Seit dem 17. April 2020 können größere Unternehmen mit nicht mehr als 100 Beschäftigten und mit einem Jahresumsatz im Jahr 2019 über einer Million Euro ein Darlehen auch über 50.000 EUR und bis zu 100.000 EUR elektronisch über das Förderportal der SAB beantragen.
Beachten Sie bitte, dass bei einem Jahresumsatz über einer Million Euro zusätzlich zur Eigenerklärung des Antragstellers die Bestätigung eines sachverständigen Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) vorzulegen ist, dass der Jahresumsatz größer als eine Million Euro ist und die beantragte Darlehenssumme den von dem sachverständigen Dritten geschätzten Liquiditätsbedarf nicht übersteigt.
Die Beantragung der Förderung ist elektronisch über das Förderportal möglich. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.