Innovativ in die Zukunft, nachhaltig zur Natur, gern Leben und Arbeiten in unserer Region
Projektaufrufe für die Einreichung von Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Zwickauer Land
Der Verein Zukunftsregion Zwickau e.V. ruft im Rahmen der Umsetzung seiner LEADER-Entwicklungsstrategie 2014-2020 zur Einreichung von Fördervorhaben im Handlungsfeld „Wirtschaft, Forschung und Entwicklung“, „Infrastruktur, Mobilität und Bildung“, „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“ sowie „Prozessbegleitung, Identität und Kommunikation“ auf.
Die förderfähige Gebietskulisse der Region ist auf der Internetseite unter http://www.zukunftsregion-zwickau.de/regionen-uebersicht.php ersichtlich.
LEADER ist ein zweistufiges Förderprogramm. Die LEADER-Region Zwickauer Land wählt die Vorhaben entsprechend ihrer Förderwürdigkeit aus, anschließend prüft die Bewilligungsbehörde deren umfassende Förderfähigkeit und erteilt den Bewilligungsbescheid.
Nr. des Aufrufes: | 01-2017-A/B/D/F |
Datum des Aufrufes: | 13.02.2017, 09:00 Uhr |
Einreichfrist: | 10.04.2017, 16:00 Uhr |
Einzureichen bei: | Zukunftsregion Zwickau, Bosestraße 1, 08056 Zwickau |
Aufruf im Handlungsfeld A „Wirtschaft, Forschung und Entwicklung“
Die Region hat sich im Handlungsfeld A zum Ziel gesetzt, Unternehmensentwicklung in den Orten sowie Fachkräftepotenzial für das regionale Handwerk zu sichern.
Fördermaßnahmen |
A1.01 Umnutzung leer stehender Gebäude für eine gewerbliche Nutzung, Sanierung von Außenfassaden |
A1.02 Förderung von Ausstattungsgegenständen |
A2.01 Verbesserung der Außenwirkung von kleinen und Kleinstunternehmen zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung |
Aufruf im Handlungsfeld B „Infrastruktur, Mobilität und Bildung“
Die Region hat sich im Handlungsfeld B zum Ziel gesetzt, die Verkehrsinfrastruktur weiter auszubauen. und Mobilitätsangebote zu verbessern. Ergänzend zu den Verkehrsinfrastrukturinvestitionen wird auch der Bau von Rad- und Fußwegen für den Alltagsverkehr als wichtige Maßnahme gesehen.
Fördermaßnahmen |
B1.01 Bedarfsgerechter Erhalt und qualitativer Ausbau des Gemeindestraßennetzes |
B1.02 Bau von Fuß- und Radwegen für den Alltagsverkehr |
B1.03 Landwirtschaftlicher Wegebau |
Aufruf im Handlungsfeld D „Ortsentwicklung, Soziales und Grundversorgung“
Dieses Handlungsfeld befasst sich grundsätzlich mit dem Thema „Wohnen im ländlichen Raum“. Der Erhalt der Ortsbilder, die Verhinderung eines weiteren Leerstands sowie die Entwicklung der notwendigen Freiraumstrukturen (z. B. Spielplätze) stehen im Vordergrund.
Bedeutsam für die Entwicklung der einzelnen Siedlungen ist auch der Erhalt von öffentlichen Gebäuden durch die Sanierung der Außenhülle. Das trifft insbesondere für Kirchengebäude zu, die hier als Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens fungieren.
Fördermaßnahmen |
D1.01 Um- und Wiedernutzung leer stehender oder leer fallender ländlicher Bausubstanz zu Hauptwohnzwecken |
D1.03 Abriss und Rückbau von wirtschaftlich nicht tragfähiger Bausubstanz, Renaturierung von Brachflächen; Platzgestaltung, Aufwertung und Entwicklung von Freiraumstrukturen |
D2.02 Außensanierung bestehender ländlicher Bausubstanz für die nicht gewerbliche Grundversorgung |
Aufruf im Handlungsfeld F „Prozessbegleitung, Identität und Kommunikation“
Dieses Handlungsfeld vereint sowohl prozessbegleitende als auch konzeptionelle Aktivitäten der Region. Hier ordnen sich komplexe Vorhaben ein, die wichtige Modellvorhaben in der Region umsetzen sollten.
Fördermaßnahmen |
F3.01 Regionales Marketing und Vorhaben zur Ausprägung einer regionalen Identität |
Zur Beantragung von Fördermitteln ist ein sog. Formblatt auszufüllen. Dieses finden Sie unter folgendem Link http://www.zukunftsregion-zwickau.de/projektaufruf.php
Dieses ist ausgefüllt mit allen weiteren notwendigen Unterlagen bis 10.04.2017, 16:00 Uhr, im Regionalmanagement einzureichen und dient als Entscheidungsgrundlage. Eine Nachreichfrist für fehlende Unterlagen nach dem 10.04.2017 besteht nicht.
Termin für die abschließende Vorhabenauswahl in öffentlicher Sitzung des Entscheidungsgremiums ist am 15.05.2017.
Hinweis:
Vorhaben werden vor der Sitzung des Entscheidungsgremiums auf der Internetseite www.zukunftsregion-zwickau.de mit Name, Ort sowie Bezeichnung des Vorhabens veröffentlicht. Die Auswahlentscheidung wird für alle förderwürdigen Vorhaben ebenfalls auf der Homepage bekannt gegeben.
Die LEADER-Förderung ist ein zweistufiger Prozess. VorhabenträgerInnen, deren/dessen Vorhaben durch die Region ausgewählt wurde, stellen anschließend bis zum 24.07.2017 den Hauptförderantrag bei der Bewilligungsbehörde. Später eingereichte Vorhaben können nicht weiter berücksichtigt werden.
Vorhaben, die die Kohärenz- oder Mehrwertprüfung nicht bestehen oder aufgrund des im Aufruf zur Verfügung stehenden Budgets nicht berücksichtigt werden können, erhalten eine Ablehnung. Beim nächsten Aufruf der entsprechenden Fördermaßnahme besteht die Möglichkeit, das Vorhaben nochmals einzureichen.
Die gesamten Beratungen sowie das Auswahlverfahren sind für Interessenten kosten- und gebührenfrei. Beratende Stelle für Auskünfte zum Aufruf und zur LEADER-Entwicklungsstrategie:
Regionalmanagement der Region „Zwickauer Land“
Ansprechpartnerinnen: Frau Isabel Schauer/ Frau Damaris Falk/ Frau Linda Lempke
Bosestraße 1, 08056 Zwickau
info@zukunftsregion-zwickau.de Tel: 0375/30354-106/104/-105 , Fax: 0375/30354-107