Grundsteuer 2025 – Wichtige Informationen mit der Bitte um Beachtung
Aufgrund der ab 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Für die Steuerschuldner ist zu beachten, dass alle „alten“ Bescheide ab 2025 unwirksam werden. Somit sollten auch keine Vorauszahlungen im Jahr 2025 aufgrund der alten Bescheide geleistet werden. Diese Zahlungsverpflichtungen entfallen ab dem 1. Januar 2025 zunächst.
Sollten die Steuerpflichtigen ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, bitten wir, diesen zu stornieren.
Ist der Gemeinde Dennheritz ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt worden, ist nichts weiter zu veranlassen. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst dann wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Die Gemeinde Dennheritz hat sich für einen aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer entschieden. Das bedeutet, dass das Aufkommen an Grundsteuern im Haushalt der Gemeinde neutral bleibt und es gegenüber den Vorjahren keine Erhöhung der Grundsteuererträge insgesamt gibt.
Die Festlegung des jeweiligen Hebesatzes für die Gemeindesteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer) erfolgt durch Beschlussfassung im Gemeinderat. In seiner Sitzung am 12.12.2024 hat der Gemeinderat von Dennheritz die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen:
Hebesatz neu ab 2025 | Hebesatz alt bis 2024 | |
Hebesatz Grundsteuer A | 270 % | 330 % |
Hebesatz Grundsteuer B | 300 % | 380 % |
Hebesatz Gewerbesteuer | 400 % | 400 % |
Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert zu den Vorjahren bei 400 %.
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich im Januar 2025 verschickt. Vorab kann sich jeder Grundstückseigentümer die Höhe der zu entrichtenden Grundsteuer selbst ausrechnen. Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer lautet:
Grundsteuermessbetrag Finanzamt in € x Hebesatz der Gemeinde in % = Grundsteuer pro Jahr in €.
Bitte beachten Sie zudem, dass Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde Dennheritz nur aufgrund von Rechen- oder Schreibfehlern erhoben werden können, da die Gemeinde an die Grundlagenbescheide der Finanzbehörden gebunden ist. Gegen die Höhe der Messbeträge kann nur beim Finanzamt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Widerspruch eingelegt werden.