Die abgeleiteten Bodenrichtwerte sind ab Mitte April 2024 unter dem Link: http://www.boris.sachsen.de im Internet einsehbar sind.
Es ist zudem möglich, die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im
Amt für Ländliche Entwicklung und Vermessung
Gerhart-Hauptmann-Weg 1
08371 Glauchau
nach Terminabsprache einzusehen.
Gemäß § 196 Abs. 3 BauGB kann jedermann Auskunft über deren Inhalt verlangen.
Erläuterungen:
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrzahl von Grundstücken einer Zone (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche.