https://www.crimmitschau.de/de/hinweise-zur-briefwahl-zum-2-wahlgang.html
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 15. Juni 2022 das Wahlergebnis der Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau am 12. Juni 2022 festgestellt. Da auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen ist, findet am 3. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt.
Entsprechend § 14 Abs. 10 der Kommunalwahlordnung erhält jeder Wahlberechtigte, der für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat, für den zweiten Wahlgang von Amts wegen die Unterlagen übersandt. Eine erneute Antragstellung ist somit nicht erforderlich.
Die Briefe werden, nach Lieferung der Stimmzettel durch den Landkreis Zwickau in den Postversand gegeben.
Achtung: Falls sie als Wahlscheininhaber beim zweiten Wahlgang an der Urnenwahl teilnehmen wollen, können Sie ihre Stimme nur unter Vorlage des Wahlscheins in jedem Wahlraum des Wahlgebietes (Landkreis Zwickau) abgeben.
Wahlberechtigte, die nur für den zweiten Wahlgang einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten möchten, können diesen bis zum 01. Juli 2022, 16:00 Uhr beantragen.
Grundsätzlich kann die Antragstellung zur Erteilung eines Wahlscheines mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind der Familienname, der Vorname, die Wohnanschrift des Wahlberechtigten sowie das Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Die Beantragung eines Wahlscheines ist auch folgendermaßen möglich:
- Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Damit kann der Wahlscheinantrag unkompliziert gestellt werden.
- Der Wahlschein kann hier online beantragt werden.
- Der Wahlschein kann per E-Mail unter der E-Mail- Adresse meldestelle@crimmitschau.de beantragt werden.
Hinweis: Bei Antragstellung in der letzten Woche vor dem Wahltermin bitten wir dringend, die Rücklaufzeiten der Post zu bedenken! Der Wahlbrief muss am Wahltag, dem 03.07.2022, bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen.