Amt für Abfallwirtschaft
Gewerbliche Sammlungen von Abfällen
Häufig findet man diverse Handzettel oder Aufrufe zur Sammlung von Alttextilien, Schrott, Haushaltsgeräten oder von anderen Gegenständen im Briefkasten oder am Hauseingang. Allerdings sollte hierbei jedem bewusst sein, dass derartige Sammlungen nicht vom Landkreis Zwickau organisiert werden.
Wer sich jedoch hinter diesen Sammlungen verbirgt und welcher Zweck – gemeinnützig oder rein gewerblich – damit verfolgt wird, ist in den meisten Fällen nicht ersichtlich. Während seriöse Sammler ihre Firmenanschrift, Telefonnummer und den verfolgten Zweck angeben, bleiben entsprechende Angaben bei dubiosen Sammlungen aus.
Unseriöse Sammler suchen sich aus den zur Abholung bereitgestellten Gegenständen vorrangig die verwertbaren und Gewinn bringenden Stücke heraus. Auf den Kosten für die Entsorgung der nicht abgeholten Gegenstände bleibt der Bürger als Verursacher oder als Steuerzahler sitzen.
Als Abfallerzeuger trägt jeder Bürger des Landkreises Zwickau die Verantwortung für eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung seiner Abfälle.
Hierfür bietet der Landkreis Zwickau als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine Vielzahl von Sammelsystemen an.
Dementsprechend ist beispielsweise die grundstücksbezogene Erfassung von ausgedienten Elektro(nik)-Altgeräten ausschließlich dem Landkreis Zwickau als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger sowie den Herstellern und Vertreibern solcher Geräte vorbehalten. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.
Darüber hinaus können Elektro(nik)-Altgeräte bei den vom Landkreis eingerichteten Sammelstellen für Elektro(nik)-Altgeräte kostenlos abgegeben werden.
Weiterhin ist die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten im Landkreis Zwickau durch ein flächendeckendes Sammelsystem sowohl für gemischte Siedlungsabfälle als auch getrennte Fraktionen wie beispielsweise Papier grundstücksbezogen ausgebaut und funktioniert zuverlässig.
So hat jeder Haushalt und jedes Gewerbe, welche an die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises Zwickau angeschlossen sind, einmal im Jahr die Möglichkeit, die Abholung von Sperrmüll schriftlich zu beantragen. Die Aufwendungen für diese Leistung sind Bestandteil der Sockelgebühr. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten.
Das Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau rät dringend davon ab, sich an unseriösen Sammlungen zu beteiligen und bittet, verantwortungsbewusst zu handeln.
Für weitere Informationen stehen die Abfallberater des Landkreises Zwickau unter den Rufnummern 0375 4402-26111, 0375 4402-26117 und 03763 404-103 zur Verfügung.