Am 12.05.20 hat die Sächsische Staatsregierung die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen sowie Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen.
Demnach bleiben der Grundsatz der auf ein Mindestmaß zu reduzierenden allgemeinen Kontakte, das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern und die für bestimmte Bereiche erlassene Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung weiter bestehen.
Was erlaubt ist und was nicht, können Sie nachlesen unter: