Aktuell wurde die Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 18. März 2020, Az.: 15-5422/5, erlassen.
Dieser Allgemeinverfügung ist zu entnehmen, welche Veranstaltungen vorerst untersagt sind und inwieweit gewerbliche Unternehmen direkt betroffen sind.
Die Allgemeinverfügung finden Sie unter
www.staatsregierung.sachsen.de
Für Fragen steht der telefonische Bürgerservice im Rathaus unter 03762/901012 zur Verfügung.