Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist seit dem 1. Januar 2015 für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsgebieten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie zuständig. Bis Mitte 2016 wird das EBA den ersten bundesweiten Lärmaktionsplan erstellen. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich an der Erstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen und sich zur Lärmsituation zu äußern. Die bundesweite Lärmaktionsplanung des EBA umfasst ca. 13.400 km Schienenstrecke und betrifft ca. 3.500 Kommunen bzw. etwa 4 Mio. Bürger. Sie ist ein langfristiger und kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt wird.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplans wird unter dem Link
http://www.laermaktionsplanung-schiene.de
mit Hilfe einer Online-basierten Befragung in zwei Phasen durchgeführt. Die erste Phase dauert bis zum 30. Juni 2015.
Betroffene können sich hier am Verfahren beteiligen und Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Die Ergebnisse der vorher durchgeführten Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken sind auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes
zu finden.
Im Anschluss daran folgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, über die das EBA laut eigenen Angaben gesondert informieren wird. Durch die Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Eisenbahn-Bundesamt die Möglichkeit, eine Betroffenenanalyse der durch Schienenverkehrslärm belasteten Personen vorzunehmen. Auf der Grundlage dieser Analyse und aufgrund der Betroffenheitsanalyse durch die Lärmkartierung können langfristig Maßnahmen angeregt werden, um die Lärmbelastung zu senken.
Laut Information des Eisenbahn-Bundesamtes wird es jedoch aufgrund des dargestellten Umfangs der Lärmaktionsplanung nicht möglich sein, von Bürgern vorgeschlagene Maßnahmen zur Lärmminderung im Detail zu berücksichtigen. Der erste Lärmaktionsplan wird deshalb noch keine Maßnahmen enthalten, sondern vielmehr die verschiedenen Bemühungen des Bundes zur Lärmminderung der ermittelten Lärmbelastung gegenüberstellen.