Im Rahmen der 3. Umsetzungsstufe der „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) wurden im Jahr 2017 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen / Jahr erarbeitet. In der Gemeinde Dennheritz erfolgte die Lärmkartierung in Bereichen der Bundesautobahn A 4, der Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie der Staatsstraße S 289.
Die Öffentlichkeit wurde nach § 7 der 34. BImSchV über die Ergebnisse der Lärmkartierung informiert.
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen gemäß § 47d BImSchG.
Nach erfolgter Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat der Gemeinderat der Gemeinde Dennheritz in seiner Sitzung am 23.08.2018 den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan beschlossen. Mit Beschluss des Gemeinderates ist der Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan in Kraft getreten.
In den Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan kann in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten Einsicht genommen werden.