Sachsen hat die Ausgangs-beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise über die Osterfeiertage hinaus bis zum 20. April verlängert. Das hat das Kabinett am heutigen Dienstag in Dresden beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung tritt die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10 außer Kraft.
Weiterführende Informationen
zum Download:
Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020