Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Geräuschbelastung durch Umgebungslärm in Ballungsräume, im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen im Jahr, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen im Turnus von fünf Jahren zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen (Lärmkartierung).
Im Anschluss an die Lärmkartierung besteht für die Gemeinden die gesetzliche Pflicht zur Erstellung von Lärmaktionsplänen unter der Beteiligung von Öffentlichkeit und Fachbehörden.
In Vorbereitung der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wurden zusätzlich für die in Dennheritz kartierten Straßen (Bundesautobahn A 4, Bundesstraßen B 93 und B 175 sowie Staatsstraße S 289) Rasterlärmkarten nach den nationalen Berechnungsmethoden (RLS-19) sowie Hot-Spot-Karten mit Lärmkennziffern für Bereiche mit besonderer Geräuschbelastung erstellt. Diese Karten finden Sie hier.
Es besteht die Möglichkeit, sich frühzeitig zu informieren sowie bis 15.03.2024 erste Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung einzubringen. Eine in den kommenden Wochen stattfindende Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Dennheritz wird rechtzeitig angekündigt.