowie Regionalmanagerin Isabel Schauer, Tel.: 0375/30354-106 oder i.schauer@zukunftsregion-zwickau.de
Innovativ in die Zukunft, nachhaltig zur Natur, gern Leben und Arbeiten in unserer Region
Projektaufrufe für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Zwickauer Land
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Fördervorhaben im Handlungsfeld „Wirtschaft, Forschung und Entwicklung“, „Infrastruktur, Mobilität und Bildung“, „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“ sowie „Prozessbegleitung, Identität und Kommunikation“ auf.
Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf der Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Die LEADER-Region Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit aus, anschließend prüft die Bewilligungsbehörde deren umfassende Förderfähigkeit und erteilt den Bewilligungsbescheid.
Nr. des Aufrufes: | 01-2017-A/B/D/F |
Datum des Aufrufes: | 13.02.2017, 09:00 Uhr |
Einreichfrist: | 10.04.2017, 16:00 Uhr |
Einzureichen bei: | Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau |
Aufruf im Handlungsfeld A „Wirtschaft, Forschung und Entwicklung“
Die Region hat sich im Handlungsfeld A zum Ziel gesetzt, Unternehmensentwicklung in den Orten sowie Fachkräftepotenzial für das regionale Handwerk zu sichern.
Fördermaßnahmen |
A1.01 Umnutzung leer stehender Gebäude für eine gewerbliche Nutzung, Sanierung von Außenfassaden |
A1.02 Förderung von Ausstattungsgegenständen |
A2.01 Verbesserung der Außenwirkung von kleinen und Kleinstunternehmen zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung |
Aufruf im Handlungsfeld B „Infrastruktur, Mobilität und Bildung“
Die Region hat sich im Handlungsfeld B zum Ziel gesetzt, die Verkehrsinfrastruktur weiter auszubauen. und Mobilitätsangebote zu verbessern. Ergänzend zu den Verkehrsinfrastrukturinvestitionen wird auch der Bau von Rad- und Fußwegen für den Alltagsverkehr als wichtige Maßnahme gesehen.
Fördermaßnahmen |
B1.01 Bedarfsgerechter Erhalt und qualitativer Ausbau des Gemeindestraßennetzes |
B1.02 Bau von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr |
B1.03 Landwirtschaftlicher Wegebau |
Aufruf im Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“
Dieses Handlungsfeld befasst sich grundsätzlich mit dem Thema „Wohnen im ländlichen Raum“. Der Erhalt der Ortsbilder, die Verhinderung eines weiteren Leerstands sowie die Entwicklung der notwendigen Freiraumstrukturen (z. B. Spielplätze) stehen im Vordergrund.
Bedeutsam für die Entwicklung der einzelnen Siedlungen ist auch der Erhalt von öffentlichen Gebäuden durch die Sanierung der Außenhülle. Das trifft insbesondere für Kirchengebäude zu, die hier als Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens fungieren.
Fördermaßnahmen |
D1.01 Um- und Wiedernutzung leer stehender oder leer fallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken |
D1.03 Abriss und Rückbau von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz, Renaturierung von Brachflächen; Platzgestaltung, Aufwertung und Entwicklung von Freiraumstrukturen |
D2.02 Außensanierung bestehender ländlicher Bausubstanz für die nicht gewerbliche Grundversorgung |
Aufruf im Handlungsfeld F „Prozessbegleitung, Identität und Kommunikation“
Dieses Handlungsfeld vereint sowohl prozessbegleitende als auch konzeptionelle Aktivitäten der Region. Hier ordnen sich komplexe Vorhaben ein, die wichtige Modellvorhaben in der Region umsetzen sollten.
Fördermaßnahmen |
F3.01 Regionales Marketing und Vorhaben zur Ausprägung einer regionalen Identität |
Zur Beantragung von Fördermitteln ist ein sog. Formblatt auszufüllen. Dieses finden Sie unter folgendem Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php
Dieses ist ausgefüllt mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bis 10.04.2017, 16:00 Uhr, im Regionalmanagement einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage. Eine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen nach dem 10.04.2017 besteht nicht.
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl in öffentlicher Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 15.05.2017.
Hinweis:
Vorhaben werden vor der Sitzung des Entscheidungsgremiums auf der Internetseite www.zukunftsregion-zwickau.de mit Name, Ort sowie Bezeichnung des Vorhabens veröffentlicht. Die Auswahlentscheidung wird für alle förderwürdigen Vorhaben ebenfalls auf der Homepage bekannt gegeben.
Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiger Prozess. VorhabenträgerInnen, deren/dessen Vorhaben durch die Region ausgewählt wurde, stellen anschließend bis zum 24.07.2017 den Hauptförderantrag bei der Bewilligungsbehörde. Später eingereichte Vorhaben können nicht weiter berücksichtigt werden.
Vorhaben, die die Kohärenz- oder Mehrwertprüfung nicht bestehen oder aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Beim nächsten Aufruf der entsprechenden Fördermaßnahme besteht die Möglichkeit, das Vorhaben nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für Interessenten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartnerinnen: Frau Isabel Schauer/ Frau Damaris Falk/ Frau Linda Lempke
Bosestraße 1, 08056 Zwickau
info@zukunftsregion-zwickau.de Tel: 0375/30354-106/104/-105 , Fax: 0375/30354-107