Das Schadstoffmobil auf Herbsttour
Dennheritz Hauptstraße 96 (Gemeindeamt) Fr., 02.10.2020, 11:00 – 11:30
Dennheritz Niederschindmaas Äußere Dorfstraße gegenüber HNr. 55 (Glascontainerstandplatz) Fr., 02.10.2020, 09:00 – 09:30
Dennheritz Oberschindmaas Hauptstraße neben HNr. 16 (Neubauten, Glascontainerstandplatz) Fr., 02.10.2020, 10:00 – 10:30
Das Schadstoffmobil ist ab dem 5. September 2020 in den Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau unterwegs. Jeder Einwohner kann dort bis zu zehn Kilogramm haushaltsüblicher Chemikalien, wie Nagellack, Sekundenkleber oder Pflanzenschutzmittel abgeben.
Hinweise:
– Die Annahme erfolgt kostenfrei, da die Entsorgungskosten in der Sockelgebühr enthalten sind.
– Auch Gewerbe dürfen geringe Mengen haushaltsüblicher Schadstoffe anliefern.
– Stoffe bitte nicht mischen und dem Personal am Schadstoffmobil persönlich im Originalbehälter abgeben.
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
– Innenwandfarbe (ausgetrocknet): Restabfall
– Speiseöl (gebunden, zum Beispiel mit Sägespänen): Restabfall
– leere Behälter: Gelbe Tonne
– Bauabfälle (auch wenn sie schadstoffbelastet sind): zugelassene Entsorgungsfachbetriebe
– Energiesparlampen und Batterien/Akkus: Elektro(nik)-Altgeräteentsorgung/Handel
– Explosivstoffe und Gasflaschen: zugelassene Entsorgungsfachbetriebe
Im Entsorgungsgebiet Chemnitzer Land werden zusätzlich Elektro(nik)-Altgeräte angenommen. Die Abgabe darf nur direkt beim Personal erfolgen.
Aufgrund von Baumaßnahmen und Umleitungen kann es zu geringen Zeitverschiebungen im Tourenplan kommen.
Zusätzlich steht das Schadstoffmobil immer am zweiten Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr auf dem Platz der Völkerfreundschaft in Zwickau. Die nächsten Termine dafür sind der 12. September sowie der 10. Oktober 2020.
09.09.2020 – Biotonnenreinigung später
Das Abfallwirtschaftsamt des Landkreises Zwickau teilt mit, dass die Biotonnenreinigung nicht wie geplant am 7. September 2020 beginnen kann. Als Grund wird der reparaturbedingte Ausfall des Waschfahrzeuges genannt.
Aktuell schätzt das Amt ein, dass die Termine bis zum 18. September verschoben werden müssen.
Davon betroffen sind folgende Städte und Gemeinden.
• Wilkau-Haßlau
• Wildenfels
• Hirschfeld
• Kirchberg
• Crimmitschau mit Ortsteilen
• Dennheritz
• Mülsen
• Teile der Stadt Zwickau
Die Biotonnenreinigung soll noch im Herbst nachgeholt werden. Die genauen Termine werden veröffentlicht und auch online unter www.landkreis-zwickau.de/abfall eingestellt.
06.08.2020 Saubere Sache – Biotonnenreinigung im Landkreis Zwickau
Die Reinigung der Biotonnen erfolgt in Dennheritz am am 16. September 2020.
Dabei werden die durch den Landkreis Zwickau aufgestellten Biotonnen erst entleert und anschließend mit einem Spezialfahrzeug gewaschen. Die Kosten der Reinigung sind in der Leistungsgebühr Bioabfall enthalten, sodass keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Die Entleerung der Biotonne ist unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-online wie gewohnt zum regulären Entleerungstermin anzumelden. Ist dies nicht möglich, kann die Anmeldung an der Service-Hotline unter 0375 4402-26600 erfolgen.
