Hier können Sie die aktuellen Dienstpläne für die Jugend- und Kinderfeuerwehr Dennheritz/Niederschindmaas herunterladen. Bleiben Sie stets informiert über unsere nächsten Einsätze und Aktivitäten. Klicken Sie auf den untenstehenden Link, um die Datei herunterzuladen und Ihren Einsatz zu planen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement für unsere Gemeinschaft!
Glück Auf!
Liebe Einwohner,
ein großer Meilenstein steht uns bevor: Das hundertfünfzigjährige Bestehen unserer letzten verbliebenen Gaststätte im Ort. Dieses Gasthaus, das trotz vieler Herausforderungen über die Jahre hinweg Bestand hatte, ist ein wichtiger zentraler Punkt unserer Gemeinde, wo Menschen zusammenkommen, Vereine sich treffen und Traditionen gepflegt werden.
Ich möchte jeden einzelnen dazu ermutigen, einen kleinen Beitrag zu leisten, um dieses Zeugnis ländlicher Lebenskultur zu erhalten. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Gaststätte auch weiterhin ein Ort der Begegnung und des Miteinanders bleibt.
Im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten haben die Inhaber abwechslungsreiches Programm für Sie zusammengestellt.
Ich freue mich darauf, viele von Ihnen bei diesen Festlichkeiten begrüßen zu dürfen. Lassen Sie uns gemeinsam das Gasthaus unserer Gemeinde tagtäglich unterstützen und somit erhalten.
Mit herzlichsten Grüßen,
Matthias Trenkel, Bürgermeister
Die Gastwirte schreiben dazu:
150 Jahre Gambrinus Oberschindmaas –
Vom 16. bis 18. August laden wir Sie herzlich zu unserem Jubiläum ein. Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm. Reservieren Sie jetzt telefonisch Ihre Karten unter 03763 78441.
Fr., 16.08., 17:00
Großer Preisskat, 10,- € Startgeld
Anmeldung im Gambrinus bis 10.08.2024
Sa., 17.08. ab 18:00
Fest zum 150. Jubiläum mit Tanz und Musik von der Band Rock Four
(35,- € pro Karte mit freiem Essen)
So., 18.08. ab 11:00
offener Frühshoppen mit deftigem vom Grill
Gambrinus Oberschindmaas
Zwickauer Straße 6, 08393 Oberschindmaas
Telefon: 03763 78441, 0173 74 42 958
Mi. – Sa.: 17.30 – 22.00 Uhr, So.: 11.00 – 14.00 Uhr
Der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesautobahnverwaltung, bietet die in den Anlagen beschriebenen 3 Liegenschaften an der Bundesautobahn A4 zur Pacht ab dem 1.11.2024 an.
Pachtflächen an der Bundesautobahn A 4
14 – 01 – 1998 – 206 – A 4 – Pleißetalbrücke – AS Glauchau
Die Kompensationsflächen E028, E011 und E008, die zu dem o.g. Bauabschnitt gehören, sollen in einem Paket verpachtet werden.
Bei den oben bezeichneten Maßnahmenflächen handelt es sich um extensives Grünland, welche einer landwirtschaftlichen Restnutzung zugeführt werden sollen.
Eine Förderung für Agrarumweltmaßnahmen ist aufgrund der Kompensationsverpflichtung nicht möglich.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, sich für die in den Anlagen 2 (Karten) und 3
(Flurstücksübersichten) aufgeführten Flurstücke als Pächter zu bewerben.
Bei Interesse Ihrerseits bitten wir um Mitteilung, dass Sie die Flurstücke pachten würden.
Bei der Auswahl des Pächters werden folgende Bewerbungskriterien berücksichtigt:
– Fachliche Eignung/Kompetenz:
Der Pächter hat das Fachwissen, die Erfahrungswerte als auch die Bereitschaft, die Flächen nach den Maßgaben der Maßnahmeblätter (Anlage 1) zu unterhalten.
– Technische Voraussetzung:
Es ist sicherzustellen, dass der Bewerber über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt.
Bei fachlicher Eignung sind die durch Straßenbaumaßnahmen beeinträchtigten/benachteiligten Bewerber vorrangig zu berücksichtigen.
– Des Weiteren ist zu prüfen:
Dient die Bewirtschaftung der Flächen als Existenzgrundlage?
Grenzen die angeführten Flächen an ihre Betriebsfläche an?
– sonstiges
Voraussetzung für den Abschluss des Pachtvertrages ist eine vorhandene Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € zur Deckung der Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Diese ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen.
Für eventuell auftretende Rückfragen rufen Sie bitte unter der Telefonnummer 0351/21298596 an.
gez. Ben Geißler
Abteilungsleiter
A3 Grunderwerb, Liegenschaftsverwaltung
Am 30. Juni verwandelte sich die Meeraner Straße 3 in Dennheritz in ein Paradies für Liebhaber historischer Fahrzeuge und Landmaschinen. Bei strahlendem Sonnenschein fand auf dem neugestalteten Festplatz der Gemeinde ein beeindruckendes Oldtimer-Treffen statt. Diese Veranstaltung, organisiert von den Oldtimerfreunden Dennheritz, lockte sowohl zahlreiche Besucher als auch viele Aussteller an, die ihre kostbaren, musealen Fahrzeuge präsentierten.
Der ehemalige Pflegestützpunkt der LPG, nun als Festplatz der Gemeinde neu belebt, bot eine ideale Kulisse für die historischen Schätze. Jedes Liebhaberstück fand hier den gebührenden Platz und konnte von den Besuchern bewundert werden. Besonders faszinierend waren die Live-Vorführungen, bei denen historische Landtechnik in Aktion zu erleben war. Die Maschinen schnurrten und ratterten, und die Besucher konnten die Technik von einst hautnah erleben.
Die Organisatoren René Hansel und Jörg Schädel zeigten sich hochzufrieden mit dem Verlauf der Veranstaltung. In ihrer Dankesrede betonten sie die wertvolle Unterstützung der Oldtimerfreunde und der Jugendfeuerwehr Dennheritz. Ein besonderer Dank galt auch allen Freiwilligen, deren Engagement maßgeblich zum Erfolg des Festes beitrug.
Das Oldtimer-Treffen in Dennheritz war ein voller Erfolg und bot den Besuchern eine einmalige Gelegenheit, in die Welt der historischen Fahrzeuge einzutauchen. Die Veranstaltung unterstrich eindrucksvoll das ungebrochene Interesse an historischer Landtechnik und alten Fahrzeugen und brachte eine breite Gemeinschaft von Enthusiasten zusammen. Die Oldtimerfreunde Dennheritz haben mit ihrem Event erneut bewiesen, dass sie Meister der Organisation sind und ein unvergessliches Erlebnis für alle Beteiligten schaffen können.
Der neu gestaltete Festplatz der Gemeinde hat sich als idealer Veranstaltungsort erwiesen und wird sicherlich noch viele weitere erfolgreiche Events beherbergen. Die Gemeinde Dennheritz kann stolz auf diesen neuen Treffpunkt sein, der das Gemeinschaftsleben bereichert und einen Raum für besondere Veranstaltungen bietet.
Text und Bilder: Oldtimerfreunde Dennheritz
Sehr geehrte Einwohner unserer schönen Gemeinde,
ich freue mich – und hoffe, Sie auch – in einer so lebendigen und engagierten Gemeinde wie der unseren zu leben. Es ist das Miteinander und die gegenseitige Rücksichtnahme, die unser schönes Dorf so lebenswert machen. Damit dies so bleibt, möchten wir gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Straßen und Wege sicher und einladend sind.
In letzter Zeit ist uns aufgefallen, dass überwuchernde Hecken und Pflanzen Fußgänger, insbesondere Eltern mit Kinderwägen, dazu zwingen, auf die Straße auszuweichen. Dies gefährdet die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und beeinträchtigt unser Zusammenleben in unserem Dorf. Wir alle möchten nicht den Unmut der Betroffenen auf uns ziehen.
Ich bitte daher alle Anlieger herzlichst, ihre Pflanzen und Gehölze so zu pflegen, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Ein regelmäßiger Rückschnitt trägt dazu bei, dass unsere Gehwege frei und sicher bleiben und jeder seinen Teil dazu beiträgt, dass unser Dorf weiterhin ein angenehmer und sicherer Ort für alle Bürger ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Dennheritz ein lebenswerter Ort für uns alle bleibt.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Trenkel
Bürgermeister der Gemeinde Dennheritz
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Die Gemeinde Dennheritz bittet alle Anlieger die nachfolgenden Anliegerpflichten umzusetzen.
Anliegerpflichten nach dem „Sächsischen Straßengesetz“ – Teil Pflanzen und Gehölze
Wenn Pflanzen und Gehölze oder Teile von diesen in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, hat der Anlieger diese zu entfernen, mindestens jedoch das Lichtraumprofil herzustellen.
Wenn Bäume, Büsche, Hecken oder sonstige Anpflanzungen in den Gehweg bzw. Verkehrsraum hinein wachsen, ist dringend ein Pflegeschnitt erforderlich. Im Gehwegbereich ist in der Höhe ein Freischneiden von mindestens 2,50 m und im Verkehrsraum in einer Höhe von mindestens 4,50 m erforderlich.
Gemäß § 27 Abs. 2 des „Sächsischen Straßengesetzes“ (SächsStrG) vom 21. Januar 1993 in der derzeit geltenden Fassung, dürfen Anpflanzungen nicht angelegt oder unterhalten werden, wenn sie die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen. Dazu gehören natürlich auch in den Gehweg oder Verkehrsraum ragenden Äste u. ä.
Im Falle der Nichterfüllung kann gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer ein kostenpflichtiger Ordnungsbescheid zum Zwecke der Durchsetzung des SächsStrG erlassen werden (gem. § 24 des „Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für den Freistaat Sachsen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2003 (GVBl. S. 614, ber. S. 913).
Der Sächsische Landtag hat am 30. Januar 2019 das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsKrWBodSchG) beschlossen. Die Pflanzenabfallverordnung ist nach Artikel 3 Nr. 2 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz zum 22. März 2019 aufgehoben.
Damit ist eine Verbrennung von Pflanzenabfällen auch ausnahmsweise nicht mehr zulässig. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Der Verstoß gegen das Verbot ist bußgeldbewehrt.
Anfallende Pflanzenabfälle sind auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zu verwerten. Die Verwertung kann durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren erfolgen. Gegebenenfalls sind Pflanzenabfälle vorher durch eine geeignete mechanische Behandlung, wie beispielsweise Häckseln oder Schreddern aufzubereiten.
Für haushaltsübliche Mengen wird die Nutzung der Biotonne empfohlen. In diese dürfen alle pflanzlichen Abfälle vom Grasschnitt bis zum Heckenverschnitt. Die Aufstellung ist vom Grundstückseigentümer oder der Hausverwaltung beim Amt für Abfallwirtschaft schriftlich zu beantragen. Die Entleerung der Biotonne erfolgt in der Regel 14-täglich. Große Mengen Grünabfälle können an den Annahmestellen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Südwestsachen (siehe https://www.landkreis-zwickau.de/kontakt-entsorgungsanlagen), an Wertstoffhöfen oder direkt bei Kompostieranlagen abgegeben werden.
Die Regelungen für Traditions-/Brauchtumsfeuer in Zuständigkeit der Kommunen als Ortspolizeibehörde bleiben hiervon unberührt.
Das Umweltamt des Landkreis Zwickau
Diese engagierten Persönlichkeiten setzen sich aktiv für die Belange unserer Gemeinde ein und repräsentieren die vielfältigen Interessen unserer Bürger. Wir laden Sie ein, sich einen Überblick über die Zusammensetzung des Gemeinderats zu verschaffen und die verschiedenen Akteure kennenzulernen, die unsere Gemeinde gestalten. Die Mitglieder des aktuellen Gemeinderats für die Wahlperiode 2024 bis 2029 sind:
Freie Wähler Dennheritz (parteilos)
- Kauffmann, Florian
- Jacob, Uwe
- Schädel, Jörg
- Uhlmann, Michael
- Esche, Marko
- Klein, Nicole
- Dörr, Daniela
- Franke, Christian
- Pfeifer, Ulrich
- Winkler, Jaqueline
- Pfeifer, Hermann
Ersatzpersonen
- Ronny Weinhold
- Sven Flehmig
- Christian Hartig
- Jens Schnabel
- Thomas Schubert
- Kai Poser
- Robert Unger
AfD
- Michael Modrack
Ersatzperson
- Birgit Modrack