Link: online-Beantragung Wahlschein:
https://bd.ebuergerdienste-sachsen.de/IWS/start.do?mb=14524030
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Allgemeine Informationen (crimmitschau.de)
Allgemeine Informationen
Am Sonntag, dem 12. Juni 2022 findet die Wahl zum Landrat des Landkreises Zwickau statt. Für diese Wahl sind 7 Wahlvorschläge zugelassen. Sollte kein Bewerber die absolute Mehrheit erhalten, findet am 03. Juli 2022 ein 2. Wahlgang statt. Hier entscheidet dann die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Wahllokale
Wahlberechtigte erhalten bis spätestens 22. Mai 2022 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigung ist der Standort des zuständigen Wahllokals verzeichnet.
Jedem der 16 Wahlbezirke ist ein Wahllokal zugeordnet. Gegenüber der Bundestagswahl 2021 gibt es eine Veränderung der Wahllokale (WBZ 13 Langenreinsdorf). Bitte schauen Sie sich die Anschrift ihres Wahllokales auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen genau an.
Briefwahl
Für Wahlberechtigte, die nicht in das Wahllokal gehen können oder möchten, besteht die Möglichkeit, ihr Wahlrecht mittels Briefwahl auszuüben.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss bei der Stadt Crimmitschau einen Wahlschein beantragen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich.
Grundsätzlich kann die Antragstellung zur Erteilung eines Wahlscheines mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist unzulässig. In dem Antrag sind der Familienname, der Vorname, die Wohnanschrift des Wahlberechtigten sowie das Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben.
Die Beantragung eines Wahlscheines ist auch folgendermaßen möglich:
- Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Damit kann der Wahlscheinantrag unkompliziert gestellt werden.
- Der Wahlschein kann online beantragt werden. Die Stadt Crimmitschau stellt dazu ab dem 09. Mai 2022 auf ihrer Homepage ein Online-Formular zur Verfügung.
- Der Wahlschein kann per E-Mail unter der E-Mail- Adresse meldestelle@crimmitschau.de beantragt werden.
Wahlscheine können bis zum 10. Juni 2022, 16:00 Uhr (für den etwaigen zweiten Wahlgang bis zum 01. Juli 2022, 16:00 Uhr) beantragt werden.
Hinweis: Bei Antragstellung in der letzten Woche vor dem Wahltermin bitten wir dringend, die Rücklaufzeiten der Post zu bedenken! Der Wahlbrief muss am Wahltag, dem 12.06.2022 (bzw. 03.07.2022), bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Sie können auch persönlich abgeholt werden. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag, einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Die Stadtverwaltung Crimmitschau richtet zusätzlich ab 30. Mai 2022 (bei einem zweiten Wahlgang ab 27. Juni) zu ihren regelmäßigen Öffnungszeiten wieder ein Briefwahlbüro im Rathaus Zimmer 108 ein. Damit wird dem Briefwähler die Möglichkeit gegeben, bei persönlicher Abholung des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen die Briefwahl an „Ort und Stelle“ auszuüben.
Entsprechend § 14 Abs. 10 Kommunalwahlordnung erhält jeder Wahlberechtigte, der für den ersten Wahlgang Briefwahl beantragt hat, für einen etwaigen zweiten Wahlgang am 03.07.2022 von Amts wegen die Unterlagen übersandt. Eine erneute Antragstellung ist somit nicht erforderlich.
Die Briefe werden, nach Lieferung der Stimmzettel durch den Landkreis Zwickau in den Postversand gegeben. Falls Sie beim zweiten Wahlgang an der Urnenwahl teilnehmen wollen, können Sie Ihre Stimme nur unter Vorlage des Wahlscheins in jedem Wahlraum des Wahlgebietes (Landkreis Zwickau) abgeben.