Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf dem Gebiet des
Freistaates Sachsen das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches
Festpunktfeld). Bei den Raumbezugsfestpunkten (RBP) handelt es sich um vermarkte,
gesicherte und örtlich eingemessene Vermessungspunkte mit präzise bestimmten
Koordinaten und Höhen.
Um das Festpunktfeld zu erneuern und zu aktualisieren, führt das GeoSN im vierten
Quartal 2023 in Ihrer Gemeinde Überprüfungen von RBP durch.
In Abhängigkeit vom Zustand der RBP werden unter anderem folgende Arbeiten
ausgeführt:
– Aufgrabungen und Kontrollmessungen an RBP-Standorten,
– Einbringung von Sicherungsmarken in der unmittelbaren Umgebung von RBP,
– Entfernung von Ästen und Wildwuchs im Umfeld von RBP,
– Erneuerung des rot-weißen Farbanstriches bei Schutzsäulen,
– Entfernung von nicht mehr benötigten Schutzsäulen,
– Aufstellung neuer Schutzsäulen.
Rechtsgrundlage für diese Arbeiten ist das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen
und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und
Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517).
Die amtlichen Vermessungsarbeiten werden von Mitarbeitern des GeoSN ausgeführt, die
im Besitz eines Dienstausweises sind. Gemäß § 5 SächsVermKatG sind sie befugt,
Flurstücke und bauliche Anlagen zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen
Arbeiten vorzunehmen.
Entsprechend § 6 SächsVermKatG haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken
oder Gebäuden Vermessungsmarken auf ihren Grundstücken oder an ihren baulichen
Anlagen ohne Entschädigung zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und
Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Dresden, den 30. August 2023
Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)