Aus gegebenem Anlass weißt der Kirchenvorstand darauf hin, dass Hunde auf den Friedhöfen in Dennheritz, Niederschindmaas und Schlunzig an der Leine geführt werden müssen. Freilaufende Hunde sind nicht gestattet! Zudem sind Hundehalter verpflichtet, den Kot ihres Vierbeiners zu entfernen. Es ist eine Frage des Anstandes, Rücksicht auf andere Friedhofsbesucher zu nehmen und die Pietät dieses Ortes und das Andenken unserer Verstorbenen respektvoll zu wahren.
Der Kirchenvorstand