Am Entleerungstag ist die Tonne bis 7 Uhr bereitzustellen und anschließend bis nach dem Waschgang stehen zu lassen. Dieser erfolgt in der Regel spätestens am nächsten Tag.
Pilotprojekt – Umstellung auf neue Wasserzählergeneration im Referenzgebiet Gemeinde Dennheritz
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
der RZV als Ihr Wasserversorger hat sich das Ziel gesetzt, zum einen die Kundenzufriedenheit stetig zu verbessern, zum anderen einen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt durch Einsatz nachhaltiger Technologien zu leisten. Im Rahmen eines Pilotprojektes in Ihrer Gemeinde beabsichtigt der RZV daher, eine neue Generation von Hauswasserzählern einzusetzen. Die bisherigen mechanischen Messgeräte (Flügelradwasserzähler) werden abgelöst. Im gesamten Versorgungsgebiet der Gemeinde Dennheritz werden alle installierten Wasserzähler, unabhängig vom Eichjahr, im Zeitraum September bis November 2020 getauscht. Der Wechsel der Zähler ist für Sie kostenfrei.
Was kann der neue Wasserzähler?
Zum Einsatz kommt ein magnetisch-induktiver Funkwasserzähler des Herstellers „Sensus“ aus Ludwigshafen. Dieser übermittelt künftig automatisch (per Funk) den Wasserzählerstand an ein an Ihrer Liegenschaft vorbeifahrendes Service-Fahrzeug des RZV.
Was sind die Vorteile des neuen Zählers?
Eine schnelle und unkomplizierte Ablesung und Zählerstandserfassung ist gewährleistet und somit eine stichtagsgenaue Abrechnung zum 31.12. des laufenden Jahres. Das Gehäuse des Zählers wird ressourcen- und energieschonend durch die Composite-Spritzgusstechnologie hergestellt. Es wird eine Verlängerung der Eichfrist bis zu 12 Jahren angestrebt. Die Übermittlung Ihrer Daten ist nur an den RZV möglich und erfolgt stets nach der neuesten Verschlüsselungsmethode. Die Datenübermittlung erfolgt nur zum Zweck, die Zählerstände festzustellen, abzurechnen und Analysen vom Versorgungsnetz durchzuführen, um Ihre Versorgung mit Trinkwasser noch wirtschaftlicher für die Zukunft zu gewährleisten.
Welche Erleichterungen haben Sie als Kundin/Kunde?
Die Zählerstände können unverzüglich ins Abrechnungssystem übertragen werden. Es entfällt dadurch für Sie die jährliche Ablesung des Zählers und die Rücksendung bzw. Übermittlung der Zählerstände an den RZV. Alle mit der herkömmlichen Verfahrensweise verbundenen Unannehmlichkeiten, wie Übertragungsfehler, Anwesenheit und Terminvereinbarungen durch Sie gehören damit der Vergangenheit an.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Ihren Zählerstand am Gerät an einem Display ablesen.
Datenschutz:
Der neue Zähler erfüllt vollumfänglich die datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie die nationalen und internationalen Vorschriften und Normen der Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Die Übermittlung der Daten bleibt selbstverständlich anonym.
Für grundsätzliche Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf unsere Internetseite www.rzv-glauchau.de.
Ihr RZV Wasserversorgung Bereich Lugau-Glauchau
Bild: Neue Zählergeneration
Quelle: Produktkatalog der Sensus GmbH Ludwigshafen
Sozialamt – Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ 2021
Das Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen „Lieblingsplätze für alle“ soll aufgrund des weiterhin großen Bedarfs an Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren und der positiven Erfahrungen bei der Durchführung des Programms seitens des Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) auch 2021 weiter fortgeführt werden.
Allgemeine Informationen zum Investitionsprogramm
Die Umsetzung des Investitionsprogramms erfolgt im Rahmen des Vollzugs der Richtlinie des SMS zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 12. März 2020 und der Bekanntmachung des SMS vom 2. August 2019.
Die Bekanntmachung erfolgt unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung des Sächsischen Landtages zum Haushaltsplan.
– Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ist die Bewilligungsbehörde und reicht die Förderung an die Kommunen und Landkreise (Erstempfänger) aus. Die Landkreise und kreisfreien Städte reichen die Förderung an den Träger der Einzelmaßnahme (Zuwendungsempfänger), den Letztempfänger weiter. Letztempfänger ist der Eigentümer des Gebäudes oder der Träger der öffentlich zugänglichen Einrichtung.
– Die Fördermittel sollen für kleine Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren in Höhe bis zu 25.000 EUR pro Einzelmaßnahme bereitgestellt werden. Die Förderung öffentlicher kommunaler Gebäude sowie öffentlicher Infrastruktur oder öffentlicher Aufgabenträger ist ausgeschlossen. Mögliche Ausnahmen sind nur freiwillige (Zusatz-)Angebote. Bei Nutzung öffentlicher Gebäude für Pflicht- und Zusatzangebote wird die Förderung nur gewährt, wenn die zusätzlichen freiwilligen Angebote überwiegen und dies auch nachgewiesen werden kann.
– Die Landkreise entscheiden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in enger Abstimmung mit ihren Behindertenbeauftragten und Behindertenbeiräten über die Schwerpunkte und Prioritäten der Vergabe der Fördermittel.
– 25 Prozent der jeweils zur Verfügung stehenden Fördermittel sind dabei für Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen einzusetzen.
– Die Maßnahmen müssen im Kalenderjahr 2021 umgesetzt werden.
Antragstellung im Landkreis Zwickau
Um eine zügige Umsetzung des Programms zu gewährleisten, ruft der Landkreis Zwickau alle interessierten
– ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen
– Eigentümer öffentlich zugänglicher Gebäude oder
– Träger/Betreiber öffentlich zugänglicher Einrichtungen
auf, entsprechende Vorhaben zu formulieren und im Landratsamt einzureichen.
Der Antrag ist bis spätestens 30. Oktober 2020 an folgende Anschrift zu übersenden:
Landratsamt Zwickau
Sozialamt
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau.
Neben dem Förderantrag (unter www.landkreis-zwickau.de bzw. in den Bürgerservicestellen des Landkreises erhältlich) sind folgende Unterlagen bei Antragsabgabe mit einzureichen:
– Kostenvoranschlag zur geplanten Maßnahme
– Grundbuchauszug (bei Eigentümer des Gebäudes)
– Miet-, Pachtvertrag des Trägers/Betreibers sowie eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Baumaßnahme
– Bilddokumentation des Istzustandes vor der baulichen Umsetzung
– Nachweise zur DIN, insbesondere zur Barrierefreiheit
– maßstabsgerechte und bemaßte Zeichnung
Später eingehende oder unvollständige Anträge können keine Berücksichtigung finden.
Hinweis:
Es ist im Zusammenhang mit einer raschen Bearbeitung zu empfehlen, die Anträge gleich im Sozialamt unter der oben angeführten Anschrift einzureichen. Es ergeben sich dadurch keine zusätzlichen Postwege innerhalb des Landratsamtes.
Auswertungsverfahren des Landkreises
Alle eingereichten Anträge werden entsprechend folgender festgelegter Fördervoraussetzungen geprüft:
– vollständig vorliegende Anträge (nachgereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden)
– fristgerechter Eingang der Anträge im Landratsamt (E-Mail zur Fristwahrung möglich, allerdings einschließlich aller benötigten Unterlagen)
– E-Mail-Adresse: sozialamt@landkreis-zwickau.de
– Förderfähigkeit nach RL Investitionen Teilhabe
– der Antragsteller muss mindestens ein Jahr Eigentümer oder Träger/Betreiber der bestehenden zu fördernden Einrichtung sein – bei Geschäftsübernahme/-fortführung ohne beachtliche Unterbrechung werden die vorherigen Zeiten angerechnet, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird –
– die Investitionsmaßnahme muss der jeweiligen DIN entsprechen (DIN 18040-1; DIN 18040-2; DIN 18040-3; DIN 32984; DIN 32975)
– die zu fördernde Maßnahme darf 25.000 EUR brutto (bei Vorsteuerabzugsberechtigung 25.000 EUR netto) nicht übersteigen und nicht Teil einer größeren Gesamtinvestitionsmaßnahme sein.
Die Zweckbindungsfrist beträgt fünf Jahre.
Bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen erfolgt die Priorisierung. Dabei orientiert sich der Landkreis an den Erfahrungen bei der Durchführung des Investitionsprogramms in den vergangenen Jahren.
Schwerpunkte des Landkreises Zwickau 2021
Die Bewertung der Maßnahmen zur Priorisierung 2021 erfolgt anhand folgender Kriterien und Rangfolgen für Arzt-/Zahnarztpraxen:
– Behinderungsart
– Rang 1 Barrierefreiheit für sensorische/seelische/geistige Beeinträchtigungen
– Rang 2 Barrierefreiheit für motorische Beeinträchtigungen
– Rang 3 Barrierefreiheit für andere Beeinträchtigungen (z. B. Suchtkranke, Epileptiker)
– ärztliche Fachrichtung
– Rang 1 Hausarztpraxen (Allgemeinmediziner oder Internisten mit Hausarztpraxis)
– Rang 2 sonstige Facharztpraxen mit Patientenkontakt
– Rang 3 Zahnarztpraxen
– Rechtsform des Antragstellers
– Rang 1 niedergelassene Ärzte mit kassenärztlicher Zulassung in eigener Praxis
– Rang 2 MVZ und angeschlossene Praxen
– Rang 3 sonstige Arztpraxen
Die Bewertung der Maßnahmen zur Priorisierung 2021 erfolgt anhand folgender Kriterien und Rangfolgen für alle übrigen Bereiche:
– Behinderungsart
– Rang 1 Barrierefreiheit für sensorische/seelische/geistige Beeinträchtigungen
– Rang 2 Barrierefreiheit für motorische Beeinträchtigungen
– Rang 3 Barrierefreiheit für andere Beeinträchtigungen (z. B. Suchtkranke, Epileptiker)
– Förderbereich
– Rang 1 Bildung
– Rang 2 Gastronomie
– Rang 3 Kultur
– Rang 4 Gesundheit
– Rang 5 Freizeit
– Rechtsform des Antragstellers
– Rang 1 private Antragsteller
– Rang 2 kleinere Vereine (bis zehn hauptamtlich beschäftigte Mitarbeiter)
– Rang 3 Wohlfahrtsverbände und große Vereine (mehr als zehn hauptamtlich
beschäftigte Mitarbeiter)
– Rang 4 sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
– Rang 5 kommunale Gebietskörperschaften
Die Fördermittel werden gleichmäßig auf die fünf im Landkreis vorhandenen Planungsräume entsprechend der Einwohnerzahlen im Verhältnis zum Gesamtlandkreis verteilt. Es erfolgt eine Rangordnung innerhalb der Planungsräume.
Die anhand der Förderkriterien geprüften und nach den Schwerpunkten bewerteten Einzelmaßnahmen werden entsprechend in die Maßnahmenlisten 2021 des Landkreises eingestuft und nach Bestätigung durch den Sozial- und Gesundheitsausschuss (SGA) des Landkreises Zwickau bei der SAB beantragt.
Die Ausreichung der Förderbewilligung der durch die SAB bestätigten Maßnahmen erfolgt durch den Landkreis mittels Zuwendungsbescheid an die jeweiligen Träger. Erst nach Bewilligung kann das Vorhaben vom Träger umgesetzt werden.
DOWNLOAD Corona-Schutz-Verordnung ab 18.07.2020