Auf Nachfrage bestätigte die Leiterin des Abfallwirtschaftsamtes des Landkreises Zwickau Carmen Nowatzky, dass es dem Landkreis Zwickau seit 1. Oktober dieses Jahres nicht mehr möglich ist, Polystyrolschaum-Dämmplatten zu entsorgen. Eine entsprechende Mitteilung an den Landkreis erging Ende September.
„Diesen Platten wird zur Brandhemmung ein Flammschutzmittel beigefügt. Verbrennungsanlagen besitzen nicht die Genehmigung, diese schadstoffhaltigen, als gefährlich eingestuften Baustoffe anzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Da sich äußerlich – also mit dem bloßen Auge – nicht feststellen lässt, ob Styroporplatten schadstoffhaltig sind, werden aus Sicherheitsgründen sämtliche Styropore von den Annahmestellen des Landkreises nicht (mehr) entgegengenommen“, begründet sie diese Maßnahme.
„Leider kann ich gegenwärtig noch keine Lösung des Problems benennen. Ich kann die Bürgerinnen und Bürger nur bitten, diese Abfälle zu lagern, bis eine Entsorgungsmöglichkeit angeboten werden kann. Das Amt wird entsprechend informieren“, so die Amtsleiterin.
Ilona Schilk |
Pressesprecherin |