Tag/Uhrzeit | Ort/Ortsteile | Straße/Platz |
Freitag, 01.06.2018
09:00 – 09:30
10:00 – 10:30
11:00 – 11:30
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Dennheritz/OT Niederschindmaas
Dennheritz/OT Oberschindmaas
Dennheritz |
Äußere Dorfstraße gegenüber HNr. 55(Glascontainerstandplatz)
Hauptstraße neben HNr. 16(Neubauten, Glascontainerstandplatz)
Hauptstraße 96 (Gemeindeverwaltung) |
Das Schadstoffmobil auf Frühjahrstour
Entsorgung vom 23. April bis 08. Juni 2018 möglich
Um nach dem Frühjahrsputz eine fast haushaltsnahe Abholung ungenutzter Schadstoffe sicherzustellen, ist das Schadstoffmobil des Landkreises Zwickau vom 23. April bis 8. Juni 2018 in den Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau unterwegs.
Terminübersicht:
– Gebiet Zwickauer Land: 14. Mai bis 01. Juni 2018
Gemäß der gültigen Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Landkreises Zwickau können Einwohner des Landkreises die in ihrem Haushalt angefallenen Schadstoffe in haushaltüblichen Mengen am Schadstoffmobil abgeben.
Die Aufwendungen für das Einsammeln und das Beseitigen der Schadstoffe in üblicherweise anfallenden Kleinmengen (bis zu zehn Kilogramm je Einwohner und Sammlung) sind Bestandteil der Abfallsockelgebühr.
Zu beachten ist:
– Die Annahme erfolgt kostenfrei, da die Kosten in der Sockelgebühr enthalten sind.
– Auch Gewerbe dürfen geringe Mengen haushaltsüblicher Schadstoffe anliefern.
– Stoffe bitte nicht mischen und im Originalbehälter abgeben.
– Behälter bitte geschlossen halten.
– Schadstoffe nur persönlich am Schadstoffmobil abgeben. Es darf nichts unbeaufsichtigt vor oder nach dem Annahmetermin am Stellplatz abgestellt werden.
Angenommen werden:
– Haushaltschemikalien (wie Desinfektions- und Reinigungsmittel)
– Klebe- und Lösemittel
– Lacke und nicht wasserlösliche Farben
– Öl- und Kraftstoffreste
– Dünger, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
– Säuren und Laugen
– Altmedikamente und quecksilberhaltige Produkte (wie Thermometer)
Von der Annahme ausgeschlossen sind:
– Innenwandfarbe (ausgetrocknet): Restabfall
– Speiseöl (gebunden z. B. mit Sägespänen): Restabfall
– entleerte Behältnisse: Gelbe Tonne
– Bauabfälle (auch wenn sie schadstoffbelastet sind): zugelassene Entsorgungsfachbetriebe
– Energiesparlampen und Batterien/Akkus: Elektro(nik)-Altgeräteentsorgung/Handel
– Explosivstoffe und Gasflaschen: zugelassene Entsorgungsfachbetriebe