Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie –
Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen 2017
Im Rahmen der 3. Umsetzungsstufe der „Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) wurden im Jahr 2017 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen / Jahr erarbeitet. In der Gemeinde Dennheritz erfolgte die Lärmkartierung in Bereichen der Bundesautobahn A 4, der Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie der Staatsstraße S 289.
Nach § 7 der 34. BImSchV besteht mit Beendigung der Lärmkartierung die gesetzliche Pflicht, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren.
Durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie erfolgt eine landeszentrale Veröffentlichung der Lärmkarten im Internet. Unter folgender Internetadresse kann in die Ergebnisse der Lärmkartierung Einsicht genommen werden:
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 können außerdem in der Gemeindeverwaltung Dennheritz, Hauptstraße 96 während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.